Zulassung für Reifen XT 600 E 3TB
Moderator: displex
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RE: Zulassung für Reifen XT 600 E 3TB
Meine Frage hätte anders lauten sollen: Gibts in der ABE oder einem ältern Brief den Zusatz "Nur Reifen eines Herstellers verwenden" ?
Hallo,
nein so etwas gibts meines Wissenstands nach nicht.
Bei unsicherheit einfach den TÜV anrufen oder googlen.
Grüße
Hallo,
nein so etwas gibts meines Wissenstands nach nicht.
Bei unsicherheit einfach den TÜV anrufen oder googlen.
Grüße
RE: Zulassung für Reifen XT 600 E 3TB
Dankeschön für die Hilfe.
Habe mich jetzt für den K60 entschieden. Bekomme ihn für ~ 180€ aufgezogen.
Schöne Grüße aus Georgsmarienhütte
Habe mich jetzt für den K60 entschieden. Bekomme ihn für ~ 180€ aufgezogen.
Schöne Grüße aus Georgsmarienhütte
RE: Zulassung für Reifen XT 600 E 3TB
ja hossa...
das sind dann aber 2 reifen, oder?
:p
das sind dann aber 2 reifen, oder?

RE: Zulassung für Reifen XT 600 E 3TB
Jaja vorne,hinten + 2x Schläuche + aufziehen und auswuchten
RE: Zulassung für Reifen XT 600 E 3TB
>>hallo Leute:
>>Die Frage ist, welche Reifenfabrikatsbindungen bestehen.
>Wo
>>kann ich die rauskriegen.
>>und
>>DArf ich Mischbereifung fahren ? Versch. Marken ?
>>
>>Gruß aus Mittelfranken
>>
>>Franz
>
>Es gibt keine Reifenfabrikatsbindung. Der Satz steht in den
>Papieren, hat aber keinerlei Wirkung!
>
>Mischbereifung geht wohl, Sinn ist aber natürlich fraglich!
Hi Leutz,
ich habe mir wegen 3 gebrochenen Speichen am Hinterrad eine gebrauchte Felge aus ebay gekauft. Der Reifen der bei der gebrauchten neuen Felge drauf war, hat noch sehr gutes Profil, und ich habe ihn erst mal drauf gelassen, und möchte ihn gerne abfahren, wenn auch die Kombination für die Fahreigenschaften nicht ideal ist. Denn es ist ein anderer Reifenhersteller als ich vorne drauf habe. Insofern fahre ich mit meiner XT 600 E 3TB Bj.93 momentan Mischbereifung. Die Reifengrößen und Bezeichnungen stimmen aber mit den Vorgaben im Fahrzeugschein überein.
Im Fahrzeugschein steht bei mir auch "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten."
Wenn man aber z.B. auf der Webseite von Heidenau nach Reifenfreigaben für die 3TB sucht, erscheint "keine Fabrikatsbindung lt. ABE" ???
Lt. meinen Recherchen im Internet ist eine Reifenbindung für Pkw´s weggefallen. Für Motorräder soll sie aber noch gelten.
Ich habe auch noch den alten Fzg.Brief (der aber ungültig gestempelt wurde. Da ist mal keine Reifenherstellervorgabe eingetragen. Auch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Beim Tüv hieß es, ich dürfte (müßte) nur Reifen fahren, die eine Herstellerfreigabe haben. Und diese Herstellerfreigabe gibt es nunmal immer nur für gleiche paarweise Bereifung. (Also gleicher Hersteller und Typ Voderradreifen zu Hinterradreifen.)
Der Tüv Mensch meinte: Keine HU mit Mischbereifung und ein Knöllchen könnt es auch geben.
Als ich deswegen danach noch bei der GTU nachgefragt habe, bekam ich auch nur eine schwammige Ausage. "Nee , verschiedene Reifenhersteller am Motorrad haben wir noch nie gesehen."
Mittlerweile habe ich den Eindruck, bald weiß hier in Deutschland gar keiner mehr Bescheid. Was gilt denn nun? Und mit welcher Begründung läßt sich dies belegen.
Langsam kotzt es mich an, daß wir hier in Deutschland jeden Scheiß vorgeschrieben bekommen.
Die XT kommt gerade mal mit Ach und Krach auf 150 km/h, und ist kein Superbike, daß 300 km/h macht. Und auch mit einer genehmigten Stollenbereifung kann ich dermaßen Unruhe in´s Fahrwerk bekommen, daß die Kiste gefährlich pendelt.
Winterreifenpflicht für ´s Motorrad, wo es noch gar keine Winterreifen gibt. Schneeeflockensymbol oder M+S Kennzeichnung.
