Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
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- Registriert: Mo 25. Jul 2005, 18:29
Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
Salü zusammen
Ich suche einen Abstellplatz für ein Auto mit Hänger im norddeutschen Raum. Ich möchte nächstes Jahr nach Schweden oder Norwegen. Leider kann ich gesundheitlich die Strecke nicht fahren. Mehr als 500 Km krieg ich nicht hin! Sollte jemand einen Hof oder einfach eine Abstellmöglichkeit für ca. zwei Wochen haben bitte meldet euch.
Grüsse Daniel
XT 600 2WJ/2KF
GS 650 GD/TT39
GS 650 GS
Ich suche einen Abstellplatz für ein Auto mit Hänger im norddeutschen Raum. Ich möchte nächstes Jahr nach Schweden oder Norwegen. Leider kann ich gesundheitlich die Strecke nicht fahren. Mehr als 500 Km krieg ich nicht hin! Sollte jemand einen Hof oder einfach eine Abstellmöglichkeit für ca. zwei Wochen haben bitte meldet euch.
Grüsse Daniel
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RE: Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
Salü Nils
Ich wohne in der Stadt Zürich und kann mir daher gar nicht vorstellen mein Auto zwei Wochen in einer Strasse ohne grosses Bussgeld abzustellen. Da gibts wohl bei euch noch Möglichkeiten die wir bei uns nicht kennen. Wenn du bei uns keine Garage oder einen gemieteten Platz hast, zahlst du schon mal sfr.250.- pro Jahr damit du dein Auto draussen stehen lassen kannst.
Liebe Grüsse Daniel
XT 600 2WJ/2KF
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Ich wohne in der Stadt Zürich und kann mir daher gar nicht vorstellen mein Auto zwei Wochen in einer Strasse ohne grosses Bussgeld abzustellen. Da gibts wohl bei euch noch Möglichkeiten die wir bei uns nicht kennen. Wenn du bei uns keine Garage oder einen gemieteten Platz hast, zahlst du schon mal sfr.250.- pro Jahr damit du dein Auto draussen stehen lassen kannst.
Liebe Grüsse Daniel
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RE: Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 12-Sep-2006 UM 16:16 Uhr (GMT)[/font][p]Hi, wohne im hohen Norden (Wismar) und wir haben bei meinen Eltern (23996 Bad Kleinen) ein großes Grundstück. Evtl. könnte ich bei Interesse deinerseits mal anfragen, ob die was dagegen hätten. Alternativ wäre vielleicht bei der Werkstatt (in 19417 Ventschow) meines Vaters auf dem hinteren Parkplatz noch ein Plätzchen frei, aber das wäre auch noch genauer zu erfragen.
Wann genau wolltest du denn auf Reisen gehen? Von uns aus hat man den Überseehafen von Rostock ruckizucki erreicht und kann dann locker-flockig mit der TT-Line nach Trelleborg düsen. Hab ich auch schon gemacht, einfach schön!
XT600E, 3TB, `91, 40250km
Wann genau wolltest du denn auf Reisen gehen? Von uns aus hat man den Überseehafen von Rostock ruckizucki erreicht und kann dann locker-flockig mit der TT-Line nach Trelleborg düsen. Hab ich auch schon gemacht, einfach schön!
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RE: Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
Salü Bratmaxe
Toll wie du dich für mich einsetzt.
Hamburg währe echt optimal. Etwas Zeit hab ich ja noch.
Gruss Daniel
XT 600 2WJ/2KF
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Toll wie du dich für mich einsetzt.
Hamburg währe echt optimal. Etwas Zeit hab ich ja noch.
Gruss Daniel
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RE: Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
Salü Anika
Danke für dein Angebot.
Mitte August 07. ist geplant. Ist etwas früh aber ich muss bis ende Monat den Urlaub für nächstes Jahr eingeben. Korsika ist echt eine tolle Insel aber jetzt brauch ich mal was neues.
Liebe Grüsse Daniel
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Danke für dein Angebot.
Mitte August 07. ist geplant. Ist etwas früh aber ich muss bis ende Monat den Urlaub für nächstes Jahr eingeben. Korsika ist echt eine tolle Insel aber jetzt brauch ich mal was neues.

Liebe Grüsse Daniel
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- Registriert: Do 14. Sep 2006, 22:23
RE: Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
Nur zur Info :
§ 12 Abs. 3 b StVO:
"Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug
darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden ?
Bei einem Wohnwagen (=Anhänger) beginnt ein neuer Parkvorgang und damit ein neuer 14-Tages-Zeitraum, wenn er nicht nur unwesentlich bewegt worden ist, also z.B. ein wenig verschoben wurde. Fährt man mit dem Anhänger aber weg und jemand anderer hat währenddessen die Möglichkeit, den Platz zu nutzen, ist ein erneutes Abstellen des WoWa nach Rückkehr für 2 Wochen zulässig und nicht zu beanstanden.
Gruß
didiontour
...nur noch
JUST 4 FUN
§ 12 Abs. 3 b StVO:
"Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug
darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden ?
Bei einem Wohnwagen (=Anhänger) beginnt ein neuer Parkvorgang und damit ein neuer 14-Tages-Zeitraum, wenn er nicht nur unwesentlich bewegt worden ist, also z.B. ein wenig verschoben wurde. Fährt man mit dem Anhänger aber weg und jemand anderer hat währenddessen die Möglichkeit, den Platz zu nutzen, ist ein erneutes Abstellen des WoWa nach Rückkehr für 2 Wochen zulässig und nicht zu beanstanden.
Gruß
didiontour
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RE: Abstellplatz Auto/Hänger im Norden
Da es sich um einen Anhänger handelt der am Zugfahrzeug S70 hängt sollte es kein Problem sein diesen abzustellen. Mein Gott ist die Welt kompliziert.
Gruss Daniel
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