Mischbereifung noch erlaubt???
Moderator: displex
-
- Beiträge: 23
- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: So 21. Jun 2009, 21:05
Mischbereifung noch erlaubt???
Hallo,
ich habe eine Frage:
Ist Mischbereifung, sprich Reifen verschiedener Hersteller noch erlaubt?? Ich Habe vorne einen Metzeler Enduro 1 mit noch ordentlich Profil drauf, der hintere Metzeler Enduro 2 ist fertig, darf ich da einen Reifen einen anderen Herstellers, z.B. Heidenau, Maxxis,... draufziehen, oder ist das nun verboten, ich hab das was im in der Richtung im Hinterkopf???
Danke für die Hilfe
Alex
ich habe eine Frage:
Ist Mischbereifung, sprich Reifen verschiedener Hersteller noch erlaubt?? Ich Habe vorne einen Metzeler Enduro 1 mit noch ordentlich Profil drauf, der hintere Metzeler Enduro 2 ist fertig, darf ich da einen Reifen einen anderen Herstellers, z.B. Heidenau, Maxxis,... draufziehen, oder ist das nun verboten, ich hab das was im in der Richtung im Hinterkopf???
Danke für die Hilfe
Alex
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
Darfst du.
Nicht erlaubt sind Reifen verschiedener Anwendungsgebiete.... Also vorne Stolle + hinten Strasse is nich.
*
Nicht erlaubt sind Reifen verschiedener Anwendungsgebiete.... Also vorne Stolle + hinten Strasse is nich.
*
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
äh wiso ?
wo steht das ?
wenn nur die reifen grösse eingetragen ist
is das doch egal oder ?
wo steht das ?
wenn nur die reifen grösse eingetragen ist
is das doch egal oder ?
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
>Darfst du.
>
Würde ich nicht einfach so schreiben,
oder kannst du das Amtlich belegen ?
Ich kann z.B. einen Metzeler M1 vorne und einen M3 hinten montieren,
aber von 2 verschiedenen Herstellern ist es nicht erlaubt.
Geschweige denn Radial mit Diagonal mischen.
So ist mein Kenntnissstand,
der auch von Pirelli Deutschland, zwei TÜV-Prüfern
und meinem Freundlichen bestätigt wurde.
Um jetzt irgendwelche deutsche Gesetze rauszusuchen,
bin ich zu faul.
Deutsche Gesetze, kein EU Recht!
Denn das ist was ganz was anderes.
Ausserdem denke ich,
daß das Thema bestimmt schon sehr oft durchgekaut wurde.
Sufu und Google hilft!;-)
>
Würde ich nicht einfach so schreiben,
oder kannst du das Amtlich belegen ?
Ich kann z.B. einen Metzeler M1 vorne und einen M3 hinten montieren,
aber von 2 verschiedenen Herstellern ist es nicht erlaubt.
Geschweige denn Radial mit Diagonal mischen.
So ist mein Kenntnissstand,
der auch von Pirelli Deutschland, zwei TÜV-Prüfern
und meinem Freundlichen bestätigt wurde.
Um jetzt irgendwelche deutsche Gesetze rauszusuchen,
bin ich zu faul.
Deutsche Gesetze, kein EU Recht!
Denn das ist was ganz was anderes.
Ausserdem denke ich,
daß das Thema bestimmt schon sehr oft durchgekaut wurde.
Sufu und Google hilft!;-)
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.php
Grusels,
Henner
-3TB EZ 07/98, 28tKM Erstreiter
-Ich bin der Knightrider, in meinem Tank steckt die Furcht der anderen.
Grusels,
Henner
-3TB EZ 07/98, 28tKM Erstreiter
-Ich bin der Knightrider, in meinem Tank steckt die Furcht der anderen.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
- MoeDaMaster
- Beiträge: 451
- Registriert: Mi 26. Dez 2007, 23:22
- Wohnort: Bremen
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
Unterschiedliche Hersteller in erlaubten Größen sind erlaubt - lediglich auf eine Mischung von Reifen unterschiedlicher Karkasseformen (Radial/Diagonal) ist untersagt.
XT DJ02 mit WD-40-Zusatzeinspritzung 

RE: Mischbereifung noch erlaubt???
Genau.
Weitere Aufschlüsse schwarz auf grün gibt dein fahrzeugschein. was is da eingetragen?
