Frage an die Rechtsabteilung....
-
- Beiträge: 240
- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: Mi 15. Sep 2004, 11:10
Frage an die Rechtsabteilung....
sagt mal,
wenn ich als Hesse(!) in Bayern geblitzt werde ist das erstmal blöde, aber wenn die Bayern 'nur' ein sog. Frontfoto von mir haben, dann ist die Beweislage doch mindestens dürtfig wenn nicht sogar unvorhanden.
Wie wollen die bitte beweisen, dass das überhaupt mein Kennzeichen war, da auf dem (Spitzenwort) Frontfoto ist ja nix zu sehen.
Übrigens, wie wäre es denn mit einer eigenen Rubrik hier: Rechtsfragen und Verkehrsrecht rund um die XT?
Grüße, error
wenn ich als Hesse(!) in Bayern geblitzt werde ist das erstmal blöde, aber wenn die Bayern 'nur' ein sog. Frontfoto von mir haben, dann ist die Beweislage doch mindestens dürtfig wenn nicht sogar unvorhanden.
Wie wollen die bitte beweisen, dass das überhaupt mein Kennzeichen war, da auf dem (Spitzenwort) Frontfoto ist ja nix zu sehen.
Übrigens, wie wäre es denn mit einer eigenen Rubrik hier: Rechtsfragen und Verkehrsrecht rund um die XT?
Grüße, error
RE: Frage an die Rechtsabteilung....
AAAAAAAAAAANNNNNNNNNNJJJJJJJAAAAAA?????????????
....Ist normalerweise unsere Expertin zu diesen Fragen aber sie ist in den letzten wochen "untergetaucht"
aber trotzdem hätte ich eine Frage.: Woher haben die denn dein Kennzeichen ...weil meine XT hat vorne keins....
Bis Bald :Thorsten}>
....Ist normalerweise unsere Expertin zu diesen Fragen aber sie ist in den letzten wochen "untergetaucht"
aber trotzdem hätte ich eine Frage.: Woher haben die denn dein Kennzeichen ...weil meine XT hat vorne keins....
Bis Bald :Thorsten}>

RE: Frage an die Rechtsabteilung....
Ist schon sch**** mit den Grünen.
Hatte auch mal so was ähnliches aber es war bei mir im Ort und die Cops kannten meine Maschine.
Ich hab es abgestritten, da auf dem Foto mein Gesicht nicht zu sehen war.
Einige Tage später kam mein Nachbar auf mich zu und sagte das die Polizei bei ihm war und ob er bestätigen kann ob ich das wäre.
Konnte er nicht und ich hab nie wieder was gehört:-)
Die Idee mmit dem Forum ist echt klasse!!!!!!!
Hatte auch mal so was ähnliches aber es war bei mir im Ort und die Cops kannten meine Maschine.
Ich hab es abgestritten, da auf dem Foto mein Gesicht nicht zu sehen war.
Einige Tage später kam mein Nachbar auf mich zu und sagte das die Polizei bei ihm war und ob er bestätigen kann ob ich das wäre.
Konnte er nicht und ich hab nie wieder was gehört:-)
Die Idee mmit dem Forum ist echt klasse!!!!!!!
RE: Frage an die Rechtsabteilung....
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 10-Nov-2005 UM 23:09 Uhr (GMT)[/font][p]
Tach
Es reicht aus wenn der Beamte den Vorfall gesehen hat , also dein Kennzeichen abgelesen hat und dem Blitzvorgang (Frontfoto) per Aussage oder Protokoll zuordnen kann.
Die Geschwindigkeit beweisst er dir mit dem Foto und der Messung und die Zurodnung des Kennzeichens zu dem Vergehen bestätigt er einfach per Aussage.
Mal Logisch betrachtet:
Bei einer Lasermessung gibt es gar keine Foto, aber auch hier kommt es zur Anzeige. Der Beamte ordnet die Messung dem Kennzeichen "per Auge" zu. Ähnliches Prinzip.
Natürlich kann man in beiden Fällen abstreiten das Fzg geführt zu haben und angeben, man weiß nicht wer es geführt hat .. aber das führt meist/oft zu einer richterlichen Anordnung zum führen eines Fahrtenbuches (1 jahr ist keine Seltenheit), also auch nur bedingt empfehlenswert. Lohnt wohl nur, wenn der Lappen sonst längere Zeit weg wäre, also bei gröberen Vergehen.
