Fahren auf Feldwegen...

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TKaiser
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von TKaiser »

Moin,
soweit ich weis ist das fahren im Wald Ländersache und ist dementsprechen im Wald- oder Forstgesetz des jeweiligen Bundeslandes nachzulesen.
Hier bei mir in Badenwürttemberg ist es Grundsätzlich verboten sich auf Waldwegen zu bewegen, außer man hat eine dementsprechende Berechtigung (zB. durch ein Grundstück oder Flächenlos).
Die Straßen sind nicht in der STVO hinterlegt, da diese vom Förster bzw. Forstamt ausgesprochen werden. Die Strafe richtet sich zum Teil am begangenem Flurschaden. Dies wird vom Förster abgeschätzt und kann zwischen 10 Euro und 10000 Euro liegen.
Ob man Überhaupt Punkte bekommen kann weis ich nicht da im Wald die STVO nicht greift, aber die haben da bestimmt was eingebaut, dass man auch noch irgendwie Punkte bekommen kann.

Die Informationen habe ich mir irgendwann mal zusammengegoogelt. Über die Richtigkeit kann ich daher nichts genaueres sagen.

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Henner
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Henner »

>und Henner, sei vorsichtig mit Deinen Empfehlungen.

WO hab ich bitte WAS empfohlen ???
Meinst Du, das mehr können die einem nicht. ?
Zumindest sieht das hier in Hessen nach der Meinung etlicher Polizisten so aus.

Grusels,

Henner
-3TB EZ 07/98, 27tKM Erstreiter
-Komm mit, sprach der Esel, etwas besseres als den Tod werden wir überall finden...
Grüße, Henner

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SpeedyelCruel
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von SpeedyelCruel »

Hola,

bin der Meinung das es in Deutschland ein generalles Verbot gibt, in Wäldern etc zu fahren.
Da braucht es kein Schild für.


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Henner
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Henner »

Moment, wir waren bei Feldwegen.

Grusels,

Henner
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brandstifter
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von brandstifter »

http://www.xt-foren.de/dcforum/dcboard. ... ype=search

.. manchmal werden die schwammigen Gesetzestexte auch gerne von den harten Fakten der Realität abgelöst.
Mit oder ohne Kennzeichen. ;-)



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Steffen
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Steffen »

Also meine Kumpels mit den Wranglers und den Samurais wurden regelmäßig vom Förster finanziell gefi... abgeforstet. Das war in hessen, Odenwald. Die Strafen gingen auch in den 5-Stelligen - damals noch DM - Bereich. Zweimal wurde auch Strafanzeige gestellt.

Mich haben sie damals mit dem Motorrad zum Glück nie erwischt.

>>Henner: deine gefundenen Regeln mit den 5,10,20 Euro sind für überfahren markierter Straßenbereiche oder Parken auf dem Gehweg und des gleichen. Das hat nichts mit Befahren unbefestigter Wege zu tun.

Und das einige Polizisten keine Ahnung davon haben, wie sie mit solchen Fällen (Off-Road, etc.) umgehen sollen - wen wunderts? Bei der Menge an Gesetzen und ge- und verboten, man kann es den Jungs nicht immer übel nehmen.

Steffen

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Henner
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Henner »

Also wenn es schon für Pferde weit eingeschränkt ist, dann.... :-(
http://www.wpsv.de/pdf/recht_reiten_fahren_2006.pdf

Aber hier wirds interessant:
http://www.motorradonline24.de/thread.php?postid=381291

Grusels,

Henner
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Steffen
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Steffen »

Um so mehr ich drüber nachdenke, komme ich zu dem Schluss, ich Pubs drauf & fahr im Mai dann zusammen mit Herrn Denzel auf die noch geöffneten Schotter-Militärstraßen der Alpen. Und wenn noch Zeit ist, besuche ich den Ölfuß und wir lachen dann gemeinsam über Schilder, die 1000 km weit weg am Waldrand stehen oder auch eben nicht.
Bis dahin eben Asphalt, es sein denn ich verfehle die Ideallinie.

Steffen

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Ludger
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RE: Fahren auf Feldwegen...

Beitrag von Ludger »

JA..man muss hier zwischen der StVO und den "Landeswaldgesetzen" unterscheiden.Die Polizei ist da auch nicht direkt zuständig,wohl aber der Förster,und der hat im Wald Polizeigewalt.

In Thüringen soll es allerdings einen Polizeipräsiden geben der passionierter Jäger ist.Der soll sogar Endurofahrer in Wald und Flur per Hubschrauber jagen lassen.(Stand mal vor einiger Zeit in einer Motorradzeitschrift als Meldung)

Feldwege sind da dem Wald so weit ich weiss beigeordnet,also Fahrverbot auch wenn kein Schild da ist.

Und per Gesetz können die Geldbußen recht happig sein.

Allerdings die unbefestigten Verbindungsstrassen dürfen befahren werden.

Am besten man sagt,man hiehlt den Feldweg für eine unbefestigte Verbindungsstrasse. ;-)

Gruss
Ludger


Gruß
Ludger
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