mopped geklaut?

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frankie
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meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
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mopped geklaut?

Beitrag von frankie »

tach,
jemand hat mir ein motorrad ohne papiere angeboten. scheunenfund. wie kann ich in erfahrung bringen, ob die möhre nicht geklaut ist? die örtliche bullerei hat mir nur unzureichende und schwammige infos gegeben.
gruß frankie

holgeraushh
Beiträge: 590
Registriert: Sa 22. Mär 2008, 09:43

RE: mopped geklaut?

Beitrag von holgeraushh »

Moin,

verstehe ich nicht, warum die Polizei da keine Auskunft geben kann????
Also anhand der Fahrgestellnummer muß doch die Polizei und/oder die
Zulassungsstelle feststellen können, ob es mal als gestohlen gemeldet wurde.

Ansonsten schau mal hier:
http://www.rohmann.de/discus/messages/24072/41226.html
da hatte schon mal jemand jüngst nen ähnliches Problem.

Gruß Holger

piet
Beiträge: 306
Registriert: So 18. Jun 2006, 18:32

RE: mopped geklaut?

Beitrag von piet »

http://www.kba.de/cln_007/nn_125490/DE/ ... __nnn=true

Moin, ich kannte das so, daß du bei fehlenden Papieren eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA bekommst (für die Zulassung).

Scheint sich (siehe Link) geändert zu haben.

Gruß aus dem Norden
Peter

Toto1178
Beiträge: 343
Registriert: Do 10. Nov 2005, 22:49

RE: mopped geklaut?

Beitrag von Toto1178 »

Das geht über das Kraftfahrtbundesamt, kostet aber eine Klenigkeit und ist mit viel Aufwand verbundenx(

Schmiddi m
Beiträge: 25
Registriert: Fr 8. Aug 2008, 14:03

RE: mopped geklaut?

Beitrag von Schmiddi m »

Ich habe einen ähnlichen Fall:

Ein Kumpel von mir hat nen alten Heinkel Roller in der Garage (seit 1971) Er weiß nicht, ob er vom Onkel, nem Bekannten oder ehemaligen Kunden seines Onkels ist!

Ich habe versucht über private Kontakte zur Polizei was raus zu bekommen. In der aktuellen Datei war der Roller nicht erfast. Die nächste Instanz ist das StVA und die müssen in alten Registern suchen! Das kann schonmal zu schwammigen Aussagen der Polizei führen!

Wenn die Maschine schon zu lange liegt ist es schwierig hieb und stichfeste Infos zu bekommen!

Gruß Micha

piet
Beiträge: 306
Registriert: So 18. Jun 2006, 18:32

RE: mopped geklaut?

Beitrag von piet »

Meine 68er MZ war auch ohne Papiere. Anfrage beim KBA mit beigefügtem Kaufvertrag, Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (ca. 20-25?], da das Fahrzeug nicht gestohlen o.ä. war und somit nicht in der Suche war. Damit und den üblichen Unterlagen zur Zulassung.

Gruß
Peter

Schmiddi m
Beiträge: 25
Registriert: Fr 8. Aug 2008, 14:03

RE: mopped geklaut?

Beitrag von Schmiddi m »

Ich habe jetzt eben die finale Antwort der Polizei bekommen!

Das Mopped , das bei meinem Kumpel steht "existiert" nicht! Keine Einträge mehr bei Polizei und StVA.

Es bleibt nur zivilrechtlich zu klären, ob man das Fahrzeug bedenkenlos in den eigenen Besitz übernehmen darf! Polizei und StVA haben nichts dagegen. Es geht nur um die Absicherung gegenüber späteren Ansprüchen des ursprünglichen Besitzers! In diesem Fall geht es wohl in Richtung Gewohnheitsrecht o.Ä. Allerdings steht die Mühle ja auch schon knapp 40 Jahre rum!

Gruß Micha

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Henner
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RE: mopped geklaut?

Beitrag von Henner »

Das geht ganz einfach. Du beantragst beim KBA neue Papiere. Diese bekommst Du per Nachnahme direkt ins Haus geschickt. Das KBA überprüft automatisch, ob die Maschine als gestohlen gemeldet ist.
Mit diesen Papieren von der KBA gehts dann zum TÜV und anschließend zur Zulassung.

Grusels,

Henner
-3TB EZ 07/98, 26tKM Erstreiter
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Grüße, Henner

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frankie
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RE: mopped geklaut?

Beitrag von frankie »

>Das geht ganz einfach. Du beantragst beim KBA neue Papiere.
>Diese bekommst Du per Nachnahme direkt ins Haus geschickt. Das
>KBA überprüft automatisch, ob die Maschine als gestohlen
>gemeldet ist.

das genau ist das problem: denn in diesem moment bin ich ja schon besitzer der maschine und erfülle den tatbestand der hehlerei!
gruß frankie

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Henner
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RE: mopped geklaut?

Beitrag von Henner »

Nein, wenn Du die mit Kaufvertrag bekommst und der Vorbesitzer schriftlich versichert, daß er keine Papiere hat, aber das Ding nicht gestohlen ist, dann könnte höchstens er Ärger bekommen.
ABer Du kannst ja auch einfach mal beim KBA in Flensburg anrufen (www.kba.de) und den Sachverhalt mit denen direkt klären.

Zitat von deren Seite:
Ich habe meinen Fahrzeugbrief verloren, wie erhalte ich Ersatz?
Melden Sie umgehend den Verlust Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde. Sie meldet dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Nummer des verlorengegangenen Fahrzeugbriefes. Das KBA veranlasst die Veröffentlichung (Aufbietung) Ihrer Briefnummer im Verkehrsblatt. Verläuft die Veröffentlichung erfolglos, erhalten Sie nach 14 Tagen von Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde einen Ersatzbrief.

Grusels,

Henner
-3TB EZ 07/98, 26tKM Erstreiter
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