Und wenn der Bürger (was bleibt ihm auch anders übrig), alle Vorgaben erfüllt hat, (die Wirtschaft freut es immer wieder), finden sich bestimmt wieder neue Vorgaben oder Vorschriften. Wie wäre es zum Beispiel mit einer gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 2,5 mm für Winterreifen? (Sonst nützen sie ja nicht viel.) Oder Reifendruckkontrolle bei einer Fahrzeugkontrolle. Mit Strafen bei einer Abweichung des vorgeschriebenen Luftdrucks um mehr als 25 %. Klar, es geht ja um die Sicherheit, dafür muss man alles tun...Komisch nur, das in vielen Teilen den Erdballs Millionen von Schrottkisten rumfahren, die würden hier jedem TÜV Prüfer die Haare zu Berge stehen lassen.
Ach ja, ich bin mal kurz abgeschweift, aber das müsste mal gesagt werden.
Trotzdem, vielleicht hat jemand eine kompetente Antwort auf mein Reifenproblem.
Mit Bikergruß
Fastfredy
>>Die Frage ist, welche Reifenfabrikatsbindungen bestehen.
>Wo
>>kann ich die rauskriegen.
>>und
>>DArf ich Mischbereifung fahren ? Versch. Marken ?
>>
>>Gruß aus Mittelfranken
>>
>>Franz
>
>Es gibt keine Reifenfabrikatsbindung. Der Satz steht in den
>Papieren, hat aber keinerlei Wirkung!
>
>Mischbereifung geht wohl, Sinn ist aber natürlich fraglich!
Hi Leutz,
ich habe mir wegen 3 gebrochenen Speichen am Hinterrad eine gebrauchte Felge aus ebay gekauft. Der Reifen der bei der gebrauchten neuen Felge drauf war, hat noch sehr gutes Profil, und ich habe ihn erst mal drauf gelassen, und möchte ihn gerne abfahren, wenn auch die Kombination für die Fahreigenschaften nicht ideal ist. Denn es ist ein anderer Reifenhersteller als ich vorne drauf habe. Insofern fahre ich mit meiner XT 600 E 3TB Bj.93 momentan Mischbereifung. Die Reifengrößen und Bezeichnungen stimmen aber mit den Vorgaben im Fahrzeugschein überein.
Im Fahrzeugschein steht bei mir auch "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten."
Wenn man aber z.B. auf der Webseite von Heidenau nach Reifenfreigaben für die 3TB sucht, erscheint "keine Fabrikatsbindung lt. ABE" ???
Lt. meinen Recherchen im Internet ist eine Reifenbindung für Pkw´s weggefallen. Für Motorräder soll sie aber noch gelten.
Ich habe auch noch den alten Fzg.Brief (der aber ungültig gestempelt wurde. Da ist mal keine Reifenherstellervorgabe eingetragen. Auch nicht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.
Beim Tüv hieß es, ich dürfte (müßte) nur Reifen fahren, die eine Herstellerfreigabe haben. Und diese Herstellerfreigabe gibt es nunmal immer nur für gleiche paarweise Bereifung. (Also gleicher Hersteller und Typ Voderradreifen zu Hinterradreifen.)
Der Tüv Mensch meinte: Keine HU mit Mischbereifung und ein Knöllchen könnt es auch geben.
Als ich deswegen danach noch bei der GTU nachgefragt habe, bekam ich auch nur eine schwammige Ausage. "Nee , verschiedene Reifenhersteller am Motorrad haben wir noch nie gesehen."
Mittlerweile habe ich den Eindruck, bald weiß hier in Deutschland gar keiner mehr Bescheid. Was gilt denn nun? Und mit welcher Begründung läßt sich dies belegen.
Langsam kotzt es mich an, daß wir hier in Deutschland jeden Scheiß vorgeschrieben bekommen.
Die XT kommt gerade mal mit Ach und Krach auf 150 km/h, und ist kein Superbike, daß 300 km/h macht. Und auch mit einer genehmigten Stollenbereifung kann ich dermaßen Unruhe in´s Fahrwerk bekommen, daß die Kiste gefährlich pendelt.
Winterreifenpflicht für ´s Motorrad, wo es noch gar keine Winterreifen gibt. Schneeeflockensymbol oder M+S Kennzeichnung.
Und wenn der Bürger (was bleibt ihm auch anders übrig), alle Vorgaben erfüllt hat, (die Wirtschaft freut es immer wieder), finden sich bestimmt wieder neue Vorgaben oder Vorschriften. Wie wäre es zum Beispiel mit einer gesetzlichen Mindestprofiltiefe von 2,5 mm für Winterreifen? (Sonst nützen sie ja nicht viel.) Oder Reifendruckkontrolle bei einer Fahrzeugkontrolle. Mit Strafen bei einer Abweichung des vorgeschriebenen Luftdrucks um mehr als 25 %. Klar, es geht ja um die Sicherheit, dafür muss man alles tun...Komisch nur, das in vielen Teilen den Erdballs Millionen von Schrottkisten rumfahren, die würden hier jedem TÜV Prüfer die Haare zu Berge stehen lassen.
Ach ja, ich bin mal kurz abgeschweift, aber das müsste mal gesagt werden.
Trotzdem, vielleicht hat jemand eine kompetente Antwort auf mein Reifenproblem.
Mit Bikergruß
Fastfredy