*
Weitere Aufschlüsse schwarz auf grün gibt dein fahrzeugschein. was is da eingetragen?
*
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
>Unterschiedliche Hersteller in erlaubten Größen sind erlaubt
>- lediglich auf eine Mischung von Reifen unterschiedlicher
>Karkasseformen (Radial/Diagonal) ist untersagt.
Und nichtmal das ist anständig geregelt, denn es gibt Motorräder, wo Radial/Diagonal gemischt eingetragen sind.
Nachtrag, Auszug geklaut von der ADAC-Seite, für uns ist nur das rot Markierte zutreffend:
"Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1.)Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2.)Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3.)Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4.) Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Den Enduro1 und 2 täte ich trotzdem sofort wegschmeissen, der taucht nix.
Gruß
Hans
>- lediglich auf eine Mischung von Reifen unterschiedlicher
>Karkasseformen (Radial/Diagonal) ist untersagt.
Und nichtmal das ist anständig geregelt, denn es gibt Motorräder, wo Radial/Diagonal gemischt eingetragen sind.
Nachtrag, Auszug geklaut von der ADAC-Seite, für uns ist nur das rot Markierte zutreffend:
"Aktuelle Anmerkung zu Unbedenklichkeitsbescheinigungen bei Motorrädern: Mit einem Schreiben vom 1.7.2008 hat das Bundesverkehrsministerium (BMVBS) den rechtlichen Sachverhalt im Zusammenhang mit Reifenumrüstungen bei Motorräder erläutert. Hierbei werden vier Fälle von Änderungen an der Bereifung von Motorrädern unterschieden. In allen diesen Fällen ist eine Fahrzeugvorführung bei einem Sachverständigen oder einer Überwachungsorganisation bzw. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere nicht erforderlich.
1.)Es gibt keine Reifenbindung: Es dürfen alle ECE-geprüften Reifen der vorgeschriebenen Dimension gefahren werden. Es sind keine zusätzlichen Dokumente mitzuführen.
2.)Es gibt eine Reifenbindung: Für die Umrüstung auf ein anderes Reifenmodell/-fabrikat in der vorgeschriebenen Dimension ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Fahrzeug- oder Reifenhersteller vorhanden und wird mitgeführt.
3.)Es gibt keine Reifenbindung, aber der Fahrzeughalter will bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung auf eine andere Reifendimension liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug- oder Reifenherstellers vor. Sie wird mitgeführt. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
4.) Eine Reifenbindung für die Serienbereifung ist gegeben, zusätzlich will der Fahrzeughalter bei sonst serienmäßigem Fahrzeugzustand auf eine andere für die Serienfelge zulässige Reifendimension umrüsten: Für die Umrüstung muss vom Reifenhersteller eine Unbedenklichkeitbescheinigung vorliegen. Sie muss mit den übrigen Fahrzeugpapieren mitgeführt werden. Eine Änderungsabnahme oder Eintragung der geänderten Dimension in die Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Die Änderung darf nicht beanstandet werden.
Den Enduro1 und 2 täte ich trotzdem sofort wegschmeissen, der taucht nix.
Gruß
Hans
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
Hallo,
danke für die vielen Antworten.
In meinen Papieren steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Hersteller" , das ist auch der Satz, dem mich bezüglich der Mischbereifung stutzig gemacht hat, woher soll ich denn wissen, was der Hersteller alles erlaubt. In den alten Papieren stand da nichts drin!
Grüße
Alex
danke für die vielen Antworten.
In meinen Papieren steht "Reifenfabrikatsbindung gem. Hersteller" , das ist auch der Satz, dem mich bezüglich der Mischbereifung stutzig gemacht hat, woher soll ich denn wissen, was der Hersteller alles erlaubt. In den alten Papieren stand da nichts drin!
Grüße
Alex
RE: Mischbereifung noch erlaubt???
Der Satz hat sich erledigt... Dank der EU 
Grusels,
Henner
-3TB EZ 07/98, 28tKM Erstreiter
-Ich bin der Nightrider, in meinem Tank steckt die Furcht der anderen.

Grusels,
Henner
-3TB EZ 07/98, 28tKM Erstreiter
-Ich bin der Nightrider, in meinem Tank steckt die Furcht der anderen.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L