Garagenschrauberei
- Henner
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RE: Garagenschrauberei
Mein Passat hat ein gekühltes Handschuhfach wenn die Klima an ist.
Wenn ich nun im Auto sitze, rauche und kaltes Bier dazu trinke so ist das eine Bestimmungsgemäße Nutzung.
Reich halt beim Bauamt eine Planänderung ein, danach ist Ruhe.
Ich kann ja auch in meinem Keller oder im Wohnzimmer schrauben (wenn meine Frau mitmacht).
WIe gesagt, wie Du das privat nutzt, kann Dir eigentlich keiner vorschreiben, solang Du keine Emmisionsgesetze verletzt. Diese Gesetze sind städtisch, kannste also beim Ordnungsamt Deiner Stadt abholen. Und das betrifft Lärm und Abgase. Das Laufenlassen der Motoren vor der Garage ist laut StVO verboten. Aber das anlassen zum losfahren definitiv nicht. Den § kannste der Signatur vom Deeznutz entnehmen. Hier erstreckt sich der Bereich der StVO auch auf dein privates Grundstück.
Was Dir auch keiner verbeiten kann, einen XT-Motor mir Originalauspuffanlage (oder einer mit ABE) in Deinem Rasenmäher oder Kantentrimmer zu verbauen.....
Wenn ich nun im Auto sitze, rauche und kaltes Bier dazu trinke so ist das eine Bestimmungsgemäße Nutzung.
Reich halt beim Bauamt eine Planänderung ein, danach ist Ruhe.
Ich kann ja auch in meinem Keller oder im Wohnzimmer schrauben (wenn meine Frau mitmacht).
WIe gesagt, wie Du das privat nutzt, kann Dir eigentlich keiner vorschreiben, solang Du keine Emmisionsgesetze verletzt. Diese Gesetze sind städtisch, kannste also beim Ordnungsamt Deiner Stadt abholen. Und das betrifft Lärm und Abgase. Das Laufenlassen der Motoren vor der Garage ist laut StVO verboten. Aber das anlassen zum losfahren definitiv nicht. Den § kannste der Signatur vom Deeznutz entnehmen. Hier erstreckt sich der Bereich der StVO auch auf dein privates Grundstück.
Was Dir auch keiner verbeiten kann, einen XT-Motor mir Originalauspuffanlage (oder einer mit ABE) in Deinem Rasenmäher oder Kantentrimmer zu verbauen.....
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: Garagenschrauberei
Moin,
das Bauamt würde ich nicht unbedingt aufwecken!
Lass es einfach auf dich zukommen, falls deine nette Nachbarin sich irgendwo beschwert.
Wenn man schon nicht mehr in seiner eigenen Garage schrauben darf, wo denn dann ???? Das soll mir mal einer verbieten!
Gruß
Kirsche
PS Ansonsten immer schön freundlich bleiben und wenn sie dich ganz doll ärgert, kannst du ja immernoch durch ihren Vorgarten fahren!
das Bauamt würde ich nicht unbedingt aufwecken!
Lass es einfach auf dich zukommen, falls deine nette Nachbarin sich irgendwo beschwert.
Wenn man schon nicht mehr in seiner eigenen Garage schrauben darf, wo denn dann ???? Das soll mir mal einer verbieten!
Gruß
Kirsche
PS Ansonsten immer schön freundlich bleiben und wenn sie dich ganz doll ärgert, kannst du ja immernoch durch ihren Vorgarten fahren!
RE: Garagenschrauberei
mach dir mal keinen stress.
du kannst (privat) solange schrauben und mopetteile lagern, bis der arzt (oder deine frau :7 ) kommt.
ignoriere die meckerkundschaft einfach, dann beruhigt sich das ganze von alleine.
es gibt keine rechtliche handhabe, dir diese form der nutzung zu verbieten.
du kannst (privat) solange schrauben und mopetteile lagern, bis der arzt (oder deine frau :7 ) kommt.
ignoriere die meckerkundschaft einfach, dann beruhigt sich das ganze von alleine.
es gibt keine rechtliche handhabe, dir diese form der nutzung zu verbieten.
