Feldwege

Allgemeine Fragen zur XT, die nicht in die unten stehenden Kategorien passen
guest
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Feldwege

Beitrag von guest »

Servus zusammen,

nachdem ich am vergangenen Freitag mal den einen oder anderen Abstecher über die Feldwege der Umgebung gemacht habe und mich der eine oder andere Passant ziemlich dämlich angeguckt hat, hätte ich mal eine, wenn auch mädchenhafte, Frage.

In weit kann ich Feldwege befahren, die nicht durch Verbotsschilder gekennzeichnet sind?

Da ich meine Kleine erst seit ein paar Wochen in meinem Besitz habe bin ich noch nicht ganz firm auf diesem Gebiet und wäre für jeden Tipp dankbar. Auf Ärger mit unseren Gesetzeshütern bin ich nicht wirklich scharf. Ich kriege immer so zittrige Knie in Gegenwart von Cops.

Also bitte nicht lachen und vielen Dank!
MfG und allzeit gute Fahrt


__________________
Marco
DR650 SP45B


sirhenry
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RE: Feldwege

Beitrag von sirhenry »

Hi,
also solange auf dem Feldweg kein Verbotsschild steht,darfst du auf dem Weg auch fahren.Kann dann natürlich immer noch sein das du grad bei jemandem auf dem Privatgrundstück herumgurkst,dem wird das natürlich nicht so sehr gefallen.

Hast keine Kiesgrube oder so etwas in der nähe,eventuell darfwt dort hin und wieder mal ne runde drehen.

Gruß
Henry


Gast

RE: Feldwege

Beitrag von Gast »

Hallo

Na das ist doch mal ein Thema .. da binich doch gleich mit von der Partie


>>> solange auf dem Feldweg kein Verbotsschild steht,darfst du auf dem Weg auch fahren <<<<

Ich habe mich selbst ernsthaft mit diesem Thema auseinandergesetzt und kann das hier so nicht bestätigen.
Auch wenn kein Verbostschild vorhanden ist, der Weg aber augenscheinlich nur für Flurfahrzeuge geeignet erscheint .. ist das befahren verboten. (so ähnlich lautete das)


im Grunde ist es ein schwieriges Thema .. auch ein befreundeter Streifenpolizist aus der Stadt konnte mir das nicht so genau erklären (weil es eben in der Stadt nicht vorkommt und er keine Praxiserfahrung damit hat).

Wie schon in einem anderen Thread erwähnt .. hatte ich genau aus diesem Grund schon mehrmals nette Gespräche mit Förstern/Landwirten.


aus einem anderen Forum zu diesem Thema fand ich das:
---------------------------------------------------------
Ein Befahrverbot kann der StVO nicht entnommen werden. Nach der StVO kann ich auf allen Wegen (Fast) uneingeschränkt fahren, also auch auf Wald- oder Feldwegen.
Einschränkungen können nur dem Wald-/Forst- Naturschutzgesetz, oder wie es sonst auch heisst, entnommen werden. Diese Gesetze sind aber Landesrecht (und heißen überall anders). Auch hier ist aber kaum ein generelles Fahrverbot enthalten. Die Waldgesetze regeln meist das Befahrverbot von Waldwegen. Was ist aber ein Waldweg? Doch sicher nicht jeder Weg, der durch einen Wald führt.
Auch in Sachsen ist das Befahren von Waldwegen verboten. Waldwege sind aber Wege, die durch Zeichen (blaues Waldschild, analog dem Vorfahrtsstraßenschild) beschildert sind oder erkennbar nur für den Forstverkehr dienen. Also siehe doch mal in Euerem Waldgesetz nach.

hier ist z.B. so ein Waldgesetz:
---------------------------------- http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/na ... aldg46.htm


Noch ein interessanter Beitrag dazu:
------------------------------------

Rechtslage

Die Straßenverkehrsordnung gilt nur auf rechtlich öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf tatsächlich öffentlichen Flächen. Erstere sind zum öffentlichen Verkehr nach dem Wegerecht gewidmete Flächen. Auskunft darüber kannst Du bei Deiner Gemeinde, dem Straßenverkehrsamt, Straßenbauamt usw. erhalten. Die zweite Alternative bezeichnet solche Flächen, die regelmäßig Privatgrund sind und die mit Zustimmung oder Duldung des Eigentümers/Berechtigten zur Benutzung (ggf. auch eingeschränkt) freigegeben sind. Das ist z.B. bei einem Volksfest der provisorische Parkplatz auf einer Wiese. Auf allen anderen Flächen gilt die StVO nicht.

Bei Feld- und Waldwegen, egal ob mit einem Einfahrtsverbot beschildert oder nicht, kann man regelmäßig davon ausgehen, dass diese Wege nicht zur Benutzung mit Kraftfahrzeugen für die Allgemeinheit freigegeben sind. Hinzu kommt, dass hier u.U. andere Vorschriften wie z.B. Waldgesetz, Landschaftsschutzbestimmungen, Naturschutzrecht zu beachten sind, die auch Vorschriften zum Befahren mit Kraftfahrzeugen enthalten können. Die dabei drohenden Bußgelder sind oft erheblich und mit den Kleckerlesbeträgen, die bei einem StVO-Verstoß fällig werden, nicht zu vergleichen.

