Man gebe mir Zeit... und etwas Kleingeld für neue Motorlager
Außerdem hats ja noch andere Mopped´s im Pferdestall, die ausgeritten werden möchten.
Aber: Stimmt schon. Von nem Haufen Einzelteilen hab ich nichts. Ich mach mal ne Bildgalerie vom Zusammenbau als Daumenkino
ja, Du hast es richtig verstanden. Natürlich darfst Du ein Fz langfristig NICHT ohne TÜV in der Garage stehen haben, es muss abgemeldet werden. Bei mir war der Fall so, das die Amtsleute meinten, ich wäre angemeldet mit dem Motorrad ohne TÜV noch rumgefahren, obwohl ich angedeutet hatte, dass es überhaupt nicht fahrbereit war. Wie gesagt, beim Umzug in eine andere Stadt habe ich es abgemeldet, weil ich das Motorrad nicht mehr haben wollte. Die von der Stadt haben sich dafür aber nicht interessiert, was ich damit gemacht habe und ich mußte trotzdem zahlen. Naja!
hilf mir bitte. Wer will mir verbieten ein angemeldetes Fahrzeug ohne TÜV in meiner Garage verschimmeln zu lassen ? Immerhin ist es so z. B. gegen Diebstahl versichert. Bei mir zumindest. Wenn ich nicht damit fahre, brauche ich auch keinen TÜV. Vielleicht fahre ich ja auch nur auf privaten Rennstrecken damit, dann brauche ich auch keinen. Klar, dann kann man sich auch das anmelden sparen, aber wenn ich sie später mal wieder auf der Straße fahren will, kann ich mir durch die bestehende Anmeldung doch die Vollabnahme sparen, oder ? http://www.buhj.de
Richtig, die Vollabnahme sparst du dir dadurch. Allerdings musst du dann aber auch mit einem Bussgeld und Punkten rechnen, wenn du die HU um mehr als 8 Monate überzogen hast.
Es spielt dabei keine Rolle, ob das Fahrzeug defekt war oder nicht, da du mit einem angemeldetem Fahrzeug theoretisch jederzeit am Verkehr teil nehmen kannst. Deshalb musst du auch eine gültige HU haben (auch auf einem Privatgrundstück).
Hi Matte,
du meinst also, daß wenn der TÜV um mehr als 8 Monate über ist, dann gibts Bußgeld und Punkte, auch wenn ich nur einen Haufen Einzelteile (angemeldet) hab. Hmmm... werd mich wohl beeilen müssen die Teile zusammenzusetzen. Also ich seh das ja auch nicht ein Punkte zu kassieren, wegen so einer blöden Zettelwirtschaft. Ich fahr mal zur Prüfstelle und frage vor Ort, was die sagen, wenn ich mit meiner Kiste und dem weit abgelaufenen TÜV ankomme. Wenn die sagen, daß ich da ohne Punkte nicht mehr raus komm, fahr ich zur nächsten Prüfstelle, solange, bis ich jemanden finde, der fair ist. Oder kommt die Geldforderung dann von der Stadt, die davon Wind bekommt?
Scheint ja doch keine so treviale Frage zu sein mit dieser Situation... x(
Gruß René
nun kommt die Aufklärung...
Also, ich bin heute mal zum TÜV gefahren und hab dort jemanden gefragt. Es ist so, daß es denen quasi Wurscht ist, wie lang der TÜV abgelaufen ist. Man bekommt dann eben einen "rückdatierten" Aufkleber, also einen der 24-9 Monate (in meinem Fall) hält. Wenn die Kiste länger als 24 Monate drüber ist, dann ist das (in NRW) so, daß man dann eine Plakette bekommt, aber nur für einen Monat. Dann darf man in 30 Tagen wieder hin. Die lassen sich das eben bezahlen...
Es ist aber trotzdem so, daß man ein Fahrzeug angemeldet nicht ohne TÜV haben darf! Egal, ob man fährt, oder ob man nur die Teile hat. Dort gibt es dann Abstufungen, was das kostet, wenn man damit "erwischt" wird. Gibt 2 Punkte ab 8 Monaten und ne Menge Geld. ABER: Das kriegt niemand mit, solange ich nicht versuche mein Fahrzeug um, oder abzumelden oder so (oder natürlich zu fahren). Der TÜV "verpetzt" einen wohl nicht, so wie ich das heute verstanden habe. Die sind froh, dass sie Geld für den Aufkleber bekommen und lassen einen fahren, wenn alles in Ordnung ist.
Der Mensch meinte, ich sollte nur aufpassen, wenn ich zum TÜV damit komme. Er meinte am besten: Hänger, oder eben einen Termin machen. Werd wohl einen Termin machen und "auf dem kürzesten Wege" dorthin fahren.
interessant ist der 3. Beitrag von "Peter Lustig" am Ende:
"Mit dem abgelaufenen TÜV sind alle Fahrten zulässig, die der Erlangung einer erfolgreichen Untersuchung dienen. "
Leider kein Hinweis wo das geregelt ist; wäre natürlich wichtig wenn man bei der Fahrt zur Prüfstelle "gesteellt" wird oder sogar einen Unfall hat...
Bei "meiner" Dekra Stelle (Hessen) habe ich eine Plakette für 18 Monate erhalten obwohl das Töff schon 18 Monate drüber war; Ich habe es so verstanden das es in jedem Fall 18 Monate gibt...scheint Landessache zu sein
Was ist eigentlich mit den Weltreisenden, die länger als 2 Jahre mit dem Mopped im Ausland sind. Sind die nun alle automatisch Gesetzesbrecher? Ausländischer TÜV gilt ja hier nicht.
Der TÜV hat damit nix zu tun. Wenn dich auf der fahrt aber die Herren in Grün erwischen, so hast du ein Problem. Fahre dort mit Anhänger und Plane über dem Mopped hin und es sollte klappen.
so,
hab die Prozedur gerade hinter mich gebracht:
Basis: 2KF, gekauft mit drei Jahre überfälligem TÜV, aber angemeldet.
Ich hab sie dann (auch auf Wunsch des Verkäufers) direkt abgemeldet, mußten eh noch einige Dinge gemacht werden.
Kommentar beim STVA: oh, das wird aber teuer, TÜV überfällig. Ach, sie sind gar nicht der Halter, dann betrifft es sie nicht.
(Ob der Vorbesitzer jetzt im Knast sitzt, tausend Punkte und ne Millionen Bußgeld bezahlen muß, weiß ich nicht..)
Kiste fertig gemacht (incl Seitenständerschalter, sick..)
Heute die XT in meinen Bulli gepackt (passst selbst in den T3 als Womo!)und zum TÜV.
Dort habe ich exakt 32,50? für eine Abnahme §§29 HU bezahlt (und weitere 32,50? für eine Umtragung §§19.2 auf offenen Leistung und zusätzliche Eintragung von metrischen Reifengrößen)
und problemlos einen Bericht mit neuer TÜV Fälligkeit in Sept.2006 ohne Mängel bekommen. (Plakette erteilt STVA - ist ja abgemeldet)
Ciao,Marcus