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Yamaha XT ab anmelden und drosseln

Verfasst: Sa 4. Sep 2004, 13:42
von guest
Hi,

seit gestern bin ich stolzer Besitzer einer XT 600 E (3TB).

Hab nun ne Frage wegen drosseln und anmelden.
Sie hat beim Kauf neuen TÜV bekommen, jedoch scheint mit der Auspuff net original, weil der im Stand sehr laut ist.

Kann der TÜV da was sagen, wenn die Drossel eingetragen wird, das sie zu laut ist ?
Sie hat den TÜV ja mit dem Auspuff bekommen.

mfg Jan

RE: Yamaha XT ab anmelden und drosseln

Verfasst: Sa 4. Sep 2004, 16:58
von guest
moin,
ja. kann er. lies` mal unter dem stichwort "TÜV", was die suchfunktion so her gibt; ganz grundsätzlich ist es jedenfalls so, daß das, was die eine tüv-station in ordnung findet, von der anderen ganz zu recht bemängelt werden kann - ganz zu schweigen von der rennleitung/den streckenposten.
gruß, rednose