Was muss man in Italien mithaben?

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
Antworten
guest
Beiträge: 19394
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

Was muss man in Italien mithaben?

Beitrag von guest »

Ich fahre nächste Woche nach Italien. Was muss ich mitnehmen/ was ist Pflicht?

Warnweste, Verbandszeug, .......?????

Oder was ist zu beachten? Wie schauts mit den Strafen aus?

Bin für jede Info dankbar.

mfg, Alex

Gast

RE: Was muss man in Italien mithaben?

Beitrag von Gast »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 20-Mai-2005 UM 14:20 Uhr (GMT)[/font][p]

Hallo

hier ein paar Infos für Italien und Österreich vom ADAC


Italien Warnweste

Das Tragen von Warnwesten ist für Fahrer von Privat- und Geschäftsfahrzeugen ab 1. April 2004 für den Fall vorgeschrieben, dass sie das Fahrzeug außerhalb geschlossener Ortschaften (also auf Landstraßen, Schnellstraßen oder Autobahnen) verlassen und sich auf der Fahrbahn oder dem Randstreifen aufhalten.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen wie Unfälle oder Pannen bzw. bei entsprechenden Witterungsbedingungen wie Dunkelheit, Nebel oder Regen.
Nach dem Wortlaut der betreffenden Vorschrift sind Fahrer von Kleinkrafträdern und Motorrädern von dieser Pflicht ausgenommen.

Ohne genormten Helm in Italien: Motorrad adieu

ADAC: Maschine wird für 30 Tage beschlagnahmt

Motorradfahrer sollten bei Fahrten nach und durch Italien unbedingt einen genormten Helm tragen. Die italienische Polizei achtet sehr genau darauf, dass der Helm der überall in den EU-Ländern vorgeschriebenen DIN-Norm entspricht. Ist dies nicht der Fall, wird das Motorrad aus dem Verkehr gezogen und für 30 Tage in Verwahrung genommen. Außerdem kassieren die Ordnungshüter eine Geldbuße von 68 Euro. Derartige Fälle sind dem ADAC in letzter Zeit mehrfach bekannt geworden.

Der Motorrad-Beifahrer ist vom Tragen eines genormten Helmes ebenfalls nicht befreit. Wird ein minderjähriger Sozius mit dem falschen Helm oder ganz ohne Kopfschutz angetroffen, haftet der Fahrer für sein Verhalten.

Verbandskasten in Österreich

Motorradfahrer haben in Österreich Verbandszeug mitzuführen. Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein (es muss sich also nicht um einen großen Pkw-Verbandskasten handeln).


Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel in Österreich

Das vorsichtige Vorbeifahren am angehaltenen Autoverkehr - etwa vor einer Ampel - ist in Österreich offiziell erlaubt.

Die einschlägige Regelung ist in § 12 Abs. 5 der österreichischen StVO enthalten. Mit ihr soll der "Unsitte des Vorschlängelns" einspuriger Fahrzeuge entgegengewirkt werden. Ursprünglich war nur Radfahrern gestattet, an anhaltenden Fahrzeugen vor Kreuzungen usw. vorbei bis zur Kreuzung vorzufahren. Da diese Regel sich in der Praxis bewährt hat, wurde sie 1998 auf alle einspurigen Fahrzeuge ausgedehnt. Nach der genannten Vorschrift dürfen (auch motorisierte) Zweiradfahrer "nur dann neben oder zwischen den bereits angehaltenen Fahrzeugen vorfahren, um sich mit ihren Fahrzeugen weiter vorne aufzustellen, wenn für das Vorfahren ausreichend Platz vorhanden ist" und die abbiegenden Fahrzeuglenker beim Abbiegen nicht behindert werden.

Die Regelung gilt "vor Kreuzungen, Straßenengen, Eisenbahnübergängen usw." - sowohl inner- als auch außerorts.

Ob rechts oder links vorbeigefahren werden kann, ist nicht ausdrücklich geregelt; es muss jedenfalls genügend Seitenabstand eingehalten werden (laut ÖAMTC etwa 1,40 bis 2 m). Ein Vorbeischlängeln ist nicht gestattet.

Sperrlinien und -flächen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.

Schließlich darf man eine vorhandene Haltlinie (z.B. an einer Ampel) nicht überfahren, also nicht in die Kreuzung hineinfahren.

Das kosten Verkehrssünden im Ausland
Hier finden Sie eine Aufstellung von häufigen Verkehrsverstößen im europäischen Ausland als PDF zum Downloaden http://www.adac.de/images/Infogramm%20V ... -89968.pdf



Quelle:adac.de

Mehr infos zur DIN-Norm Motorradhelme http://www.vis-technik.bayern.de/de/lef ... adhelm.htm


Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
Powered by Vibrations

[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Mein Profil ]

tombulli

eins noch..

Beitrag von tombulli »

...oder ich habs überlesen:

du MUSST in italien AUSSERHALB geschlossener ortschaften MIT LICHT fahren, mim motorrad IMMER

gruss tombulli, der morgen in die dolos fährt.
http://www.tombulli.de http://www.lowbudget-band.de
ICQ: 98025809

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

Ergo....

Beitrag von guest »

Also kurz und gut beim Motorrad:

Verbandspaket
immer Licht
Din-Helm

aber keine Warnweste.

Wünsche allen eine gute Fahrt!!

lg, Alex

PS: Südtirol ich komme!!!!!!!!!!



Hasi
Beiträge: 107
Registriert: So 13. Mär 2005, 23:23

RE: Was muss man in Italien mithaben?

Beitrag von Hasi »

..war da nicht noch was mit einer grünen Versicherungskarte? - zumindest für uns Ösis?

Gruß Hasi

guest
Beiträge: 19394
Registriert: Mo 8. Nov 2010, 22:58

RE: Was muss man in Italien mithaben?

Beitrag von guest »

Stimmt, die muss man eh immer dabei haben

Danke, Alex

Antworten