hi leutz,
ich habe vor bei meiner xt 600 2nf '89 den gepäckträger zu entfernen.
Ich benutzt ihn nie und der werkzeugkasten ist auch ziemlich hinüber, sprich das ding ist nur fehl am platze. ich persöhnlich finde die hecks von den nachfolgemodellen (ab 93 ?!?) viel netter und dachte mir, bei meiner einfach das gepäckträgergestänge ab zu machen, evtl die schraubenlöcher zu spachteln und dann das heck neu zu lackieren.
das prob ist, dass ich nicht weiß wohin die blinker sollen, welche direkt am gepäckträgergestänge sitzen.
ich habe schon ein paar xt's gesehen, die ihre blinker (oft miniblinker) am rahmen hinterm sitz montiert haben. ich bin nicht so der "egal obs erlaubt ist" typ und wollte wissen, wie das so in sachen abnahme von blinkerumbauten, speziell in meinem fall, ist.
wäre schön, wenn mir jemaden ein paar infos geben könnte.
Blinker umbauen und weg mit dem gepäckträger
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RE: Blinker umbauen und weg mit dem gepäckträger
Hi,
da ich mir kürzlich neue Blinker gegönnt habe, habe ich mich mal schlau gemacht, was Sache ist:
§54 Abs. 4
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,.
Hoffe die Info kommt nicht zu spät.
Gruß Roman
da ich mir kürzlich neue Blinker gegönnt habe, habe ich mich mal schlau gemacht, was Sache ist:
§54 Abs. 4
2. an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muss mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,.
Hoffe die Info kommt nicht zu spät.
Gruß Roman