Hinzu kommt, dass man nicht nur einen Ordnungsverstoß begeht, sondern auch eine sogenannte Besitzstörung nach dem bürgerlichen Recht, wenn man solche Flächen gegen den Willen des Eigentümers benutzt. Als Folge können daraus Schadensersatzansprüche für angerichtete Schäden resultieren.

Aus einer fehlenden Beschilderung zu folgern, dass man auf Feld- und Waldwegen unbeschränkt fahren darf, ist sehr gefährlich und kann viel Geld kosten. Natürlich gibt es auch nichtasphaltierte Schotterstraßen und -wege, die für Kraftfahrzeuge freigegeben sind. Das erkennt man aber häufig an vorhandenen Verkehrszeichen oder Anwohner sagen es einem, wenn man sie fragt.


Gruß
Michael Fuchs http://www.xt600.de
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Speedy
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RE: Feldwege

Beitrag von Speedy »

Hallo,
folgendes ist aus einem Verkehrsportal, die Jungs sind eigentlich gesetzesmässig ganz fit:

So lange es sich um öffentliche Wege handelt, die nicht mit den entsprechenden Verkehrszeichen (Sperrzeichen z.B. 250 ff, 267 StVO) gesperrt sind, darfst Du dort auch fahren.
Handelt es sich dagegen um Privatwege, kann und darf Dich der Besitzer oder Beauftragte daran hindern, diese zu benutzen. Besondere Vorsicht gilt im Wald, in Landschaftsschutzgebieten u.ä. Hier ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen aufgrund von Spezialbestimmungen aus dem Landschaftsschutz-, Umweltschutz- und Naturschutzrecht nahezu regelmäßig verboten und mit empfindlichen Geldbußen bedroht.

Speedy
http://home.arcor.de/honnen7
ICQ 285812768

3TB, K Bj.92

guest
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RE: Feldwege

Beitrag von guest »

Hi,

es scheint klare Ländersache zu sein (das wird nicht durch die StVo abgedeckt, für Baden-Würtemberg habe ich schon mal folgendes gefunden:
(wenn vorhanden folgen weitere Fundsachen)
http://www.uvm.baden-wuerttemberg.de/na ... aldg46.htm

Achim

darota
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RE: Feldwege

Beitrag von darota »

Hi Speedy,

Vorbildlich, wie du nun die Beiträge abschließt;-), der Admin ist stolz auch dich (und ich auch). Aber du hast den KM-Stand vergessen (und den Preis }> )

Gruss Gunnar
Yamaha XT 600 Z Typ 3AJ, Bj 88, z.Zt. 74000 und ein paar kleine KM´chen (UNVERKÄUFLICH)
http://darota.de
mail@darota.de

Speedy
Beiträge: 647
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 00:36

RE: Feldwege

Beitrag von Speedy »

>Hi Speedy,

Hi Gunnar,

>Vorbildlich, wie du nun die Beiträge abschließt;-), der Admin ist stolz auch dich (und ich auch). Aber du hast den KM-Stand vergessen (und den Preis }> )

Danke, danke. War aber nur ein einmaliger Ausrutscher ;-)
Euer Stolz erfüllt mein Herz mit Freude.
Kilometerstand liegt bei knapp 60.000, ändert sich aber dummerweise täglich (...und die Tachowelle bleibt auch dran).
Preis kann ich dir leider nicht sagen, hatte die Karre geklaut.

>Gruss Gunnar
>Yamaha XT 600 Z Typ 3AJ,
>Bj 88, z.Zt. 74000 und
>ein paar kleine KM´chen (UNVERKÄUFLICH)
>
&gt http://darota.de
>mail@darota.de


Grüsse
Speedy
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Alexander_NRW
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Verkehr- und Polizei-Forum

Beitrag von Alexander_NRW »

Hallo Marko,

im Verkehr- und Polizei-Forum ist das Thema mal diskutiert worden : "Feldwege befahren....!?!?" http://f7.parsimony.net/forum9425/messages/12414.htm
Wirklich interessant !

@all: **Bitte im besagten Forum keinen Hinweis auf dieses Forum hinterlassen !!!**

>SP45B
Rot oder blau ? :-)

Gruß
Alexander_NRW http://secudot.de



Speedy
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RE: @ Alex

Beitrag von Speedy »

>Hallo Marko,
>
>im Verkehr- und Polizeiforum........
>
>@all: **Bitte im besagten Forum keinen
>Hinweis auf dieses Forum hinterlassen
>!!!**


Warum nicht? Biste auf der Flucht? :-) :-)


Speedy
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Alexander_NRW
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Re: @ Speedy

Beitrag von Alexander_NRW »

>Warum nicht? Biste auf der Flucht?

Dann warst du das den ich vorhin überholt habe ?
Das Gas hat nicht geklemmt, ich war nur in Eile ;-)

Ariva ariva
Alexander_NRW

Initiator der Kampagne "Weniger Verkehrsregeln für Kräder"


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