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XT 600 E 2003 UGT

Verfasst: Sa 6. Nov 2004, 21:32
von guest
Hallo, hier nochmal Michael mit der Bitte um eure Meinung:
Ich habe ein Angebot für eine XT 600 E, Baujahr 2003, neu, 0 km für 4.600 Euro. Angeblich 24 Monate Grantie, die aber nicht der Yamaha-Vertragshändler erfüllen darf, sondern nur ein UGT-Partner. Auch die Inspektionen dürfen angeblich nur beim UGT-Partenr durchgeführt werden, um den Garantieanspruch zu wahren. ?????
Habt ihr Erfahrungen mit UGT? Die verkaufen angeblich vornehmlich Vorjahresmodelle und EU-Importe. Diese XT 600 E kommt wohl aus Holland, die letzte, die ich finden konnte. Das neue Modell ist nichts für mich. Also, was meint ihr? Preis ok? Holland kein Problem? Garantie über UGT- schluck...? Kein Service beim Yamaha-Stützpunkt vor Ort ??
Ich wäre sehr dankbar für eure Meinungen, vielen Dank schon im Voraus. Freundliche Grüße, Michael.


RE: XT 600 E 2003 UGT

Verfasst: So 7. Nov 2004, 18:44
von Alexander_NRW
Hallo Michael,

in Sachen Garantie würde ich mich mit einer Kopie des Garantievertrages zu einem Rechtsanwalt begeben und beraten lassen.
Erkundige dich unbedingt bei UGT von welchem Typ die importierte XT ist (sollte "VJ01" oder "DJ02" sein), hat sie einen exotischen Typenschlüssel könnte es später Probleme mit Freigaben für Zubehörteile geben.
Eine 2RW beispielsweise entspricht einer (grau nach D importierten) 1VJ, in der Freigabe für eine Zubehör-Auspuffanlage ist aber keine 2RW aufgeführt.

Gruß[font face="Comic Sans MS"]
[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Alexander NRW]
[/font][/span]http://imbezill.de
[font face="Arial" size="1"]XT, TT, WR Prospektbilder[/font]



RE: XT 600 E 2003 UGT

Verfasst: So 7. Nov 2004, 19:59
von guest
Vielen Dank für die Info, ich werde das abklären und mich wieder melden. Hat sonst noch jemand einen Tipp für mich?
Herzliche Grüße, Michael.

RE: XT 600 E 2003 UGT

Verfasst: So 7. Nov 2004, 21:29
von DerGruene
Auch die Inspektionen dürfen angeblich nur beim UGT-Partenr durchgeführt werden, um den Garantieanspruch zu wahren

Ich war mal peripher in der Autobranche beschäftigt. Soweit ich weiß gibts seit ca. 1-2 Jahren ein Gesetz, das verhindert, dass Käufer von Neufahrzeugen an eine bestimmte Werkstatt gebunden werden. Man muss also den Garantie-Service für seinen Golf nicht mehr in der Markenwerkstatt machen lassen, sondern kann sich auch ne freie Werkstatt aussuchen, ohne dass die Garantie erlischt. Dürfte bei Motorrädern genauso sein.
Aber letzten Endes ist Alex´ Rat schon ganz vernünftig: Frag mal nen Anwalt, evt. auch beim ADAC, die werden da weiter wissen.

Gruß Jan