- Forum zum Thema Rechtsfragen und Verkehrsrecht
wenn Anja öfter da wäre - also fachliche Kompetenz - und bereit wäre hier mitzuwirken würde sich das vielleicht rentieren
Für Erfahrungsaustausch untereinander reichte bisher die bisherige struktur
Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
Powered by Vibrations
[link:www.xt600.de/XT-Mailer/mailer.php?id=1|E-Mail] [link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Mein Profil ]
Tach
Es reicht aus wenn der Beamte den Vorfall gesehen hat , also dein Kennzeichen abgelesen hat und dem Blitzvorgang (Frontfoto) per Aussage oder Protokoll zuordnen kann.
Die Geschwindigkeit beweisst er dir mit dem Foto und der Messung und die Zurodnung des Kennzeichens zu dem Vergehen bestätigt er einfach per Aussage.
Mal Logisch betrachtet:
Bei einer Lasermessung gibt es gar keine Foto, aber auch hier kommt es zur Anzeige. Der Beamte ordnet die Messung dem Kennzeichen "per Auge" zu. Ähnliches Prinzip.
Natürlich kann man in beiden Fällen abstreiten das Fzg geführt zu haben und angeben, man weiß nicht wer es geführt hat .. aber das führt meist/oft zu einer richterlichen Anordnung zum führen eines Fahrtenbuches (1 jahr ist keine Seltenheit), also auch nur bedingt empfehlenswert. Lohnt wohl nur, wenn der Lappen sonst längere Zeit weg wäre, also bei gröberen Vergehen.
- Forum zum Thema Rechtsfragen und Verkehrsrecht
wenn Anja öfter da wäre - also fachliche Kompetenz - und bereit wäre hier mitzuwirken würde sich das vielleicht rentieren
Für Erfahrungsaustausch untereinander reichte bisher die bisherige struktur
Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
Powered by Vibrations
[link:www.xt600.de/XT-Mailer/mailer.php?id=1|E-Mail] [link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Mein Profil ]
-
- Beiträge: 240
- Registriert: Mi 15. Sep 2004, 11:10
RE: Frage an die Rechtsabteilung....
tja, wenn man ein so schönes mopped fährt drehen sich sogar die streckenposten mal um....
klar, bei meinen 25? werde ich jetzt kein fahrtenbuch riskieren, aber das ziel-äh-frontfoto hätte ich schon gerne.
daher nächste frage: wenn ich jetzt erstmal nachdenken muss ob ich das gewesen bin, dann kann ich ja das bild anfordern, oder? kostet das was?
grüße, error
klar, bei meinen 25? werde ich jetzt kein fahrtenbuch riskieren, aber das ziel-äh-frontfoto hätte ich schon gerne.
daher nächste frage: wenn ich jetzt erstmal nachdenken muss ob ich das gewesen bin, dann kann ich ja das bild anfordern, oder? kostet das was?
grüße, error
-
- Beiträge: 218
- Registriert: Do 20. Okt 2005, 09:32
RE: Frage an die Rechtsabteilung....
Hallo,
deinen Schnappschuß müssen die Dir zuschicken.
Schließlich willst Du ja helfen zu klären, wer der Übeltäter war.
Ist ja schwer zu sagen wenn Du Dich mit Deinem Motorradclub triffst und die Schlüssel eh alle stecken. Dann kannst Du ja nicht wissen, wer von Deinen Kumpels sich gerade mal Dein Moped ausgeliehen hat....
Ich denke auch, dass die Androhung eines Fahrtenbuches
1. bei kleinen Delikten wirklich nur eine Drohung bleibt
2. ich da dann eh eine Reise nach Istanbul und Timbuktu eintragen würde. }>
der, der mit den meisten Schnürschuh-Kollegen der Umgebung schon per Du ist
bdsp
3TB, Bj`94, 60tkm
deinen Schnappschuß müssen die Dir zuschicken.
Schließlich willst Du ja helfen zu klären, wer der Übeltäter war.
Ist ja schwer zu sagen wenn Du Dich mit Deinem Motorradclub triffst und die Schlüssel eh alle stecken. Dann kannst Du ja nicht wissen, wer von Deinen Kumpels sich gerade mal Dein Moped ausgeliehen hat....
Ich denke auch, dass die Androhung eines Fahrtenbuches
1. bei kleinen Delikten wirklich nur eine Drohung bleibt
2. ich da dann eh eine Reise nach Istanbul und Timbuktu eintragen würde. }>
der, der mit den meisten Schnürschuh-Kollegen der Umgebung schon per Du ist

bdsp
3TB, Bj`94, 60tkm