XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

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Spoekes
Beiträge: 75
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Registriert: So 6. Jan 2008, 20:48

RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von Spoekes »

Ich will weniger Vorschriften und die DM zurück !!!!!!!!!!!!!!!!!

Traveler
Beiträge: 13
Registriert: Di 18. Mai 2010, 14:24

RE: XT600K 3TB -> Nummer der EG-Typgenehmigung -> Blinker

Beitrag von Traveler »

Hallo zusammen!

Bitte entschuldigt die späte Antwort, ich war für ein paar Tage in Stuttgart arbeiten. Bin erst seit kurzem wieder daheim so dass ich erst jetzt die Zeit finde zu antworten.

Welches Recht über welchem steht (EU- oder STVZO) kann ich auch nicht mit Gewissheit sagen. Allerdings weiß ich, dass ein Motorrad, wenn es ursprünglich nach STVZO abgenommen wurde (Baujahr vor Einführung der EG-Richtlinien) auch nur nach diesem Recht umgebaut werden darf. Sprich: Abstand von der Radmittelachse zur Unterkante des Schmutzfängers >= 150 mm. Wenn das Motorrad hingegen nach EG-Recht abgenommen wurde, ist GAR KEIN Schmutzfänger notwendig.

Die einfachste Methode wäre wohl, das Motorrad beim TÜV/DEKRA vorzustellen und eine komplette Neuabnahme nach EG-Richtlinie durchführen zu lassen (falls das überhaupt möglich ist). Das wäre zwar kostenintensiver, aber damit hätte ich die Garantie, das Motorrad nach genau diesen Richtlinien umbauen zu dürfen, welche weitaus lockerer sind als die Vorgaben der STVZO.

Da ich meine XT hinten etwas höher legen möchte und zudem das Nummernschild direkt unter´s Heck (bzw unter den Rückstrahler, welcher sich unter´m Heck befindet) anbringen möchte, bräuchte ich einen laaaangen 10 Liter Eimer, wenn ich den Trick meines Vorredners beherzigen möchte. ;-)

Herzlichen Dank für Eure Antworten und beste Grüße!

Andreas

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