Wie lange ist ein TÜV gültig

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
Antworten
marabu
Beiträge: 28
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: So 5. Mär 2006, 18:23

Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von marabu »

Hallo Forum,
ich habe vor 1 Jahr 6 Monaten und 12 Tagen eine Vollabnahme mit Tageskennzeichen machen lassen. Jetzt soll die Maschine zugelassen werden. Die Zulassungsstelle will nicht, da sie der Meinung ist, das Gutachten sei nicht mehr gültig. Ich habe Anfang des Jahres gehört, daß ein Vollgutachten bei längerem unangemeldet sein nicht mehr nötig sei . Hat jemand eine Veröffentlichung zu diesem Thema oder hab ich mir da einen geträumt. Danke für re



xtz660 Bj 1993 umgebaut aber noch erkennbar
xtz660 Bj 1992 Original ohne umbauten

Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von Henner »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 04-Apr-2007 UM 19:32 Uhr (GMT)[/font][p][font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 04-Apr-2007 UM 19:31 Uhr (GMT)[/font]

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 04-Apr-2007 UM 19:29 Uhr (GMT)[/font]

Hallo Marabu,

KFZ - Wiederzulassung eines abgemeldeten Kraftfahrzeuges.
Wird ein Fahrzeug endgültig abgemeldet oder 18 Monate nach vorübergehender Stilllegung nicht wieder zugelassen, so gilt es als gelöscht und ein neuer Kraftfahrzeugbrief und ggf. ein neuer TÜV Bericht muss erstellt werden.
(also wichtig...niemals beim vorrübergehenden Abmelden das falsche Kreuzchen setzen.Diese Meldung ,einmal ans KBA übermittelt, ist endgültig..)

Erforderliche Unterlagen: Wiederzulassung zum Strassenverkehr >> (Regional unterschiedlich)
+alter Kraftfahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
+Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
+TÜV-Vollabnahme nach § 21 und/oder technisches Datenblatt (Gutachten)
+Versicherungsbestätigung (Deckungskarte)
+Nachweis über letzte Abgasuntersuchung (AU)
+Personalausweis oder Reisepass
+Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten bei Erledigung durch Dritte
+(formlose) Einzugsermächtigung
+Bankkarte oder Kopie

EDIT: Ergänzung: Das Wiederzulassungsverfahren nach Außerbetriebsetzung ist in § 14 der Fahrzeugzulassungsverordnung geregelt, die ab 01. März 2007 Gültigkeit besitzt. Danach ist bei der Wiederzulassung des Fahrzeuges lediglich die Hauptuntersuchung vorzunehmen, sofern seit der Stilllegung nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Eine Vollabnahme, die bisher nach 18 Monaten obligatorisch war, ist nun nach Überschreiten der 7-jahres-Frist notwendig.

§ 14 Außerbetriebsetzung, Wiederzulassung

(1) Soll ein zugelassenes Fahrzeug oder ein nicht zulassungspflichtiges, aber kennzeichenpflichtiges Fahrzeug außer Betrieb gesetzt werden, hat der Halter dies der Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls der Anhängerverzeichnisse, bei nicht zulassungs- aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen, unter Vorlage des Nachweises über die Zuteilung des Kennzeichens oder die Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich anzuzeigen und die Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs unter Angabe des Datums auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls auf den Anhängerverzeichnissen und händigt die vorgelegten Unterlagen sowie die entstempelten Kennzeichenschilder wieder aus. Der Halter kann das Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung befristet reservieren lassen.

(2) Soll ein nach Absatz 1 außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen werden, ist die Zulassungsbescheinigung vorzulegen, § 6 gilt entsprechend. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung einer Untersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung unterzogen werden, wenn bei Anwendung der Anlage VIII Abschnitt 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen. Satz 2 gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und für eine vorgeschriebene Abgasuntersuchung nach § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.

Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/FZV_a1.htm

Grusels,

[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... ten|Henner]

Erstbesitzer einer 3TB, EZ 07/98 - 26tKm -
hinten 6cm höher geschraubt, sonst originalzustand, nur dreckiger ;-)

- Kill your speed, not your camel -
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Toto1178
Beiträge: 343
Registriert: Do 10. Nov 2005, 22:49

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von Toto1178 »

Ein Vollgutachten (21er Abnahme) ist wenn das KFZ nicht angemeldet ist ein Jahr gültig.

MfG.:der Toto
XT600 3UW Bj.1993
XT600 meets SRX6
Je schneller die Fahrt.desto mehr der Wind


marabu
Beiträge: 28
Registriert: So 5. Mär 2006, 18:23

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von marabu »

hallo Henner,
danke für die schnelle re.
hast du ahnung ob das motorrad nicht zugelassen mit deckungskarte beim tüv vorgeführt werden kann um im anschluß direkt zur zulassungsstelle mit neuem tüv zu fahren.
danke für re

xtz660 Bj 1993 umgebaut aber noch erkennbar
xtz660 Bj 1992 Original ohne umbauten

marabu
Beiträge: 28
Registriert: So 5. Mär 2006, 18:23

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von marabu »

hallo toto1178
wo hast du die info her? find ich ja voll daneben diese regelung. aber danke für re


xtz660 Bj 1993 umgebaut aber noch erkennbar
xtz660 Bj 1992 Original ohne umbauten

Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von Henner »

Nein, das geht nicht. Keine Fahrt ohne Versicherungsschutz. Auch nicht zum TÜV.

Aber auf nem Hänger geht das... :-)

Grusels,

[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... ten|Henner]

Erstbesitzer einer 3TB, EZ 07/98 - 26tKm -
hinten 6cm höher geschraubt, sonst originalzustand, nur dreckiger ;-)

- Kill your speed, not your camel -
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Toto1178
Beiträge: 343
Registriert: Do 10. Nov 2005, 22:49

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von Toto1178 »

>hallo toto1178
>wo hast du die info her?
>find ich ja voll danebendiese regelung. aber danke für re

Ich weiss das von einem Kumpel, der hatte sich nen alten Anhänger gekauft ihn tüv fertig gemacht übern Tüv gebracht , dann lange keine Zeit gehabt, wollte ihn dann anmelden, und da sagte man ihn dass der Tüv nur 1 Jahr gültig ist.

MfG.:der Toto
XT600 3UW Bj.1993
XT600 meets SRX6
Je schneller die Fahrt.desto mehr der Wind


Maddin
Beiträge: 351
Registriert: Sa 5. Jul 2003, 09:02

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von Maddin »

Moin,

kannst Dir auch n Kurzzeitkennzeichen hohlen. Kostet halt so ~25?.
Kannst aber vorher halt schonmal fahren. Aber obacht. Es gilt nicht allzu lange (~Woche).

Maddin

XT600 43F Bj.86 >48tkm, Acerbis

Phase4
Beiträge: 1208
Registriert: Mo 14. Mär 2011, 19:55

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von Phase4 »

Wenn Du Deckungskarte hast,kannst Du mit dem alten Nummernschild oder sogar mit der alten Nummer auf Karton gemalt zum Tüv,auf dem direkten Weg.
So wurde es mir zumindest von einem Dekra-Prüfer erzählt.
Ruf' doch einfach bei dem jeweiligen Tüv an und frag'.


2KF&NX650

DeezNutz
Beiträge: 1580
Registriert: Do 3. Aug 2006, 09:41

RE: Wie lange ist ein TÜV gültig

Beitrag von DeezNutz »

ja, aber heutzutage gibts ja keine vollabnahme mehr...

nur für den oben genannten fall, ist es ja noch so, dass das alte gutachten dann tatsächlich schon "verfallen" ist...

wird wohl die tüv-prüfung nochmal fällig

Antworten