das hier ist das einzige was ich dazu vom TÜV gefunden habe.
Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte,
nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis
1500 mm
Quelle: http://www.tuev-sued.de/uploads/images/ ... 082007.pdf
Wenn Du mehr zum rechtlichen Standpunkt wissen willst, kann ich dazu gerne mal intensiver nachfragen.
Da wir aber so oder so mit Abblendlicht fahren müssen, ist meine persönliche Meinung dazu, daß Begrenzungs / Tagfahrlampen am Motorrad überflüssig sind. Außer Du willst nen Harley-Style

Ich kenne einige, die auch tagsüber mit Fernlicht rumfahren, damit sie besser gesehen werden, aber auch hier habe ich meine Bedenken, daß bei falsch eingestellten Scheinwerfern eine Blendgefahr existieren könnte.