XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
Traveler
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XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von Traveler »

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage, welche mir weder das Straßenverkehrsamt, noch der TÜV-Nord oder die DEKRA beantworten konnte.

Ich fahre eine XT600K 3TB Bj. ´91. An diesem Fahrzeug möchte ich neue Fahrtrichtungsanzeiger verbauen. Natürlich möchte ich dabei nach Vorschrift vorgehen - wie sicher jeder hier im Forum! ;-)

Nun weiß ich aber nicht, welche Vorschrift für mich gilt - STVZO oder EG-Richtlinie.

Da ich noch den alten Fahrzeugschein habe, kann ich leider nicht die EG-Typgenehmigungsnummer sehen, welche in der neuen Fahrzeugzulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt K zu finden ist (z.B. E1*98/14*...).

Nur mit einer solchen Nummer, die mit E... beginnt, kann ich Blinker anbringen, welche EG-konform sind (Abstand hinten 180 mm zueinander). Ansonsten müßte ich solche verbauen, die nach STVZO zulässig sind (Abstand hinten 240 mm zueinander).

Hat jemand von Euch für seine 3TB die neuere Zulassungsbescheinigung Teil I und kann dort mal unter Punkt K nachsehen, was dort eingetragen ist? Das Straßenverkehrsamt konnte mir nämlich nicht sagen, was in diesem Feld stehen würde, wenn ich diese neuen Papiere anfordern würde, was ich nur ungern machen möchte, da dies mit Kosten verbunden wäre. ;-)

Die selbe Frage stellt sich mir auch für den Einbau eines neuen "Nummernschildträgers". Muß ich dafür die Vorschrift nach STVZO (Abstand von Achse bis Unterkante <= 150 mm) oder nach EG-Richtlinie (keine Vorschrift) beachten?

Über einen Rat von jemanden, der damit Erfahrungen hat, wäre ich sehr sehr dankbar!

Herzlichen Dank für Eure Mühen und beste Grüße!

Andreas, Gelsenkirchen

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MoeDaMaster
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von MoeDaMaster »

Ich würd einfch gucken, was Du für ein Prüfzeichen an den alten Blinker hast. Wenn da ein eIrgendwas steht, kannst Du problemlos neue anbauen.
Meines Wissens hat Yamaha bei vielen Modellen in den 80ern umgestellt. Meine XT350 hatte e-geprüfte Blinker dran, meine DT80 von '82 noch welche mit der "Schlange".

Wenn nur ein nationales Prüfzeichen drauf ist, wirds schwieriger.
XT DJ02 mit WD-40-Zusatzeinspritzung :D

Spoekes
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von Spoekes »

Moin,

ich hab ne 92er und unter K im Teil 1 hab ich keinen Eintrag !
Fahre soeben, nach kürzlichem TüV-Besuch wieder ohne Flöte :7
*flöt*

Traveler
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von Traveler »

Hallo, Ihr Zwei!
Herzlichen Dank für die flotte Antwort!

@ MoeDaMaster:
Ich werde morgen mal schauen, ob an den Blinkern die "e-Nummer" oder das "~" eingeprägt ist.

@ Spoekes:
Das ist mies. Vermutlich würde dementsprechend auch in meinen Papieren kein Eintrag vorhanden sein. Das heißt also, dass ich nach der STVZO vorgehen muß.

Folglich wird aus meinem geplanten Heck-Umbau nichts. Schade, schade...

Ich müßte höchstens nochmal zum TÜV und fragen, ob es sowas wie eine art "Sonderabnahme" dafür gibt. Hat jemand von Euch Erfahrung damit? Es gibt doch sicherlich noch andere User hier, die am Heck lediglich ein Nummernschild, darüber das Rücklicht und darunter den Reflektor haben und bei denen jeglicher weiterer Spritzschutz vergeblich gesucht wird. Wie habt Ihr das gelöst? Oder fahrt Ihr etwa mit einem "illegalen" Heck über deutschlands Straßen? *MahnendDenZeigefingerSchwing* ;-)

Danke für Eure Mühen!