Ich bin dann mal nebenan.
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- Beiträge: 217
- Registriert: Fr 2. Nov 2007, 18:11
RE: Garagenschrauberei
Hi
das mit dem ignorieren versuche ich seid 6 ahren, aber die gute Frau fängt ja immer wieder an und fotografiert anscheinend dauernd alles was ihr suspekt erscheint und dass nervt irgendwann,obwohl ich ja nix zu verbergen habe !!
gruss klaus
das mit dem ignorieren versuche ich seid 6 ahren, aber die gute Frau fängt ja immer wieder an und fotografiert anscheinend dauernd alles was ihr suspekt erscheint und dass nervt irgendwann,obwohl ich ja nix zu verbergen habe !!
gruss klaus
RE: Garagenschrauberei
Ja lass sie doch, wenn sie keine anderen Hobbies hat.
Ansonsten hilft Dir wohl nur der Weg über einen Anwalt, und Nachbarschaftsstreitigkeiten dauern in der Regel mehrere Jahre und werden immer verbitterter.
100% ignorieren, oder mal drauf ansprechen, ob die Bilder denn scharf genug geworden sind, ob das Fotolaber gut entwickelt hat.
Verarsch sie mit Freundlichkeit, Höflichkeit und was Dir noch so einfällt. Irgendwann wird sie es leid sein, solange Du dich im gesetzlichen Rahmen bewegst, kann doch nix passieren.
Ansonsten hilft Dir wohl nur der Weg über einen Anwalt, und Nachbarschaftsstreitigkeiten dauern in der Regel mehrere Jahre und werden immer verbitterter.
100% ignorieren, oder mal drauf ansprechen, ob die Bilder denn scharf genug geworden sind, ob das Fotolaber gut entwickelt hat.
Verarsch sie mit Freundlichkeit, Höflichkeit und was Dir noch so einfällt. Irgendwann wird sie es leid sein, solange Du dich im gesetzlichen Rahmen bewegst, kann doch nix passieren.
Grüße, Henner
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RE: Garagenschrauberei
Jap nervt zwar aber das ist wohl das beste!
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- Beiträge: 445
- Registriert: So 30. Aug 2009, 18:28
RE: Garagenschrauberei
Hallo
Fotografieren darf die Alte Dich ohne Deine Erlaubnis auch nicht.
Fällt glaube ich unter Persönlichkeitsrecht.
Gruss Werner
Fotografieren darf die Alte Dich ohne Deine Erlaubnis auch nicht.
Fällt glaube ich unter Persönlichkeitsrecht.
Gruss Werner
RE: Garagenschrauberei
Nein, sie darf die Bilder nur nicht veröffentlichen.
Stell Dir vor, du bist im Urlaub und kannst nichts fotografieren ohne die anderen Touristen zu fragen
Stell Dir vor, du bist im Urlaub und kannst nichts fotografieren ohne die anderen Touristen zu fragen

RE: Garagenschrauberei
Das sind 2 Paar Schuhe.
Wenn man gezielt eine Person fotografiert, so benötigt man deren Erlaubnis, wenn es keine Person des öffentlichen Interesses (Kaiser von Deutschland, Bundespräsident o.ä.) ist.
Wenn ich im Urlaub fotografiere, dann fotografiere ich meißt die Landschaft oder Sehenswürdigkeiten, Personen auf diesen Bildern sind meißt nur Nebensache, das ist auch ok, wie auch das fotografieren von Gruppen (ab 7 Leuten).
Wenn man gezielt eine Person fotografiert, so benötigt man deren Erlaubnis, wenn es keine Person des öffentlichen Interesses (Kaiser von Deutschland, Bundespräsident o.ä.) ist.
Wenn ich im Urlaub fotografiere, dann fotografiere ich meißt die Landschaft oder Sehenswürdigkeiten, Personen auf diesen Bildern sind meißt nur Nebensache, das ist auch ok, wie auch das fotografieren von Gruppen (ab 7 Leuten).
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
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