das ist so eine Sache mit der STVO. Wenn eine Ladung mehr als 50cm über den Hänger ragt, muß sie tagsüber mit einer roten Fahne 30x30cm und nachts mit einer roten Leuchte gekennzeichnet werden. Diese rote Lampe muss also ein E-Prüfzeichen haben, damit man das im Straßenverkehr nutzen darf. Und wenn an der XT doch ein zugelassenes Rücklicht dran ist, warum soll ich das nicht nutzen ?
Ja, muß leider so sein, der Hänger is e bissi kurz geraten, aber hat 205kg Zuladung, das reicht gerade für die XT + Schiene. Benzinkanister muss ich schon ins Auto packen

Und für die Nörgler, ja ich weis, die Höhe des XT-Rücklichtes auf dem Hänger ist dann auch zuviel, aber das wäre dann mit der Rennleitung auszudiskutieren

Grusels,
[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... ten|Henner]
3TB, Bj. 98 - 28tKm - Erstbesitzer
hinten 6cm höher geschraubt, sonst originalzustand, nur dreckiger

- Kill your speed, not your camel -