STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
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STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
Hallo
was passiert überhaupt wenn die grünweisse rennleitung einen ohne ABE erwischt? oder wenn man am originalauspuff was verändert hat?
ich binb noch 19jahre, also noch inner probezeit. ist es dann sehr viel schlimmer erwischt zu werden ?
was passiert überhaupt wenn die grünweisse rennleitung einen ohne ABE erwischt? oder wenn man am originalauspuff was verändert hat?
ich binb noch 19jahre, also noch inner probezeit. ist es dann sehr viel schlimmer erwischt zu werden ?
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
oh weia, da bekommst du...
- 10 jahre einzelhaft
- muss dem grünen dein moped schenken
- bekommst von mama den arsch versohlt
- und darfst nie wieder reiten (egal auf wem oder was)
im ernst: 3 punkte, geldbuße, vorführen und so´n mist.
gruss tombulli
http://www.tombulli.de http://www.lowbudget-band.de
ICQ: 98025809
- 10 jahre einzelhaft
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gruss tombulli
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
... die grün/weiße Rennleitung - ich brech ab vor Lachen!!!!:7 :7 :7 :7 :7 :7 :7
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
>
>im ernst: 3 punkte, geldbuße, vorführen
>und so´n mist.
>
Hallo zusammen,
können sie das Mopped nicht auch stilllegen? Dann gehst du mal zu Fuß nach Hause und kannst dein Gerät mim Hänger abholen!
hurra, das nenn ich nen Hauptgewinn
>im ernst: 3 punkte, geldbuße, vorführen
>und so´n mist.
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Hallo zusammen,
können sie das Mopped nicht auch stilllegen? Dann gehst du mal zu Fuß nach Hause und kannst dein Gerät mim Hänger abholen!
hurra, das nenn ich nen Hauptgewinn
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
...vorausgesetzt, sie kriegen dich...?
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
Bei Veränderungen der Auspuffanlage, wodurch das Abgas- oder Geräuschverhalten verändert wird, liegt der Verdacht des Erlöschen der BE vor (§19 Abs. 2 StVZO).
Im Regelfall wird das Fahrzeug dann sichergestellt und zur nächsten Begutachtungsstelle verbracht, wo eine amtliche Geräuschmessung durchgeführt wird.
Bestätigt sich hier der Verdacht, so wird die BE entzogen und das Fahrzeug stillgelegt.
Für den Fahrer gibt das dann 50? und 3 Punkte (A-Verstoss).
Da du noch in der Probezeit bist, verlängert sich diese um 2 Jahre. Zusätzlich wird noch ein Aufbauseminar angeordnet (ca. 250-300?).
Es kommen natürlich noch die Kosten für das Abschleppen und die Prüfung durch den Sachverständigen dazu.
Im Regelfall wird das Fahrzeug dann sichergestellt und zur nächsten Begutachtungsstelle verbracht, wo eine amtliche Geräuschmessung durchgeführt wird.
Bestätigt sich hier der Verdacht, so wird die BE entzogen und das Fahrzeug stillgelegt.
Für den Fahrer gibt das dann 50? und 3 Punkte (A-Verstoss).
Da du noch in der Probezeit bist, verlängert sich diese um 2 Jahre. Zusätzlich wird noch ein Aufbauseminar angeordnet (ca. 250-300?).
Es kommen natürlich noch die Kosten für das Abschleppen und die Prüfung durch den Sachverständigen dazu.
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- Beiträge: 18
- Registriert: Di 18. Mär 2008, 18:08
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
Tach auch...
.... zu dem was Tombulli schon geschrieben hat kann nach neuer
Gesetzgebung zu den 3 Punkten noch eine Nachschulung dazu kommen.
D.h. einige Fahrschulstunden und ne neue Prüfung.... Könnte dann so um die 500 Eur kosten....Deine Probezeit kann sich um nochmal 1 Jahr verlängern je nach dem an wen du gerätst.....
Das ist natürlich Extremfall....Aber wer weiß...??!!
Gruß Ingo...}>
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
Äh Ingo, das stimmt so nicht.
Siehe mein Posting vom 26-Jun-2004 13:30 Uhr.
Gruss Matte
[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]
Siehe mein Posting vom 26-Jun-2004 13:30 Uhr.

Gruss Matte
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RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
und bei einem Unfall muß die Vesicherung nicht zahlen (Teilschuld). Weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Gruß Norbert aus Witten
Gruß Norbert aus Witten
RE: STRAFE WEGEN FAHREN OHNE ABE??
Doch, die Versicherung muss zahlen. Sie wird aber Regressansprüche stellen. 
Gruss Matte
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Gruss Matte
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