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2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 11:08
von Alexander_NRW
Hallo Leute,
da komme ich heute Morgen gutgelaunt zur Parkstätte meines Fuhrparks...und was muss ich sehen - eine "Knolle" prangt vom Lenker meiner Vespa.
Bei näherer Untersuchung entdecke ich einen Mängelschein:
Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung überschritten, Fälligkeit 11/07. Gleich mit dabei eine Zahlungsaufforderung über 15 Euro.
Moment, denke ich, die Vespa (Krad) mußte doch erst im November zum TotalÜberflüssigenVerein, wieso habe ich da in der zweiten Dezemberwoche schon eine Knolle und eine Mängelkarte ?
Ist die Gesetzgebung dahingehend geändert worden, oder hatte der "Verkehrsaufseher" mit der rund 2 Millimeter großen Unterschrift in der Frühstückspause einen Schnaps zuviel ?
So langsam platzt mir wirklich die Hutschnur, nicht nur dass wir KFZ- und Mineralöl-Steuer-Zahler trotz großzügiger Unterstützung des Staatshaushaltes immer wieder von der Politik belogen werden - jetzt werden wir scheinbar im Geheimen entrechtet um uns damit noch dreister in die Tasche greifen zu können !
Gleich werde ich mal an das Ordnungsamt schreiben und Widerspruch einlegen, die sollen mal was tun für unser Geld...
Gruß [font face="Comic Sans MS"][link:
www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Alexander NRW][/font][/span]
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RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 11:15
von tombulli
meines wissens gibt es schon länger keine toleranz mehr, d.h. die karre muss zum TÜV, wann´s draufsteht (verbessert mich, wenn das net stimmt!) es stellt sich mir nur die frage, ob die knolle berechtigt ist, weil sie ja erfolgte, ohne dass du die vespa in betrieb genommen hast. ich fürchte aber - wenn die vespa auf öffentlichem grund stand - die knolle "zurecht" erteilt worden ist.

armes deutschland.... und dabei wohnst du nichtmal in bayern.
gruss tombulli
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RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 11:38
von Pater23
hey,
ob das krad auf öffentlichem grund steht ist wurscht,
wenn ein kfz angemeldet ist, braucht es auch einen tüv...
ich dachte allerdings auch, dass man einen monat überziehen darf,
grüsse
RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 11:43
von tombulli
sorry, aber DAS stimmt sicher nicht! es bräuchte natürlich TÜV, wenn ich es auf öffentlichen strassen bewege, aber nur weil es angemeldet ist (und vl. jahrelang in einer garage steht), muss man noch lange nicht alle 2 jahre zur HU!
>hey,
>
>ob das krad auf öffentlichem grund
>steht ist wurscht,
>wenn ein kfz angemeldet ist, braucht
>es auch einen tüv...
gruss tombulli
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RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 11:47
von Rabbit_HH
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Aus der StVZO:
§ 69a Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...
14. einer Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit den Nummern 2.1, 2.2, 2.6, 2.7 Satz 2 oder 3, Nummer 3.1.1, 3.1.2 oder 3.2.2 der Anlage VIII über Hauptuntersuchungen oder Sicherheitsprüfungen zuwiderhandelt, ...
§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
(7) Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind. Satz 2 gilt auch, wenn bei geringen Mängeln keine neue Prüfplakette nach Absatz 3 Satz 3 zugeteilt wird ...
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M.a.W., ja, Du hast eine OWI begangen, da Du dein Fahrzeug nicht rechtzeitig vorgeführt hast! Wie in §27 (7) deutlich zu lesen gibt es eine Fristverlängerung nur dann, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind
Und das war m.E. schon immer so!
Ich bin weder Anwalt, noch in der "Branche" tätig. Die Informationen sind lediglich der StVZO entnommen, die man über z.B. Google sehr schnell findet!
RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 11:47
von Pater23
doch, in deutschland leider schon,
ich wollts auch nicht glauben,
kann da aus erfahrung sprechen,
mein krad steht daheim immer auf privatgrund,
trotzdem 15?uren zahlen dürfen,
seitdem montier ich einfach des nummernschild ab...
grüsse
RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 13:57
von ude
fast richtig. ist schon eine ordnungswidrigkeit, wird aber nach BKatV Nr. 186.2.1 noch nicht geahndet. erst ab zwei monaten kostet es ?15. nur ob alex da mit dem aussteller des knöllchens (vermutlich die städtische mobile eingreiftruppe) verhandeln kann, wage ich zu bezweifeln.
tot ziens, [link:
www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... tarten|ude]
RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 16:51
von Xthuringian
Einen Einpsuch sollte man nur dann einlegen wenn man sich sicher ist Erfolg zu haben, ansonsten bekommt man die Kosten des Einspruchverfahrens zu dem Knöllchen dazu.
Gruß, Dirk
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Hubraum statt Spoiler
RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 17:57
von Phase4
"jetzt werden wir scheinbar im Geheimen entrechtet um uns damit..."
Wieso werden?
2KF&NX650
1250ccm!
RE: 2 Wochen TÜV-fällig - Knolle ??
Verfasst: Di 11. Dez 2007, 22:48
von Toto1178
>kann da aus erfahrung sprechen,
>mein krad steht daheim immer auf
>privatgrund,
>trotzdem 15?uren zahlen dürfen,
Häää wiiee???? Was hat denn die Behörde( egal ob Polizei oder Stadt Kreis usw.) auf einem privaten Grundstück verloren??
Oder muss das abgeschlossen sein??
MfG.:der Toto
XT600 3UW Bj.1993,SRX600 Bj.1988,Honda SL125S Bj.1974
Je schneller die Fahrt.desto mehr der Wind