Reifenbindung

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Moderator: displex

Schneebly
Beiträge: 43
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Mo 17. Jul 2006, 01:29

Reifenbindung

Beitrag von Schneebly »

Tach ihr netten XT Treiber, Ich habe in letzter Zeit einige Beiträge zum Thema Reifenbindung verfolgt und wollte euch mal folgendes dazu mitteilen. Vieleicht hat der eine oder andere von euch schon mal von einer sog. "Multi-Direktive", EU-Richtlinie 97/24/EU gehört. Sie ist seit dem 01.06.06 in Kraft.Die Kernaussage der Direktive 97/24/EU ist, dass Motorradreifen durch Index-Zahlen und ihre Leistungsmerkmale definiert sind.
Eine Marken- und Typdefinition für ein bestimmtes Motorrad ist nicht vorgesehen, weil sie gegen geltendes EU-Recht verstößt,
sowohl bei ein- als auch mehrspurige Fzg. Dt. verstößt seit diesem Datum gegen diese Direktive, ein Verfahren gegen unsere Bürokraten läuft bereits.

Was ich im Klartext damit sagen will ist, das man jede Reifenmarke fahren darf die einem beliebt es muß nur die eingetr. Reifendimension eingehalten werden und der Reifen muß eine Bauartgenehmigung als Motorradreifen ( EU - Prüfzeichen )vorweisen.

Anderes Bsp. Ist z.B in den Fz. papieren zusätzl. ein Reifen eingetr. z.B 130/80-17 Enduro4 statt Orig. ohne Reifenbindung 120/90-17 ist es laut o.g. Direktive(gilt in der EU als Gesetz)kein Problem mehr andere Reifenmarken der Dimension 130/80-17 zu fahren.

Wenn es beim Tüv Probleme gibt, bin ich mir ziemlich sicher das nach einem diskreten Hinweis aus o.g. Direkitve (gilt in der EU als Gesetz)kein Prüfer irgend welche Einwände zu haben hat denn dieser müßte es am besten wissen.

So dat wollte ich nur mal so loswerden.

Schöne Grüße aus dem Münsterland
Michael

DeezNutz
Beiträge: 1580
Registriert: Do 3. Aug 2006, 09:41

RE: Reifenbindung

Beitrag von DeezNutz »

wenn die direktive gesetzeswirkung hat, warum muss gegen das problem noch vorgegangen werden?

Phase4
Beiträge: 1208
Registriert: Mo 14. Mär 2011, 19:55

RE: Reifenbindung

Beitrag von Phase4 »

Hi!
Wenn Du mit den Reifen XY,die weder vom Motorrad-noch vom Reifenhersteller genehmigt sind z.B. ausrutscht und einen Schaden verursachst,
was glaubst Du wird Dir die deutsche Versicherung für ein Gesetz unter die Nase reiben?

Die EU Regelung wäre natürlich zu begrüßen,da die Hersteller die alten Gurken zu den Akten gelegt haben.



2KF&NX650

Schneebly
Beiträge: 43
Registriert: Mo 17. Jul 2006, 01:29

RE: Reifenbindung

Beitrag von Schneebly »

Hi DeezNutz, ich bin kein Jurist oder sowas ich weiss nur das es diese Direktive gibt und was sie aussagt.
Schau dich doch einfach mal hier um.

http://www.keine-reifenmarken-bindung.de/Start.html

Hier gibt es allerhand Infos zu diesem Thema .

Gruß Michael.

Schneebly
Beiträge: 43
Registriert: Mo 17. Jul 2006, 01:29

RE: Reifenbindung

Beitrag von Schneebly »

@ Phase4,Ich denke nicht das eine Deutsche Versicherung mich drankriegt weil ich mich als EU -Bürger an ein EU- Gesetz gehalten habe oder ?
Außerdem wen der Tüv einem denn Segen gibt was hat dann die Versicherung damit zu tun ?

Grüße Michael.;-)

DL7JSK
Beiträge: 297
Registriert: So 17. Sep 2006, 17:11

RE: Reifenbindung

Beitrag von DL7JSK »

Hallo zusammen
Da das Problem für mich gerade aktuell ist (mein Vorderreifen ist fällig): Was bedeutet Punkt 22 auf meine Schein genau? Ich bae nirgendwo etwas,wo draufsteht,welches Fabrikat ich raufmachen darf. Momentan ist der Metzeler Tourance drauf, ich will aber als neuen den Enduro 1 oder Enduro 3 raufmachen. Hab ich da jetzt Probleme zu erwarten?


