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yamha xt 600 z typ 1VL - exportversion?

Verfasst: Di 29. Jan 2019, 21:04
von sakn
Guten Abend XT 600 -Gemeinde,
 
ich habe folgendes Anliegen:
 
Ich besitze 3 Yamaha XT 600 Z („Ténéré“)- Modelle, darunter eine blau-gelbe XT 600 Z 1VL (Baujahr 1987). Dieses Modell ist absolut baugleich zum in Deutschland und Gesamteuropa verkauften Modelltyp 1VJ, welches Yamaha zw. 1986 und 1987 hier vertrieb.
 
Mein Problem ist folgendes: Bisher hatte ich beim Tüv nie Probleme. Nun aber habe ich das Fahrwerk verändert (Federbein von Wilbers mit ABE für das Modell 1VJ, dito eine Lenkererhöhung).
Der Tüv nimmt mir aber beide Veränderungen nicht ab, da die ABE`s allein für den Modelltyp 1VJ erteilt wurden,  der Modelltyp 1VL aber nicht in den ABE´s auftaucht.
Der Tüv droht mir vielmehr mit Stillegung der Maschine.
Der Tüv verlangt nun eine Bescheinigung, die besagt, dass der Typ 1VL baugleich/identisch mit dem Typ 1VJ ist.
 
Ich habe im Netz recherchiert. Dort erscheint der Modelltyp 1VL gar nicht. Ein Bekannter meinte, dass die 1VL zw. 1986 und 1987 von Yamaha in der Schweiz und eventuell auch in Österreich verkauft wurde.
Dito meinte dies auch Yamaha D. Leider liegen Yamaha D keine Unterlagen zum Typ 1VL vor, nur zum Typ 1VJ (Vielleicht haben die Damen und Herren in Neuss auch keine Lust zu recherchieren?)
 
Liegen euch Unterlagen zum Typ 1VL vor, die besagen, dass der Typ 1VL baugleich/identisch mit dem in Deutschland und Gesamteuropa vertriebenen Typ 1VJ ist?
 
Meine Maschine hat folgende Daten:
Schlüsselnummer (nach altem deutschen Brief): 0902
Hersteller: Yamaha (J) ;)
Typ und Ausführung: 1 V L
Identifizierungsnummer (alter Brief)/ Fahrgestellnummer (neuer Brief): 1VL000403
Hubraum: 00591
Nennleistung in KW: 0034/06500
Tag der ersten Zulassung: 16.09.1987
 
Im Voraus vielen Dank!

 
Beste Grüsse aus Saarbrücken,
 
sakn (der japanisches Alteisen bevorzugt)

Re: yamha xt 600 z typ 1VL - exportversion?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 09:25
von motorang
Soweit ich weiß waren die Schweizer Modelle nur in der Vergaserabstimmung etwas anders, sicher nicht im Fahrwerksbereich.
Gibt es keinen Schweizer Importeur? Sollte doch in den Papieren zu finden sein.
Ansonsten google mal in Richtung "Schweizer Bedüsung Tenere". Vielleicht findet sich da etwas.
Oder check parallel hier: http://www.tenere.de/forum/

Gryße!
Andreas, der motorang

Re: yamha xt 600 z typ 1VL - exportversion?

Verfasst: Di 5. Feb 2019, 15:22
von Maybach
Der Schweizer Importeur war (ist?) Hostettler (www.hostettler.com).
Die sollten das wissen.

Maybach

Re: yamha xt 600 z typ 1VL - exportversion?

Verfasst: Sa 2. Mär 2019, 11:53
von sakn
Hallo Jungs,

danke für eure Antworten.

Die Yam-Jungs aus der CH haben sich gemeldet und die Info gegeben, dass der Typ 1VL im ozeanischen Raum (Australien & Co.) verkauft wurde. Leider können sie mir nichts relevantes Schriftliches ausstellen. Anscheinend ist meine 1VL die Einzige weit und breit in D oder der CH ...

Denke dass ich Yam Japan kontaktiere und dort mal nachhorche ob es eine bescheinigung gibt. Lasse euch dann wissen was dabei rausgekommen ist!

Bis denne,

G sakn

Re: yamha xt 600 z typ 1VL - exportversion?

Verfasst: So 3. Mär 2019, 22:49
von ursbeo
Hallo

bei uns in der Schweiz gibt es die 1VJ meist in Blau oder Rot, aber im FZ Ausweis
steht zusätzlich je nach JG 1VJ-2RW oder 1VJ-1VK

ist einfach mühsam, da je nach Kanton im Ausweis mal dies oder das steht.

Z.b wird die 34L oder 55W bei uns im Ausweis IMMER mit 47N bezeichnet, was eigentlich der 43F mit kleinem Tank entspricht.

Aber bei uns ist mir eine 1VL definitiv nicht begegnet.

Falls ich dies verlinken darf, hier ein Liste:http://www.horizonsunlimited.com/hubb/y ... odes-71714

Grüsse-Urs
2RW.JPG
1VK.JPG

Re: yamha xt 600 z typ 1VL - exportversion?

Verfasst: So 21. Mär 2021, 10:57
von sakn
Hallo, teile euch kurz mit wie die ganze Angelegenheit verlaufen ist: Ein sehr freundlicher und kooperativer Tüv-Mitarbeiter hat die 1VL per Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis gemäß Paragraph 21 StVO "legalisiert". Es ging speziell um Lenker, Lenkerhalter, Gabelfedern und Federbein, bei denen Gutachten für die 1VJ vorlagen. Die Prüfung erfolgte im Rahmen der normalen AU gemäß Prüfung nach Paragraph 19(2) StVZO. Nun darf das Alteisen legal bewegt werden. Eine kleine Posse. Apropos, der Typ 1VL ist die ozeanische Version der 1VJ, keine Ahnung wie die Mühle nach Europa gekommen ist. Beste Grüße und hoffen wir auf Frühlingswetter, sakn