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Wheelie
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 10:14
von TenereRonin
entnommen aus FIRMENAUTO Oktober2012
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RE: Wheelie
Verfasst: Mi 10. Okt 2012, 11:14
von Hiha
Das ist korrekt, aber vorausgesetzt wird, dass Du das Fahrzeug auch in diesem Fahrzustand voll beherrscht. Theoretisch kann man Dir aufbrummen, das nachzuweisen. Für einen Christian Pfeiffer dürfte das wohl kein gößeres Problem sein, aber für Otto Normal-Wheeler? :+
In Italien ist das übrigens anders. Freihändig fahren oder ein Wheelie, und Dein Moped ist erstmal weg. Das kannst Du Dir dann irgendwann mal wieder ersteigern.
Gruß
Hans
RE: Wheelie
Verfasst: Do 11. Okt 2012, 11:34
von DeezNutz
Zusätzlich:
Amtsgericht ist Amtsgericht. Vielleicht fährt der Richter ja ne Sportmaschine :p Und der Richter am Landgericht hat womöglich mal nen Unfall aufgrund eines Wheelies gesehen...
Und weil wir uns hier bei Auslegungssachen befinden, kann man sich dann bis zum OLG / BGH hochwheelen, wenn man das schaffen sollte

RE: Wheelie
Verfasst: Mo 22. Okt 2012, 00:00
von wursthunter
Ist es nicht nur dann illegal, wenn man sich auch damit erwischen lässt???
RE: Wheelie
Verfasst: Mo 22. Okt 2012, 19:50
von DeezNutz
Nein, illegal wäre es, wenn es illegal wäre und man es trotzdem tut. Bestraft würde man nur dann, wenn es illegal wäre und man sich erwischen lässt.
RE: Wheelie
Verfasst: Di 23. Okt 2012, 18:37
von XTmaniac
Yo......legal-illegal-scheissegal.......
Gruss an alle Einradakrobaten
RE: Wheelie
Verfasst: Mi 28. Nov 2012, 15:55
von Enfielder
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