Gruß
Tom


Paul2
Beiträge: 1037
Registriert: Do 17. Jun 2004, 21:55

RE: Reifenbindung

Beitrag von Paul2 »

Das mit den EU-Richtlinien ist so eine Sache. Es gibt tatsächlich Konstellationen, in denen EU-Recht auch mal direkt greift. Das muss aber erst von deutschen Gerichten, der EU-Kommission und/oder dem Europäischen Gerichtshof festgestellt werden; Stichwort Vertragsverletzungsverfahren. D.h. ein Fall muss erst mal so weit getrieben werden.
Wenn sich ein Mopedfahrer aber 'vorauseilend' schon mal an eine zu erwartende Rechtsänderung hält, geht er ein Risiko ein. Ist ein bisschen wie Selbstjustiz. Muss jeder selber wissen.
Nach einem Unfall stelle ich es mir ziemlich schwierig vor, einen Streit gegen die Justizabteilung einer Versicherung (die darauf vertrauen darf, dass die deutsche StVO EU-konform ist) und vielleicht sogar gegen die Bundesrepublik Deutschland zu gewinnen. Wenn ich es recht bedenke, wäre am Ende nämlich die BRD haftbar, weil sie es verabsäumt hat, die Richtlinie rechtzeitig und vollständig in nationales Recht umzusetzen. Wer einen guten Anwalt mit langem Atem hat und Geld ihn zu bezahlen, wohlan.

Gruß Paul
3AJ Bj. 89

Phase4
Beiträge: 1208
Registriert: Mo 14. Mär 2011, 19:55

RE: Reifenbindung

Beitrag von Phase4 »

Es kommt zu einer formalen Verurteilung Deutschlands im EU-Parlament
Deutschland ignoriert die Verurteilung durch das EU-Parlament


2KF&NX650

DeezNutz
Beiträge: 1580
Registriert: Do 3. Aug 2006, 09:41

RE: Reifenbindung

Beitrag von DeezNutz »

bist du dir sicher, dass es da keine strafzahlungen gibt?

Paul2
Beiträge: 1037
Registriert: Do 17. Jun 2004, 21:55

RE: Reifenbindung

Beitrag von Paul2 »

@7
So ähnlich. Hier kann man sehr schön nachlesen, wie es sich genau verhält: http://www.umwelt.niedersachsen.de/mast ... _I598.html.
Ist aber im Detail gar nicht so wichtig.
Interessant ist dieser Satz:
"... dass das Urteil des Gerichtshofs keinen direkten Einfluss auf die Rechte des Beschwerdeführers hat, da das Urteil nicht auf die Regelung eines Einzelfalls gerichtet ist. ... Somit liegt es im Interesse des Beschwerdeführers, sich an die innerstaatlichen Instanzen zu wenden, da er/sie die Rechtsansprüche auf diesem Wege im allgemeinen direkter und eher den persönlichen Bedürfnissen entsprechend geltend machen kann. Nur die innerstaatlichen Gerichte können anordnen, dass die Mitgliedstaaten einen entstandenen Schaden ersetzen."

Was mich bei diesen Geschichte immer aufregt ist, dass die BRD aufgrund der Einflüsterungen bestimmter Interessengruppen sehenden Auges Termine verschläft und dann alle Steurzahler dafür haften. Der Gerichtshof ist bei der Festsetzung von Strafgeldern nämlich gar nicht zimperlich! Da werden ruckzuck einige hunderttausend Euro pro Tag fällig. Und zwar so lange, bis die entsprechende Regelung in nationales Recht umgesetzt ist.

Erinnert ihr euch noch an die Feinstaub-Geschichte? Weil die deutsche Autoindustrie nicht in der Lage oder willens war, anständige Rußfilter einzubauen, ließ man die Frist kurzerhand verstreichen und riskierte ein Vertragsverletzungsverfahren.
Mit dem hier diskutierten Reifen-Problem wird es sich ähnlich verhalten, behaupte ich mal. Da sind die großen Reifenhersteller wohl noch dabei, den Markt unter sich aufzuteilen und so lange muss die EU-Richtlinie halt warten. Wer den Schaden hat, ist uns bekannt.

Gruß Paul
3AJ Bj. 89

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