Andreas

XTmaniac
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von XTmaniac »

......bei meinem DJ02-Heck ist so ziemloch alles Eigenbau - keine TÜV-Probleme.

Blinker (Kellermann) sind an den Orig-Punkten fest.

Unterm Nummernschild musst Du ein Blech/ Kunststoffunterlage anbringen.

Hintergund:

Das Kennzeichen alleine gilt NICHT als Radabdeckung

MIT Unterlage gilt das als Radabdeckung.

Unterlage fehlend--> keine Radabdeckung--> schwerer Mangel--> kein TÜV

Mit Unterlage (und Schild *ganz oben* angebracht, sonst nix)--> Radabdeckung nicht ausreichend --> leichter Mangel--> TÜV Stempel

Grüße


-- Anhänge --
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Anhang #2 (4428.jpg)
DJ02/99

Traveler
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von Traveler »

Hallo XTmaniac,

danke für Deine Antwort! Das lässt mich aufatmen! ;-)

Allerdings würde mich bei Deiner DJ02 interessieren, welches Baujahr sie hat. Sie wurde ja von 2000 bis 2003 gebaut. Ist in Deinem "neuen" Fahrzeugschein unter Punkt K (rechts mittig) eine E-Nummer eingetragen? Falls ja, gilt für Dein Motorrad die EG-Richtlinie, wonach GAR KEIN Schmutzfänger verbaut werden muß.

Wenn Du unter Punkt K keinen Eintrag, oder noch den alten Fahrzeugschein hast, gilt die STVZO (genau wie für meine 3TB Bj &#180;91). Dann könnte ich bedenkenlos einen ähnlichen Umbau wie an Deiner Maschine vornehmen.

Beste Grüße aus dem sonnigen Gelsenkirchen!

Andreas

XTmaniac
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von XTmaniac »

Meine ist Baujahr 99.

Hab auch noch den, den *alten* Schein, da gibbet keine EG Nummer.

Aber ich hab Dir noch Trick für Korinthenkacker beim TÜV:

NIRGENDS steht geschrieben, dass der *Schmutzfänger* geschraubt sein muss. Nimm nen 1Liter Eimer (hoch), schneider hochkant ein Viertel raus, schneide den Rest vom Boden ab. Niete Dir an einer Schmalseite 2 Hosenklammern an und steck das ganze unters Nummernschild. Gondel damit zum TÜV, lass Dir den Stempel geben und danach steck das Ding widda ab und hebs bis zum nächsten mal auf.

Grüße
DJ02/99

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MoeDaMaster
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von MoeDaMaster »

Bin jetzt absolut kein experte für Verkehrsrecht, aber steht das EU-Recht nicht über nationalem Recht? Will heißen, wenn Du e-homologierte Blinker dran hast, und die nach der nicht-nationalen Vorschrift dranbaust, in den Papieren keine Abdeckung eingetragen hast, sie entfernst, solltest Du doch keine Probleme haben? Und ansonsten nimmst halt die Blinker mit längerem Arm.
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MoeDaMaster
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von MoeDaMaster »

So, laut meinem Nachbarn (TÜVi und Fazer-Fahrer) musst Du den kleineren Abstand eintragen lassen. Wird aber problemlos gemacht und Fahrzeuge normalerweise wegen sowas nicht bemängelt. Gebe aber keine Garantie.
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DeezNutz
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RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von DeezNutz »

>Bin jetzt absolut kein experte für Verkehrsrecht, aber steht
>das EU-Recht nicht über nationalem Recht?

Ich glaube, unmittelbar wirkendes Europarecht gibt es kaum. Es sind eher Richtlinien. Diese Richtlinien müssen vom nationalen Gesetzgeber erst umgesetzt werden, um Bindungswirkung entfalten zu können... Das ist ein totales Wirrwarr. Ich meine, es gab da sogar mal eine Ausarbeitung bzgl. Auspuff-zulassungen oder ähnliches zu ;)

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