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Nutzenausfallentschädigung

Verfasst: Fr 13. Aug 2004, 11:57
von guest
Hallo zusammen,

könnt ihr mich vielleicht darüber informieren, ob mir nach einem unverschuldeten Motorradunfall eine entgeldliche Nutzenausfallentschädigung durch die gegnerische Versicherung zusteht?

Vielen Dank im voraus

Allzeit gute Fahrt
Marco

PS: Hoffentlich krieg ich mein Moppi bad wieder :'(

RE: Nutzenausfallentschädigung

Verfasst: Fr 13. Aug 2004, 12:43
von guest
Hallo,

also uns hat unser Anwalt nach unserem Unfall am 01. Mai die Info gegeben, dass mein Arbeitgeber einen Nutzenausfall geltend machen kann, wurde auch prompt umgesetzt....

Gruss und allzeit gute Fahrt.

Frank
irgendwann läuft sie schon wieder !

RE: Nutzenausfallentschädigung

Verfasst: Sa 14. Aug 2004, 16:29
von Karle
Falls du Nutzungsausfall für dein Fahrzeug meinst kannst du das geltend machen! Mein Anwalt hat nach meinem Unfall mit der XT 25¤ Nutzungsausfall pro Tag angestzt!

RE: Nutzenausfallentschädigung

Verfasst: Do 19. Aug 2004, 09:26
von ngoBecker
Hallo,
ich studiere Jura und das ist gar nicht so einfach. Wenn du noch ein Auto hast (auf dich angemeldet) dann gibt es gar nichts. Die Preisfrage hier 8juristisch) ist, ob du einen Schaden hastl. Dazu muss der Ausfall von dem Moped für dich "spürbar" sein, also z.B. wenn du kein KfZ mehr zu Verfügung hast.
Wichtig: Lies unbedingt im Kommentar (Palandt) den § 249 BGB durch. Das versteht man auch als nicht Jurist und kann einem ne Menge Geld bringen (z.B. muss die Versicherung die Kosten bei An/Abmeldung von nem Neuen Moped zahlen etc.). Das sagt dir die gegnerische Versicherung nicht. Mich haben die bei nem unverschuldten Unfall vor dem STudium total übers Ohr gehauen.
MfG
Ingo

RE: Nutzenausfallentschädigung

Verfasst: Do 19. Aug 2004, 09:29
von guest
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 19-Aug-2004 UM 12:06 Uhr (GMT)[/font][p]Danke zusammen