Von vorne und hinten geblitzt!
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- meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
- Registriert: Sa 22. Nov 2003, 15:42
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
Kann dich auf jeden Fall trösten: In Dänemark wäre es teurer gekommen!
Fahrverbot, gilt das nur fürs Moped oder auch fürs Auto?
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
War gerade beim Rechtsanwalt. Der hat mir ein paar gute Tips für meinen Einspruch gegeben (keine Gefährdung anderer, erhöhtes Bußgeld akzeptieren usw.), um das Fahrverbot abzubiegen. Auf jeden Fall, meint er, könnte man dadurch das Fahrverbot "schieben". Die Saison ist also gerettet.
Nur Mist das ich mit Bus und Bahn zur Arbeit eine halbe Stunde länger brauche.
@Gruener
Natürlich gilt das Fahrverbot auch fürs Auto. Man muss den Führerschein beim Ordnungsamt für einen Monat abgeben. Wer dann noch fährt (und erwischt wird) begeht eine Straftat.x(
Nur Mist das ich mit Bus und Bahn zur Arbeit eine halbe Stunde länger brauche.
@Gruener
Natürlich gilt das Fahrverbot auch fürs Auto. Man muss den Führerschein beim Ordnungsamt für einen Monat abgeben. Wer dann noch fährt (und erwischt wird) begeht eine Straftat.x(
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- Beiträge: 288
- Registriert: Do 17. Jun 2004, 12:36
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
Wie soll denn das funktionieren? Die Fahrzeuge müssen genauso zugelassen und angemeldet werden wie jedes andere auch.
Ein anderes Schild würde eine (kostenpflichtige) Ummeldung bedeuten. Ich habe da so meine Zweifel ob DIESER Aufwand regelmäßig betrieben wird.
Falls ja wäre das wohl ein klarer Fall von ABM und Steuerverschwendung!
-cu
Andi
[font color="blue" size="3" face="face"][link:www.moppedcafe.de|www.moppedcafe.de] - Andis Moppedcafé[/font]
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
Bei uns war in der Lokalzeitung ein Bericht drüber, mit Interview und so. Da stand das drin, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die für jedes Mal das Auto ummelden. Z.B. fahren die auch nicht immer mit FL-Nummernschildern, sondern auch mal mit RD (Rendsburg) und so, weißt Bescheid?
Jan
Hast übrigens ne geile Homepage, ich hab mir gestern dern Tuningteil mal durchgelesen!
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
phu owa bei 128 bei erlaubten 100 machen die da scho ein großes trala drüba. die sind nimma ganz dicht. volltrottlverein.
bei eina 30 zone 28km/h zu schnell des versteh i no, aber
bei einer 100 beschränkung wegen lächerlichen 28 km/h so ein radau?? wahnsinn also i hab daweil glaub ich no viel schwein gehabt.
gruß bubu
bei eina 30 zone 28km/h zu schnell des versteh i no, aber
bei einer 100 beschränkung wegen lächerlichen 28 km/h so ein radau?? wahnsinn also i hab daweil glaub ich no viel schwein gehabt.
gruß bubu
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
Na dafür hätteste auch keinen Anwalt gebraucht. 
50? + 3 Punkt sind vollkommen richtig angegeben. Hierbei wurde dein Bussgeld wegen der voreintragung noch nichtmal erhöht.
Das Fahrverbot kannst du dir nach §25 Abs. 2a StVG, innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides aussuchen, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre keines gegen die verhängt wurde.
Da du aber bestimmt innerhalb einer Ortschaft mir 31 km/h zuviel geblitzt wurdest, gab es hier sicher auch schon ein FV.
Man kann schon grundsätzlich bei der Bussgeldstelle anfragen, ob das FV in einer erhöhte Geldstrafe umgewandelt werden kann (ein Nachweis warum ist erforderlich! z.B. Arbeitsplatzverlust o.Ä.). Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Sollte die Bussgeldstelle dies ablehnen, so kannst du nur mit einem Anwalt vor Gericht gehen. Hier ist aber wieder alles offen, da der Richter nicht an den BKat gebunden ist.
P.S.: Durch Einspruch gegen den Bussgeldbescheid, kann man die ganze Sache hinausschieben.
Ein wenig Werbung in eigener Sache:
Einfach mal hier nachschauen -> [link:www.verkehrsportal.de|Verkehrsportal.de]
Da steht eine ganze Menge dazu.

50? + 3 Punkt sind vollkommen richtig angegeben. Hierbei wurde dein Bussgeld wegen der voreintragung noch nichtmal erhöht.
Das Fahrverbot kannst du dir nach §25 Abs. 2a StVG, innerhalb von 4 Monaten nach Rechtskraft des Bussgeldbescheides aussuchen, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre keines gegen die verhängt wurde.
Da du aber bestimmt innerhalb einer Ortschaft mir 31 km/h zuviel geblitzt wurdest, gab es hier sicher auch schon ein FV.
Man kann schon grundsätzlich bei der Bussgeldstelle anfragen, ob das FV in einer erhöhte Geldstrafe umgewandelt werden kann (ein Nachweis warum ist erforderlich! z.B. Arbeitsplatzverlust o.Ä.). Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Sollte die Bussgeldstelle dies ablehnen, so kannst du nur mit einem Anwalt vor Gericht gehen. Hier ist aber wieder alles offen, da der Richter nicht an den BKat gebunden ist.
P.S.: Durch Einspruch gegen den Bussgeldbescheid, kann man die ganze Sache hinausschieben.

Ein wenig Werbung in eigener Sache:
Einfach mal hier nachschauen -> [link:www.verkehrsportal.de|Verkehrsportal.de]
Da steht eine ganze Menge dazu.
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- Beiträge: 94
- Registriert: Di 1. Jul 2003, 20:36
RE: Von vorne und hinten geblitzt!
Schöner Mist, aber naja. Gute Tipps findest auch im Fighter Forum: http://www.fighters-forum.de/apboard/board.php?id=8
"der grüne fuhr vor, beobachtete den andern sehr genau durch seine riesigen spiegel, und als er nach rechts von der sraße fuhr donnerte die fzr im zweiten gang schon beinahe in den begrenzer..."
Na Denn...
"der grüne fuhr vor, beobachtete den andern sehr genau durch seine riesigen spiegel, und als er nach rechts von der sraße fuhr donnerte die fzr im zweiten gang schon beinahe in den begrenzer..."
Na Denn...