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Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Do 24. Nov 2005, 09:39
von Vertex
Hi,

hatte gestern TÜV und hab keine Plakete bekommen.
Der Grund: Die Reifen müssen eingetragen werden.´
Hab mir vor einem halben Jahr die Reifen (Michelin Sirac) vom Hädler bestellen lassen und aufziehen. ein Händler muss sowas doch wissen! Naja, anderes Thema...

Mich interesiert nur, ob mich mein "nicht-bestanden"-Gutachten vom TÜV dazu berechtigt zum Händler zu fahren und vom Händler zum TÜV, etc. Kann ja nicht sein, dass man sich dafür einen Anhänger besorgen muss.

Stimmen diese Angaben was das Bußgeld nach Ablaufen des TÜVs betrifft?:

0-2 Monate: gar nichts
2-4 Monate: 15.- Euro
4-8 Monate: 25.- Euro
mehr als 8 Monate: 40.- Euro und zwei Punkte.

War nämlich lange Zeit im Urlaub und kam erst gestern dazu zum TÜV zu gehen. Fällig war er im September.

Wenn die oben genannten Gelder stimmen, wärs ja nicht weiter schlimm...sind ja nur 15 euro. Ein Punkt wäre wesentlich schlimmer, da ich noch in der Probezeit bin.

Was sagt denn z.B Anja dazu? :D

Schonmal Danke für eure Hilfe!

Gruß, Vertex

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Do 24. Nov 2005, 11:36
von Biff
Hallo!
Ich bin überrascht, daß Du überhaupt Ärger mit Deinen Reifen hast. Hast Du denn in deinen Papieren bestimmte Reifen eingetragen?:o
Bei meiner XT Dj02 sind nämlich nur Größe aber kein Fabrikat eingetragen. Stimmt denn vielleicht die Größe nicht? Breite, Höhe, Geschwindigkeitsindex oder so?
Denn wenn das stimmt, müssen die Reifen auch nicht eingetragen werden, es sei denn, Du hast eine Reifenbindung drin. Aber kuckst Du unter xt600.de da sind verschiedene Freigaben drin und erhältlich.:D
Wegen dem deutlich überzogenen TÜV- Termin mußt Du dir keine Gedanken machen, solange Du nur zum TÜV und wieder zurück bzw. zur Werkstatt fährst und nicht öffentlichen Parkraum benutzt (Garage). Kostet nix. Wenn Du allerdings damit noch durch die Gegend fährst, dann kann es teuer werden!:'(
Ich bin mal mit einem Käfer- Cabrio zum TÜV, der 1 1/2 Jahre ohne TÜV (aber angemeldet) war und hab keinen Ärger gehabt. Ärger gab es erst, als er zur Wiedervorführung eine (!) Nacht vor meiner Tür und nicht in der Garage übernachtet hat. Meine neidischen Nachbarn haben mich angesch.....!
Der Nachteil ist, das die Plakete zur letzten Fälligkeit rückdatiert wird und nicht wie früher zum tatsächlichen Vorführtermin.
Das ist alles, was ich weiß.
In diesem Sinne!
Viele Grüße an alle!
Biff;-)

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Do 24. Nov 2005, 14:55
von guest
Wenn du das Bike so in Betrieb nimmst und die Reifen so nicht zulässig sind, dann wäre das ein Verstoß nach BKat 178 -> 50? + 3 Punkte.

Hast du eine Reifenbindung?

Gruss Matte

[link:www.verkehrsportal.de|www.verkehrsportal.de]


RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Do 24. Nov 2005, 17:56
von Vertex
Was ist eine Reifenbindung?
TÜV sagt ich darf nur Enduro1 drauf machen, sonst nix.
Und auch nur Reifen in Zollangaben nix mit 120/90 sonder 4.00 oder 4.60
Im Schein steht:

vorn: 3.00S21
hinten: 4.60S18

oder:

vorn: 3.00-21 51R
hinten: 4.00S18

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Do 24. Nov 2005, 18:52
von Toto1178
Hallo

Biff hat Recht wenn du zum Tüv / zur Werkstatt (und natürlich auch wieder nach hause fährst) kann dir die Rennleitung nichts anhängen und der Tüv erst Recht nicht aber führe dann aber das Gutachten von der nicht bestandenen Erstuntersuchung mit.
Aber das ein Motorrad wegen den reifen nicht über den Tüv kommt habe ich noch nie gehört..

MfG.: Thorsten:-) :-)

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Do 24. Nov 2005, 21:22
von guest
Zum falsche TÜV gegangen. ;-)

Wenn du keine Reifenbindung (vorgeschriebener Hersteller) in den Papieren hast, spricht nichts gegen die Nutzung des Reifens. Vom Reifenhersteller erhälst du i.d.R. eine Bescheinigung über die Umrechnung in Zoll.

Warum wurde denn genau der TÜV verwert? Nur wegen dem Reifen?

Gruss Matte

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RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 19:04
von Vertex
ja, nur wegen den reifen. :-(

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Di 29. Nov 2005, 19:33
von Endurovolker
Ich dachte eh daß die Reifenbindung abgeschafft sei. Man muß nur noch vorne und hinten Reifen vom selben Hersteller haben. Die Größe die im Schein eingetragen ist sollte aber stimmen.

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Mi 30. Nov 2005, 08:01
von ude
man sollte die gleiche marke fahren. nur die gleichheit des types (radial o diagonal) und die grössen sind zwingend vorgeschrieben.

tot ziens, [link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... tarten|ude]

RE: Rechtsfrage bezüglich TÜV

Verfasst: Mi 30. Nov 2005, 09:20
von XTmaniac
Das stimmt NICHT ganz.

a) Die eingetragenen Grössen und Indexe sind vorgeschrieben.

b) Nach Eintrag (das geht Problemlos) sind auch Radial/Diagonal "Mischungen" erlaubt.

Beispiel: Tourance 130/80 R 17 hinten wird mit 90/90-21 vorne eingetragen - hinten Radial ,vorne Diagonal;-)


Das, was im Schein/Brief eingetragen ist, muss aufgezogen werden.

Alles andere muss eingetragen werden.

Eddie
DJ02/99
>90000km