Führerschein Frage

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
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Skorpnor
Beiträge: 28
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Registriert: Sa 9. Jun 2012, 16:31

Führerschein Frage

Beitrag von Skorpnor »

Hallo allerseits,

fahre nun seit diesem Jahr meine XT auf 34 PS gedrosselt. Habe also dieses Jahr meinen Führerschein A(beschränkt) gemacht.
Nun gibt es ja ab nächstes Jahr neue Führerscheinregelungen :

http://www.motorradonline.de/recht-und- ... 37?seite=2

Im Heft steht zusätzlich noch dass der A (beschränkt) ab Januar auch bis zu 35 KW also 48 PS fahren darf.

Man braucht jedoch ein Mindestgewicht von 175 Kg.
Bzw. Leistungsgewicht 0,2Kw/PS

Ich blick da jetzt nicht ganz durch ob ich ab Anfang nächsten Jahres meine 3TB offen fahren darf oder nicht.

Zufällig jemand mehr Ahnung ? :P

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Henner
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RE: Führerschein Frage

Beitrag von Henner »

Wurde vor nicht allzu langer Zeit erst hier durchdiskutiert. Bitte mal die Forumssuche verwenden.
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Skorpnor
Beiträge: 28
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RE: Führerschein Frage

Beitrag von Skorpnor »

Ok, hab ich gefunden.
Aber wirklich eindeutig hats niemand gesagt obs nun geht oder nich.

Wieviel PS hat die XT nochmal offen ? 45 oder ?
Und welches Gewicht muss ich nehmen ? Leer oder vollgetankt?

Wenn sie 45 PS (33,10KW) hat und Leergewicht 168 KG
Ergibt sich ja ein Leistungsgewicht KW/KG von 33,10/168= 0,197
Somit unter 0,2KW/KG also erlaubt ?


XToni
Beiträge: 4
Registriert: Do 10. Feb 2011, 20:55

RE: Führerschein Frage

Beitrag von XToni »

richtig, hab ich bei meiner 3TB auch gerade ausgerechnet, und ich habe sogar einen kilo weniger im Fahrzeugschein stehen ;)

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Henner
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RE: Führerschein Frage

Beitrag von Henner »

Die 3TB ab ´95 hat nur noch 29kW eingetragen.... Alles vorher waren 33kW, auch wenn keine XT ab Werk diesen Wert auf dem Prüfstand je erreicht hat.
Grüße, Henner

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3tb
Beiträge: 69
Registriert: Di 11. Sep 2007, 10:24

RE: Führerschein Frage

Beitrag von 3tb »

...das Leistugsgewicht ist in der Zulassungsbescheinigung eingetragen.

Unsere 3tb hatte 0,21 kw/kg.

Darf also mit dem neuen Führershein nicht gefahren werden.

Lösung: Kurz zum TÜV, wiegen lassen, neues Leistungsgewicht eintragen lassen - fertig.

Zum einen war die 3tb eh schwere als im Schein eingetragen, zu anderen haben 5kg Blei unter dem Sitz geholfen.

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