hatte gestern TÜV und hab keine Plakete bekommen.
Der Grund: Die Reifen müssen eingetragen werden.´
Hab mir vor einem halben Jahr die Reifen (Michelin Sirac) vom Hädler bestellen lassen und aufziehen. ein Händler muss sowas doch wissen! Naja, anderes Thema...
Mich interesiert nur, ob mich mein "nicht-bestanden"-Gutachten vom TÜV dazu berechtigt zum Händler zu fahren und vom Händler zum TÜV, etc. Kann ja nicht sein, dass man sich dafür einen Anhänger besorgen muss.
Stimmen diese Angaben was das Bußgeld nach Ablaufen des TÜVs betrifft?:
0-2 Monate: gar nichts
2-4 Monate: 15.- Euro
4-8 Monate: 25.- Euro
mehr als 8 Monate: 40.- Euro und zwei Punkte.
War nämlich lange Zeit im Urlaub und kam erst gestern dazu zum TÜV zu gehen. Fällig war er im September.
Wenn die oben genannten Gelder stimmen, wärs ja nicht weiter schlimm...sind ja nur 15 euro. Ein Punkt wäre wesentlich schlimmer, da ich noch in der Probezeit bin.
Was sagt denn z.B Anja dazu?

Schonmal Danke für eure Hilfe!
Gruß, Vertex