Gesetzeslage Witntereifen

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
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vaderteuton
Beiträge: 18
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Fr 15. Sep 2006, 23:24

Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von vaderteuton »

Hallö,
weiss jemand genau wie für uns XT-Fahrer die gestzliche Lage betrefend der "Winterreifenverordnung" aussieht? Ein Kollege von mir meinte der Text "geeignete Reifen" meint damit dass die Reifen speziel als Allwetter- bzw als Winterreifen markiert sein müssen.
Da es solche für Motorräder nicht gäbe, dürften Motorräder also bei schlechten Verhältnissen nicht fahren oder Riskieren Sanktionen! Ich meine dagegen, dass Enduroreifen von ihrer Natur her als Winterreifen geeignet sind. Wer weiss also genaues?

lippe
Beiträge: 2441
Registriert: Di 29. Nov 2005, 21:24

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von lippe »

Hallo.
Ich hab mir als Weihnachtsgeschenk ne zweite 3aj geholt. Da sind Enduro4 von Metzeler drauf und ich denke ich hab beim flüchtigen Hinsehen ein M+S Zeichen entdeckt.


[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Jens]

olli68
Beiträge: 210
Registriert: Sa 12. Feb 2005, 18:47

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von olli68 »

Über solche dinge sollte man sich echt keine
gedanken bei Mopped machen, wenn Schnee liegt
halten die uns eh für verrückt und da es so gut
wie keine Winterreifen gibt ist der den wir
fahren halt der Richtige.Ich glaube nicht das es
für Motorräder in Schneene eine Knolle gibt weil die
keine Witerreifen haben.
Aber zur Info die Firma Heidenau baut einen Endurowinterreifen
habe ich auf der Intermoto gesehen.

Gruß Olli
bei Schnee mit MZ-Gespann ohne Witerreifen


Torn
Beiträge: 424
Registriert: Mi 28. Dez 2005, 14:55

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von Torn »

Hallo,

soweit ich informiert bin, reicht eine M+S-Kennzeichnung nicht, es muß die Schneeflocke darauf sein. Aber wenn es keine Winterreifen für das Fahrzeug gibt, kann ich mir auch schlecht nen Strafzettel vorstellen.... Ich fahre selber bei jedem Wetter und lasse es darauf ankommen :7 Von Continental der TKC80 z.b. hat auch nen M+S drauf, ist aber (meiner Meinung nach) bei Nässe bescheidener als z.B. der Stonemaster von Mefo oder Michelin T63..... hauptsache ich komme mit den Reifen klar.

MfG,
Torn

frankie
Beiträge: 575
Registriert: Mi 9. Jul 2003, 21:47

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von frankie »

habe beim reifenhändler nachgefragt: für motorräder tritt diese verordnung NICHT in kraft! also kommt mal wieder runter!
schrottfreien winter wünscht
frankie
"der frühe vogel fängt den wurm!"

karli
Beiträge: 209
Registriert: Fr 13. Feb 2004, 15:06

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von karli »

>habe beim reifenhändler nachgefragt: für motorräder
>tritt diese verordnung NICHT in
>kraft!
Wenns um Rechtsfragen geht,frag ich immer meinen Gemüsehändler ;-)
Fakt ist,dass im Gesetz nichts von Winterreifen steht und Fakt ist auch , dass Motorräder von dieser Gesetzesregelung nicht ausgenommen sind!

Im entsprechenden Gesetz (StVo § 2.3a) steht:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.

Aktuell kostet das fehlen der,den Wetterverhältnissen entsprechenden Ausrüstung, 20?. Mit Behinderung 40? + 1Punkt.

Winterreifen gibts auch für Motorräder, erkennbar an der Kennzeichnung M+S und/oder einer Schneeflocke.

Ich vermute, dass ein gängiger Enduroreifen mit grobem Profil schon als "geeignet" anzusehen ist.

Viele Grüsse
karli





karli
Beiträge: 209
Registriert: Fr 13. Feb 2004, 15:06

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von karli »

Da hab ich noch was gefunden:

Richtlinie 92/23/EWG, Anhang II Anforderungen für Reifen, 1. Begriffsbestimmungen, 2.2. ?M + S -Reifen?

Die Richtlinie 92/23/EWG, Anhang II Anforderungen für Reifen, 1. Begriffsbestimmungen, 2.2. ?M + S -Reifen? definiert, dass es sich bei Winterreifen um Reifen handelt,
"... bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die von-einander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."

Also eindeutig ein Enduroreifen :7

Arashi
Beiträge: 4
Registriert: Fr 29. Dez 2006, 18:43

RE: Gesetzeslage Witntereifen

Beitrag von Arashi »

Moin Männers.

Also, mit der "Winterreifenpflicht" ist des so:
Man kann durchaus auch im Winter mit Sommerreifen fahren (auch wenn wenig sinnvoll wegen dem Grip)
Ein Ticket gibts erst, wenn es aufgrund der nicht angepaßten Bereifung zu Fahrfehlern oder verschlechterten bemerkbaren Fahreigenschaften kommt.

Will heißen, wer im Winter mit Sommerreifen fährt, dem passiert erstmal nix.
Erst wenn man zum Beispiel bei Schneefall aufgrund seiner Sommerreifen die Räder zum Durchdrehen bringt, schliddert oder rutscht etc. dann gibt's die Knolle für 20 Euronen. Und wenn man dadurch auch noch den Verkehr behindert (weil zum Bleistift net vorwärts kommt, wie unsere Brummi-freunde), dann gibt's 40 ? plus ein Punkt.
M+S-Reifen sind durchaus ausreichend (weil Matsch und Schnee), deren Eigenschaften sind ja in der zitierten EWG-VO genannt. Nur ein Standard-Enduroreifen ansich ist kein M+S weil er die Mischungseigenschaften nicht hat.
So lang man aber mit dem Enduro-Reifen bei Schnee sicher fahren kann, ist des aus oben genannten Gründen ok. Nur wenns mit dem auch net mehr geht, dann hat man schlechte Karten (Richter können da sehr eigen sein).

Soviel zu meinem Einstand hier ;-)

Guten Rutsch und gute Fahrt vom Neu-XTler

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