ich habe folgendes Anliegen:
Ich besitze 3 Yamaha XT 600 Z („Ténéré“)- Modelle, darunter eine blau-gelbe XT 600 Z 1VL (Baujahr 1987). Dieses Modell ist absolut baugleich zum in Deutschland und Gesamteuropa verkauften Modelltyp 1VJ, welches Yamaha zw. 1986 und 1987 hier vertrieb.
Mein Problem ist folgendes: Bisher hatte ich beim Tüv nie Probleme. Nun aber habe ich das Fahrwerk verändert (Federbein von Wilbers mit ABE für das Modell 1VJ, dito eine Lenkererhöhung).
Der Tüv nimmt mir aber beide Veränderungen nicht ab, da die ABE`s allein für den Modelltyp 1VJ erteilt wurden, der Modelltyp 1VL aber nicht in den ABE´s auftaucht.
Der Tüv droht mir vielmehr mit Stillegung der Maschine.
Der Tüv verlangt nun eine Bescheinigung, die besagt, dass der Typ 1VL baugleich/identisch mit dem Typ 1VJ ist.
Ich habe im Netz recherchiert. Dort erscheint der Modelltyp 1VL gar nicht. Ein Bekannter meinte, dass die 1VL zw. 1986 und 1987 von Yamaha in der Schweiz und eventuell auch in Österreich verkauft wurde.
Dito meinte dies auch Yamaha D. Leider liegen Yamaha D keine Unterlagen zum Typ 1VL vor, nur zum Typ 1VJ (Vielleicht haben die Damen und Herren in Neuss auch keine Lust zu recherchieren?)
Liegen euch Unterlagen zum Typ 1VL vor, die besagen, dass der Typ 1VL baugleich/identisch mit dem in Deutschland und Gesamteuropa vertriebenen Typ 1VJ ist?
Meine Maschine hat folgende Daten:
Schlüsselnummer (nach altem deutschen Brief): 0902
Hersteller: Yamaha (J)

Typ und Ausführung: 1 V L
Identifizierungsnummer (alter Brief)/ Fahrgestellnummer (neuer Brief): 1VL000403
Hubraum: 00591
Nennleistung in KW: 0034/06500
Tag der ersten Zulassung: 16.09.1987
Im Voraus vielen Dank!
Beste Grüsse aus Saarbrücken,
sakn (der japanisches Alteisen bevorzugt)