Änderung Führerschein ab 2013
-
- Beiträge: 41
- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: So 2. Sep 2012, 22:55
Änderung Führerschein ab 2013
Moin,
Ab 2013 ändert sich ja alles mit dem Mopedlappen.
Erst bis 45 PS, dann neue Prüfung nach 2 Jahren dann erst große fahren.
Ich muss ja zur Zeit noch mit den 34 PS fahren.
Nun meine Frage:
Darf ich ab 2013 meine XT entdrosseln und mit ihren 45 PS legal fahren?
Oder dürfen das nur die die ab 2013 ihren Führerschein erwerben?
Google hat noch nichts genaues ausgespukt Danke schonmal.
Ab 2013 ändert sich ja alles mit dem Mopedlappen.
Erst bis 45 PS, dann neue Prüfung nach 2 Jahren dann erst große fahren.
Ich muss ja zur Zeit noch mit den 34 PS fahren.
Nun meine Frage:
Darf ich ab 2013 meine XT entdrosseln und mit ihren 45 PS legal fahren?
Oder dürfen das nur die die ab 2013 ihren Führerschein erwerben?
Google hat noch nichts genaues ausgespukt Danke schonmal.
RE: Änderung Führerschein ab 2013
Hallo,
also was ich jetzt so mitbekommen hab und mir damals meine ich auch mein Fahrlehrer gesagt hatt, dass ab 19. Januar 2013 die neue Reform kommt. Und die welche dann vor dem Datum die Klasse A beschränkt erworben haben dürfen dann ab diesem Datum mit 48 statt 34 PS fahren.
Müsste so auch stimmen, zur 100%igen Sicherheit am besten nochmal den alten Fahrlehrer kontaktieren der muss es ja wissen.
Gruß Richard
also was ich jetzt so mitbekommen hab und mir damals meine ich auch mein Fahrlehrer gesagt hatt, dass ab 19. Januar 2013 die neue Reform kommt. Und die welche dann vor dem Datum die Klasse A beschränkt erworben haben dürfen dann ab diesem Datum mit 48 statt 34 PS fahren.
Müsste so auch stimmen, zur 100%igen Sicherheit am besten nochmal den alten Fahrlehrer kontaktieren der muss es ja wissen.
Gruß Richard
RE: Änderung Führerschein ab 2013
Aber bitte nicht das Leistunggewicht vergessen:
>Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.<
Ich kenne jetzt das Leergewicht der XT600E nicht so genau.
Bei ihr dürfte es wohl ganz knapp werden.
Die älteren XT´s werden auf jeden Fall zu leicht sein.
Grüße
Antek
>Kraftrad bis 35 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg.<
Ich kenne jetzt das Leergewicht der XT600E nicht so genau.
Bei ihr dürfte es wohl ganz knapp werden.
Die älteren XT´s werden auf jeden Fall zu leicht sein.
Grüße
Antek
RE: Änderung Führerschein ab 2013
>Darf ich ab 2013 meine XT entdrosseln und mit ihren 45 PS
>legal fahren?
Nein, soweit man dem ADAC Glauben schenken darf
http://www.adac.de/infotestrat/motorrad ... inklassen/
"Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in Kraft. Wir möchten Sie aber bereits jetzt über die Änderungen informieren.
Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird.
Für alle "Altinhaber" gilt Bestandschutz"
>legal fahren?
Nein, soweit man dem ADAC Glauben schenken darf
http://www.adac.de/infotestrat/motorrad ... inklassen/
"Die Neuregelung zur Änderung der Fahrerlaubnisklassen tritt am 19.1.2013 in Kraft. Wir möchten Sie aber bereits jetzt über die Änderungen informieren.
Von den Einschränkungen gegenüber der bisherigen Rechtslage sind nur Personen betroffen, deren Fahrerlaubnis dieser Klassen ab dem 19.01.2013 erteilt wird.
Für alle "Altinhaber" gilt Bestandschutz"
Gruß, Kevin
XT600 E 3TB
XT600 E 3TB
RE: Änderung Führerschein ab 2013
Jetzt bin ich völlig verwirrt. Jeder sagt was anderes z.B. hier hab ich eben etwas gefunden auf einer Fahrschul Seite:
Einführung der Klasse A2:
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Laut dieser Aussage darf der besitzer der ehmaligen Klasse A beschränkt ab 19.01.2013 die 35kW bzw 0,2 kW/kg fahren.
