AU bei Fahrzeugen unter 400Kg Gesamtgewicht ???

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Matze600
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AU bei Fahrzeugen unter 400Kg Gesamtgewicht ???

Beitrag von Matze600 »

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 12-Jul-2006 UM 17:58 Uhr (GMT)[/font][p][font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 12-Jul-2006 UM 17:56 Uhr (GMT)[/font]

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 12-Jul-2006 UM 17:55 Uhr (GMT)[/font]

[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 12-Jul-2006 UM 17:52 Uhr (GMT)[/font]

Habe Heute gehört das nach StVZO § 47 a bei Fahrzeugen unter 400Kg
Gesamtgewicht kein AU fällig ist !!!!
Wer kennt sich aus????
AbzockerfeindlichenGruß Matze :9
http:www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_47a.php

Habe keine Ahnung warum der Link nicht Funktioniert :'(

tombulli

geht net, weil 2 // fehlen beim http:

Beitrag von tombulli »

ansonsten link kopieren und ohne http einsetzen.

zum inhalt.

"...Ausgenommen sind

Kraftfahrzeuge mit

Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem 1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;

..."

gruss tombulli
http://www.tombulli.de http://www.sepsis.at.tf
ICQ: 98025809

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Matze600
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RE: AU bei Fahrzeugen unter 400Kg Gesamtgewicht ???

Beitrag von Matze600 »

Was heist das für die XT Fahrer ???

tombulli

RE: AU bei Fahrzeugen unter 400Kg Gesamtgewicht ???

Beitrag von tombulli »

gute frage!! kann man so verstehen, dass alle AUs bei 2-rädern mit weniger als 400kg gesamtgewicht unzulässig sind/waren.

gibt´s hier keine fachleute dafür??

gruss tombulli
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rote_zora
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Registriert: Mi 7. Sep 2005, 19:56

RE: AU bei Fahrzeugen unter 400Kg Gesamtgewicht ???

Beitrag von rote_zora »

kann es sein, dass es eine definitionsfrage ist?
mir schwahnt da etwas aus meinem letzten "führerschein" (straßenbahnen...hihi).... bin mir aber nicht sicher

da es in der stvzo eine gesonderten absatz zu krafträdern gibt, könnte man doch davon ausgehen, dass kraftfahrzeuge zweispurige fahrzeuge sind wohingegen krafträder einspurig sind.

ich denke dieser passus bezieht sich auf die alten dreirädrigen mini-pkw


[link:www.xt-foren.de/cgi-bin/dbman/db.cgi?db ... he+Starten |Anja]

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mw
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RE: AU bei Fahrzeugen unter 400Kg Gesamtgewicht ???

Beitrag von mw »

Hi,
im DR650 Forum kam der Hinweis darauf:
http://www.abgasuntersuchung-motorrad.d ... dnung1.pdf]
relevant ist Seite 13 (PDF:17), cc). Das ist wohl mittlerweile beschlossen und verkündet...
Da ist dann das "ab EZ 1.1.89" für Krafträder drin.
und spätestesn ab 2010 muß dann alles was über Mofa (Versicherungskennzeichen) rausgeht auch zur AU..
Lustig finde ich in dem Zusammenhang die Kostenkalkulation in der Einleitung (öffentliche Hand /Halter) und gleichzeitig die Gebührenverordnung Seite 16 (PDF: 19).
...die 5? kann man für die Umwelt doch gerne ausgeben..
Ciao,Marcus

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