
die 1,6 mm müssen auf dem gesamten Umfang des Hauptprofils vorhanden sein. Ist nur eine Stelle da, die weniger als 1,6 mm aufweist, so ist der Reifen eben abgefahren.
Die Mängelkarte kann an jeder Polizeidienststelle in D "eingelöst" werden. Zur Mängelbeseitigung ist ein Frist von 14 Tagen erforderlich.
Ich würde hier raten nicht mehr mit dem Reifen zu fahren, wenn er die 1,6 mm nicht mehr hat, da man dir sonst Vorsatz unterstellen kann. Die Geldbuße verdoppelt sich dann.
Desweiteren kann nach der 14 tägigen Frist wieder ein Bußgeld verhängt werden, da du bei erneutem Inbetriebsetzen den Verstoß wieder begehst (sogar unter Vorsatz).
Fals der Reifen doch noch die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe
besitzt, solltest du mal zur nächsten TÜV/DEKRA Prüfstelle fahren und dir das bestätigen lassen. Damit solltest du dann ganz gute Chancen haben, das Bußgeld abzuwenden.
Achso, es sind im übrigen nur 50? Bußgeld (+ ca. 25? Gebühren und Auslagen) und 3 Punkte.
Gruss Matte
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