>also wer mit Bestandschutz fahren darf, kann bestimmt nicht
>zwischendrin plötzlich 35kW fahren.... weil entweder fahre ich
>nach altem oder nach neuem Gesetz und nicht nach beidem!
>
>
>Gruß,
>Torn
Holla, das sind ja 48PS. Nicht mal die Teneres hatten die angegebenen 45PS ab Werk
Die bereits vom Stufenführerschein her bekannte Fahrberechtigung A (beschränkt) wird zur neuen Klasse A2. Dabei wurde die zulässige Leistung auf 35 kW bei einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg angehoben. Inhaber der alten Klasse A (beschränkt) erhalten nach Ablauf von 2 Jahren noch automatisch die Berechtigung der Klasse A; Inhaber der neuen Klasse A2 benötigen hierfür nach Ablauf von 2 Jahren neben einer erneuten Fahrschulausbildung auch noch eine weitere praktische Prüfung. Eine theoretische Prüfung ist für den Aufstieg nicht erforderlich.
-> A(beschränkt) wird zu A2 -> ab 19.01.2013 35kW bei 0,2 kW/kg
für A(beschränkt) gilt trotzdem weiterhin die automatische Umschreibung des Führerscheins in A (ohne Prüfung!!)