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Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: So 6. Jul 2003, 12:33
von guest
Hallo ich hab da mal ne Frage:
muss man die EG-Betriebserlaubnis in Papierform mitführen auch wenn die e-Nummer am Teil eingeprägt ist?
Beispiel: Schalldämpfer
Am Pkw hat man ja auch keine Zusatzpapiere wenn man zum Beispiel einen Topf von Auto Unger eingebaut hat
Gruss
Frankie
RE: Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: So 6. Jul 2003, 13:13
von guest
hi,
laut meinem händler nicht. habe einen schreiben bekommen indem steht das ich keinen schreiben brauch.
grüße
gero
RE: Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: So 6. Jul 2003, 13:43
von Speedy
Hallo,
ich würde mal sagen, das man die ABE natürlich mitführen muss. Die eingeschlagene Nummer sagt ja gar nichts darüber aus, für was für eine Maschine das Teil ist. Du könntest ja sonst einen x-beliebigen Auspuff an deine XT bauen(vorausg. er hat ne Nummer).
So, das sag ich jetzt mal so

Grüße
Speedy
http://home.arcor.de/honnen7
ICQ 285812768
RE: Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: So 6. Jul 2003, 14:00
von guest
hmm speedy,
ich hab hier einen Text aus "motorrad" 1995:
?Liegt, wie zum Beispiel inzwischen für die meisten Schalldämpfer aus dem Zubehör, eine EU-(EG-) oder ECE-Betriebserlaubnis vor, muß sie weder in die Fahrzeugpapiere eingetragen noch während der Fahrt mitgeführt werden. Auch ihr Besitz ist nicht vorgeschrieben, da das EU-Recht solche Regularien nicht kennt. Außerdem ist eine Abnahme der Anbaus und damit der Besitz einer entsprechenden Bescheinigung nicht vorgeschrieben. Diesen neuen Sachverhalt sollten die Polizeibeamten bei Verkehrskontrollen im Jahr 1995 schon intus haben, um Motorradfahrern und Jurisprudenz Zeit und Geld sparen zu helfen.?
Aus ?Motorrad? 6/1995, Seite 192.
aber Deine Argumentation ist einleuchtend. Vielleicht kennt sich jemand in der STVO oder StVZO aus, und kann einen Pharagraphen zitieren
RE: Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: Di 8. Jul 2003, 18:54
von guest
Eine EG Betriebserlaubnis muss nicht mitgeführt werden. bei einem Teil mit ABE/ABG muss diese mitgeführt werden oder in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Nachzulesen in der StVZO §19 Abs. 3 und Abs. 4.
RE: Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: Di 8. Jul 2003, 21:16
von guest

Genau das isses, habs auch nachgelesen.
Musste das Ding aber 3-mal lesen bevor ichs kapiert habx(
Aber jetz frag ich mich doch woher die grünen Männchen oder §29 Prüfer wissen, ob das Teil die EG-BE auch für das moped hat an dem es angebaut ist.
Gruss
Frankie
RE: Muss man eine EG-Betriebserlaubnis mitführen?
Verfasst: Mi 9. Jul 2003, 02:00
von guest
Ich weiß es jetzt nicht 100% aber ich glaub die E Nummer vom z.B. Auspuff hat die ersten Stellen gleich deiner E Nummer am Mopped.