Ich habe eine Frage, welche mir weder das Straßenverkehrsamt, noch der TÜV-Nord oder die DEKRA beantworten konnte.
Ich fahre eine XT600K 3TB Bj. ´91. An diesem Fahrzeug möchte ich neue Fahrtrichtungsanzeiger verbauen. Natürlich möchte ich dabei nach Vorschrift vorgehen - wie sicher jeder hier im Forum!

Nun weiß ich aber nicht, welche Vorschrift für mich gilt - STVZO oder EG-Richtlinie.
Da ich noch den alten Fahrzeugschein habe, kann ich leider nicht die EG-Typgenehmigungsnummer sehen, welche in der neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt K zu finden ist (z.B. E1*98/14*...).
Nur mit einer solchen Nummer, die mit E... beginnt, kann ich Blinker anbringen, welche EG-konform sind (Abstand hinten 180 mm zueinander). Ansonsten müßte ich solche verbauen, die nach STVZO zulässig sind (Abstand hinten 240 mm zueinander).
Hat jemand von Euch für seine 3TB die neuere Zulassungsbescheinigung Teil I und kann dort mal unter Punkt K nachsehen, was dort eingetragen ist? Das Straßenverkehrsamt konnte mir nämlich nicht sagen, was in diesem Feld stehen würde, wenn ich diese neuen Papiere anfordern würde, was ich nur ungern machen möchte, da dies mit Kosten verbunden wäre.

Die selbe Frage stellt sich mir auch für den Einbau eines neuen "Nummernschildträgers". Muß ich dafür die Vorschrift nach STVZO (Abstand von Achse bis Unterkante <= 150 mm) oder nach EG-Richtlinie (keine Vorschrift) beachten?
Über einen Rat von jemanden, der damit Erfahrungen hat, wäre ich sehr sehr dankbar!
Herzlichen Dank für Eure Mühen und beste Grüße!
Andreas, Gelsenkirchen