Quelle: http://www.fahrschule-born-lernen.de/ -> News (rechte Seite mitte) -> Neue Führerscheinklassen ab 19.01.13 (Direktlink funktioniert leider nicht)
Und die Quelle laut der Page ist die des ADAC. Entweder die Info hier ist veraltet oder ich weiß auch nicht. (Artikel vom 14.09.12)
Edit: Es gilt jetzt eben zu klären was "Bestandschutz" bedeutet. Bedeutet es, dass der alte Führerschein besteht -> keine frische Prüfung nach 2 Jahren Fahrpraxis dennoch 48 PS oder bedeutet es komplett alte Regelung mit 34PS sowie keine Prüfung nach 2 Jahren...
Einführung der Klasse A2:
Die leistungsbeschränkte Motorradklasse wird künftig definiert mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
Inhaber der bisherigen Klasse A (beschränkt) dürfen ab 19.01.2013 Krafträder der neuen Klasse A2 und - nach Ablauf von zwei Jahren - Krafträder der unbeschränkten Klasse A fahren.
Laut dieser Aussage darf der besitzer der ehmaligen Klasse A beschränkt ab 19.01.2013 die 35kW bzw 0,2 kW/kg fahren.
Quelle: http://www.fahrschule-born-lernen.de/ -> News (rechte Seite mitte) -> Neue Führerscheinklassen ab 19.01.13 (Direktlink funktioniert leider nicht)
Und die Quelle laut der Page ist die des ADAC. Entweder die Info hier ist veraltet oder ich weiß auch nicht. (Artikel vom 14.09.12)
Edit: Es gilt jetzt eben zu klären was "Bestandschutz" bedeutet. Bedeutet es, dass der alte Führerschein besteht -> keine frische Prüfung nach 2 Jahren Fahrpraxis dennoch 48 PS oder bedeutet es komplett alte Regelung mit 34PS sowie keine Prüfung nach 2 Jahren...
RE: Änderung Führerschein ab 2013
"Bestandschutz" bedeutet:
Machst du vor dem 19.01.2013 den A-Beschränkt darfst du nach 2 Jahren automatisch offen fahren. Und du darfst ab dem 19.01.2013 mit 35KW rumfahren.
Alle die danach den neuen A2 machen müßen zum Erhalt des A-Unbeschränkt( frühstens nach 2 Jahren möglich) eine weitere Prüfung ablegen.
Den A-Unbeschränkt darf man ab dem 19.01.2013 mit 24 Jahren machen und nicht wie bis bisher erst ab 25.
Hoffe das war jetzt für alle klar.
Grüße
Antek
Machst du vor dem 19.01.2013 den A-Beschränkt darfst du nach 2 Jahren automatisch offen fahren. Und du darfst ab dem 19.01.2013 mit 35KW rumfahren.
Alle die danach den neuen A2 machen müßen zum Erhalt des A-Unbeschränkt( frühstens nach 2 Jahren möglich) eine weitere Prüfung ablegen.
Den A-Unbeschränkt darf man ab dem 19.01.2013 mit 24 Jahren machen und nicht wie bis bisher erst ab 25.
Hoffe das war jetzt für alle klar.

Grüße
Antek
RE: Änderung Führerschein ab 2013
Heißt also kurz um:
Ich schmeiß am 19.1 meine Drossel raus fahr zum Tüv lass das umtragen,
und alles ist gut.
Nur mal schauen wie sich das mit der Versicherung verhält.
Ich schmeiß am 19.1 meine Drossel raus fahr zum Tüv lass das umtragen,
und alles ist gut.
Nur mal schauen wie sich das mit der Versicherung verhält.
RE: Änderung Führerschein ab 2013
Nein...es ist eben nicht alles gut!!
Es kann sein daß deine XT zu leicht ist für die Klasse!
Das heißt du darfst sie trotz nur 45PS mit deinem Führerschein nicht fahren!
Ist halt abhängig vom Leergewicht.
Es kann sein daß deine XT zu leicht ist für die Klasse!
Das heißt du darfst sie trotz nur 45PS mit deinem Führerschein nicht fahren!
Ist halt abhängig vom Leergewicht.
RE: Änderung Führerschein ab 2013
Ok
ich habe ne XT 600 k 3TB
168kg 45PS macht unterm Strich 0,196428571 KW / PS.
Passt wa?
bei den 33 KW darf das Moped nicht weniger als 165 kg wiegen.
ich habe ne XT 600 k 3TB
168kg 45PS macht unterm Strich 0,196428571 KW / PS.
Passt wa?
bei den 33 KW darf das Moped nicht weniger als 165 kg wiegen.
RE: Änderung Führerschein ab 2013
also wer mit Bestandschutz fahren darf, kann bestimmt nicht zwischendrin plötzlich 35kW fahren.... weil entweder fahre ich nach altem oder nach neuem Gesetz und nicht nach beidem!
Gruß,
Torn
Gruß,
Torn