Hallo,
gibt bei den ganzen eleganten Umbauten (vor allem das gekürzte Heck, reduziertes "Schutzblech"/Radabdeckung) eigentlich Probleme bei der Hauptuntersuchung?
Das folgende habe ich gefunden (im Baghira Forum) und dann würde der Umbau ja nicht funktionieren x(
Wie handhabt ihr das? Oder ist der Prüfer Eures Vertrauens ein toleranter Schöngeist?:7
Weiß jemand wie das mit dem Versicherungsschutz aussieht? Bleibt der von Umbauten unberürhrt?
Vielen Dank im voraus, viele Grüße,
Florian
"Schutzbleche und Radabdeckung:
Das vordere Ende der Abdeckung am Vorderrad muss bis mindestens zur Senkrechten durch die Vorderachse reichen das hintere Ende darf nicht höher als 150 mm über der Horizontalen durch die Radachse liegen.(Bei Motorrädern mit Vollverkleidung werden bereits Abweichungen toleriert)
Am Hinterrad muss die Abdeckung nach vorn wie nach hinten mindestens 150 mm über die Horizontale durch die Radachse reichen.
Die angegebenen Maße gelten bei Abgebockten und unbelastetem Fahrzeug. Es sind Mindestmaße.
Die Abdeckungen müssen nicht unbedingt der Breite der Reifen entsprechen, sondern nur so breit sein um die Lauffläche des Reifens auf der Fahrbahn abzudecken. Es ist auch unerheblich, aus welchem Material die Abdeckung besteht, aber, bei Kunststoffteilen muss ein Nachweis über Splitterverhalten vorliegen. Es muss lediglich darauf geachtet werden, den Reifen wie erforderlich abzudecken.
An neueren Motorrädern (ab BJ 1998) findet man oft Radbadeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.
Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr. Die älteren Motorräder müssen weiterhin die in den vorhergehenden Absätzen genannten Anforderungen erfüllen."
Hauptuntersuchung & Umbau - Probleme?
-
- Beiträge: 24
- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: Fr 11. Feb 2005, 14:30
RE: Hauptuntersuchung & Umbau - Probleme?
Der hintere Spritzschutz meiner 2KF ist auch etwas kürzer. Der TÜV -Prüfer meinte dazu nur, wichtig ist ihm der Rückstrahler! Und der darf nicht schräg, sonder muß senkrecht sein, damit er auch wirklich nach hinten reflektiert.
Ich weiß, dass ist jetzt keine konkrete Aussage, nach der man einen Umbau machen sollte, aber vielleicht eine kleine Facette der vielen netten TÜV Geschichten.
Gruß GOGO
Ich weiß, dass ist jetzt keine konkrete Aussage, nach der man einen Umbau machen sollte, aber vielleicht eine kleine Facette der vielen netten TÜV Geschichten.
Gruß GOGO
RE: Hauptuntersuchung & Umbau - Probleme?
Hi,
bei meinem "kurzen" Heckumbau gab es noch nie Probleme mit TÜV, einmal "Radabdeckung nicht ausreichend" auf dem Bericht gehabt, aber trotzdem Plakette erteilt.
Dieses Jahr (genau gestern) OHNE Mängel.
Bilder davon in der Galerie.
bei meinem "kurzen" Heckumbau gab es noch nie Probleme mit TÜV, einmal "Radabdeckung nicht ausreichend" auf dem Bericht gehabt, aber trotzdem Plakette erteilt.
Dieses Jahr (genau gestern) OHNE Mängel.
Bilder davon in der Galerie.
RE: Hauptuntersuchung & Umbau - Probleme?
> Der TÜV
>-Prüfer meinte dazu nur, wichtig
>ist ihm der Rückstrahler! Und
>der darf nicht schräg, sonder
>muß senkrecht sein, damit er
>auch wirklich nach hinten reflektiert.
Der ist ein bißchen dumm, dein Prüfer, oder?
Gruß
Sven
>-Prüfer meinte dazu nur, wichtig
>ist ihm der Rückstrahler! Und
>der darf nicht schräg, sonder
>muß senkrecht sein, damit er
>auch wirklich nach hinten reflektiert.
Der ist ein bißchen dumm, dein Prüfer, oder?
Gruß
Sven
RE: Hauptuntersuchung & Umbau - Probleme?
Du zitierst hier die alte Version des §36a StVZO.
Diesen Passus gibt es so schon eine weile nicht mehr. Der aktuelle lautet wie folgt:
§36a StVZO
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) ...
Gruss Matte
[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]
Diesen Passus gibt es so schon eine weile nicht mehr. Der aktuelle lautet wie folgt:
§36a StVZO
(1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.
(2) ...
Gruss Matte
[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]