Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

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Markus_w
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Markus_w »

Gibt es aktuell noch die Möglichkeit metrische Größen ohne Bindung bei meiner 1VJ eintragen zu lassen?

Habe aktuell den K60 Scout in Metrisch eingetragen, wenn den aber vermutlich nicht wieder fahren.
Möchte aber ungern jedes Mal 75€ für die Einzelabnahme zahlen.

Danke
Gruß Markus

Aufbau der 1VJ: viewtopic.php?f=318&t=155224

DreiTehBeh1991
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von DreiTehBeh1991 »

Jeder nicht aufgeführte Reifen in der Eintragung ist einzutragen. Eine Abweichung vom Eingetragenen Reifenhersteller/Modell(können auch mehrere sein) ist laut Gesetzestext nicht zulässig…
Das ist eine riesige Sauerei.

Hier der entsprechende ‚Auszug‘:

Bei Fahrzeugen, die nicht EU-typgenehmigt sind (z. B. Genehmigung nach § 20 o. § 21 StVZO) oder an denen relevante Veränderungen, die Einfluss auf die Rad-/Reifen- Eigenschaften bzw. ihren notwendigen Freiraum haben, vorgenommen wurden, wird ein Reifen verwendet, der nicht in der ZB Teil I genannt ist.

Beurteilung:
Dies ist nicht zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO, sofern kein Nachweis über die Zulässigkeit der Änderung gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO vorliegt oder die in den vorgenannten Nachweisen eventuell genannten Auflagen und Hinweise nicht beachtet wurden (weiter zu beachtende Erläuterungen siehe Punkt Schlussfolgerung).

Schlussfolgerung:

Erlischt gemäß Fall 1c oder Fall 2 durch die Verwendung abweichender Rad-/Reifenkombinationen die Betriebserlaubnis eines Kraftrads, so ist ein entsprechender
Nachweis nach § 19 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 StVZO bzw. eine Begutachtung gemäß § 19 i. V. m. § 21 StVZO erforderlich. In diesem Zusammenhang muss die Einhaltung aller betroffenen Vorschriften (z. B. bezgl. des Reifenfreiraums, der Genauigkeit der Anzeige des Geschwindigkeitsmessers) bestätigt werden. Da solche Prüfungen (z. B. auf Freigängigkeit) im Rahmen der Genehmigung des Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 auf Grund der zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorhandenen Fahrzeugzuordnung nicht vorgesehen sind, stellt die alleinige Genehmigung eines Reifens nach der UN-Regelung Nr. 75 in einem solchen Fall keinen ausreichenden Nachweis im Rahmen einer Änderung nach § 19 Abs. 3 StVZO dar. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, z. B. durch den Reifenhersteller, ist kein Nachweis
im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO.

Die vorstehend beschriebene Vorgehensweise hinsichtlich der Beurteilung von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern ist anzuwenden

bei Reifen, die nach dem 31.12.2019 hergestellt wurden und
ab dem 01.01.2025 bei allen Reifen.
Als Herstellungsdatum gilt die Angabe (DOT-Kennzeichnung der Kalenderwoche und des Jahres der Produktion) auf dem Reifen.
MZ TS 150 Bj. 1979
Yamaha XT 600K Bj. 1991
Suzuki GSX 750 AE Inazuma

Ex-Rennleiter
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Ex-Rennleiter »

Mal so die Frage in die Runde hier....

Hatte jemand im Zuge der Hauptuntersuchung mit seiner XT Probleme bzgl. der Reifen...???

Mittlerweile haben wir ja bereits Mitte September und da müssten ja bereits so einige TÜV-Termine stattgefunden haben.
XT 600 K (93); 4x XT 600 E (90,92,93); CBR 900 RR (93); 2x KTM 690 SM (10); FZS 1000 Fazer (03), GSXR 1000 (03)

DreiTehBeh1991
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von DreiTehBeh1991 »

Steht mir im Frühjahr 2026 noch bevor.. aus Hörensagen ausm Bekanntenkreis ist es gemischt. Manche schauen nicht hin, manche müssen sie eintragen lassen, mit entsprechenden Kosten. Oder diesen Blödsinn komplett austragen lassen - der oberste TÜV Sachverständige empfiehlt dies, allerdings scheinen sich einige Gutachter dagegen zu sträuben. Im GSX Forum ist gerade so ein Fall, keine Plakette weil nicht eingetragener Reifen..

Echt doof man.

Liebe Grüße
Tobsen
MZ TS 150 Bj. 1979
Yamaha XT 600K Bj. 1991
Suzuki GSX 750 AE Inazuma

Cyrus
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von Cyrus »

Bei meiner XT hatte ich keine Probleme, da die Reifen die ich fahre auch eingetragen sind.

Bei meiner CL sah es ein wenig anders aus. Der erste GTÜ-Mann hat mich gleich wieder weggeschickt aufgrund des Satzes: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.
Der Zweite (vermutlich AAS) hat Online überprüft ob überhaupt eine Reifenfabrikatsbindung besteht, was ja in den meisten Fällen gar nicht der Fall ist und mir den Satz dann ausgetragen. Wobei er sich nicht ganz sicher war, ob eine normale Austragung genügt, oder eine Einzelabnahme nach §21 erfolgen muss. Beim Verkehrsamt die Papiere ändern gab dann aber keine Probleme. Das einzige was die Dame wissen wollte war, warum denn in letzter Zeite so viele Motorradfahrer sich diesen Satz austragen lassen.

Grüße
XT600 2KF '88

DreiTehBeh1991
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Re: Reifenfreigaben möglicherweise nicht mehr gültig

Beitrag von DreiTehBeh1991 »

Ich frag mich immer, wieso wissen die das selbst oft nicht genau? Das ist doch deren Job. Mit normalen Verstand is das eh nicht zu erklären. Bei Motorrädern mit EU Zulassung ist der Hersteller völlig egal hauptsache die Spekifikationen stimmen, bei Motorrädern ohne EU Zulassung sind die uralten Bindungen verpflichtend. Egal ob die Spezifikationen gleich sind, er heißt halt anders. So ein Müll..Also soll man nach dieser Logik mit 30/40Jahre alten Reifen fahren..
MZ TS 150 Bj. 1979
Yamaha XT 600K Bj. 1991
Suzuki GSX 750 AE Inazuma

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