so lange du dein wissen nicht gegen uns verwendest

nee, aber ist echt gut, solche infos aus erster hand zu bekommen.
wollte nämlich auch zum topic schreiben, dass ich mal einen ähnlichen fall hatte, folgende situation:
jemand machte eine probefahrt mit meinem motorrad, das ich damals verkaufen wollte. er kam einfach nicht wieder (wegen des unfalles, wie sich später herausstellte)... dann endlich aufklärung:
er fuhr mit dem motorrad durch eine tempo 30 zone hinter einem pkw her, der dann ohne zu blinken rechts in eine parkbox (also parallel zur straße)fuhr. der motorradfahrer ist dann einfach weiter an ihm vorbei gefahren, wie man das eben so macht, er musste noch nicht mal ausscheren dabei, weil der pkw ganz am rechten parkstreifen verschwunden war. dann zog der wagen plötzlich -ebenfalls ohne den blinker zu setzen- wieder raus um zu wenden (also eine ähnliche situation) und hat den mopedfahrer voll getroffen.
so, der pkw-fahrer stand auch als ub1 auf dem bogen und an sich war für alle die lage recht klar. was konnte der mopedfahrer dafür? was hätte er tun sollen? der motorradfahrer hatte einen zeugen (seinen bruder) der an der nächsten ecke auf ihn wartete, weil er das moped begutachten wollte, hat also das ganze elend mit ansehen müssen. der autofahrer hatte erstmal keinen zeugen, sagte aber aus, dass er geblinkt hätte vor dem wiederausscheren... soweit so gut...
es kam zur gerichtsverhandlung, das ende vom lied: der autofahrer (ich nenne jetzt mal weder alter noch nationalität *g*..aber es war schon klischeemäßig fast zu befürchten, dass so etwas heraus kommt) hatte ganz plötzlich noch vier weitere personen, die alle angeblich vom fenster aus das szenario mit angesehen hätten und bezeugt haben, dass der pkw-fahrer geblinkt hatte! was also zählte da die aussage des bruders vom mopedfahrer? und aus diesem grunde, so lautete das urteil, hätte der motorradfahrer - auch wenn er übersehen wurde - damit RECHNEN müssen, dass der pkw rauszieht! unerhört! das ende vom lied: er bekam zu 1/3 mitschuld! ich fand das ungeheuerlich, konnte aber als nebenklägerin nicht viel ausrichten.... seitdem bin ich mit probefahrten sehr sehr vorsichtig geworden! am liebsten gar nicht, denn auf dem drittel bin ICH sitzen geblieben! mein anwalt meinte damals, ich hätte versuchen können, das drittel von dem motorradfahrer einzuklagen, denn er habe seine sorgfaltspflicht verletzt (oder so ähnlich, war natürlich juristisch korrekter ausgedrückt)... aber hey: erstens war das ein junger bursche, von dem mit sicherheit nichts zu holen gewesen wäre, und zweitens war er in meinen augen schon gestraft genug, hatte er doch auch das knie ganz schön kaputt (er hatte noch ein jahr spaß daran)...
naja, also das wollte ich dann auch nur loswerden zum thema: schuldfrage von beamten vor ort geklärt"

in diesem sinne wünsche ich dir, dass für dich alles auch aus finanzieller sicht gut ausgeht und du schnell wieder auf die beine kommst

gruss,
jenny