Nachrüsten von Xenon (Gasentladungslampen)

Elektrische Werte, Spulenwiderstände, LiMa prüfen und was so dazu gehört
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Henner
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Nachrüsten von Xenon (Gasentladungslampen)

Beitrag von Henner »

Dazu die Aussage vom TÜV Forchheim:

Krafträder dürfen mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit
Gasentladungs-/LED-Lichtquelle ausgerüstet sein, wenn ihr
Anbau den in der ECE-R 53.01 genannten Anforderungen entspricht.
Der Anbau der Beleuchtung von Krad muss der StVZO oder der entsprechenden EG
Richtlinie (93/92/EWG; neu: 2009/67/EG), ggf. der als gleichwertig anerkannten ECE
Regelung (ECE-R 53) entsprechen. Daher ist eine Ausrüstung mit Scheinwerfern für
Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Der Scheinwerfer muss eine Genehmigung gemäß 76/761/EWG oder
ECE-R 98 aufweisen. Kennzeichnung mit der Bezeichnung z.B.
DCR/DC/DR/D2R… (D = discharge = Gasentladung).
Die Lichtquelle samt Vorschaltgerät muss gemäß der EG-Rili
76/761/EWG Anhang IX oder ECE-R 99 genehmigt sein.
• Die vertikale Neigung des Lichtbündels der Scheinwerfern für Abblendlicht mit
einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen (Gasentladungs-/LED-Lichtquelle)
muss bei allen Beladungszuständen des Krads zwischen – 0,5 % und – 2,5 %
bleiben (ECE-R 53.01 Punkt 6.2.5.3 und 6.2.5.4).
• Kann die Vorgabe für die vertikale Neigung bauartbedingt nicht eingehalten
werden, ist eine automatische Niveauregulierung oder Leuchtweiteregelung
erforderlich. Dazu gibt es eine Überganszeit von 60 Monaten, d.h.
bei Krad, die mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle
bis zum 24.10.2014 ausgerüstet werden, ist eine manuelle Einstellmöglichkeit
ausreichend.
Durch den nachträglichen Einbau derartiger Scheinwerfer erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn eine EG- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Die Einschränkungen und Einbauanweisungen werden durch den Hersteller bzw. Technischen Dienst für das komplette System (Vorschaltgerät, Lichtquelle, Scheinwerfer und Leuchtweiten- oder Niveauregulierung erarbeitet und im Prüfbericht dokumentiert. Im Regel-fall ist dabei auch ein definierter Verwendungsbereich festgehalten. Zudem muss der Fahrzeughalter auf die Handhabung hingewiesen werden.
Für eventuelle Überprüfungen der vertikalen Neigung sowie der Konditionierung der Fahr-zeuge ist die ECE-R 53 heranzuziehen.
Eine Scheinwerferreinigungsanlage fordert die ECE-R 53.01 für diese Scheinwerfer nicht.

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6.2 Scheinwerfer für Abblendlicht
6.2.1 Anzahl
6.2.1.1 An Kraftradern mit einem Hubraum # 125 cm3
Ein oder zwei genehmigte Typen gemas
a) Klassen B, C, D oder E der Regelung Nr. 113
b) Regelung Nr. 112;
c) Regelung Nr. 1;
d) Regelung Nr. 8;
e) Regelung Nr. 20;
f) Regelung Nr. 57;
g) Regelung Nr. 72;
h) Regelung Nr. 98.
6.2.1.2 An Kraftradern mit einem Hubraum . 125 cm3
Ein oder zwei genehmigte Typen gemas
a) Klassen B, D oder E der Regelung Nr. 113;
b) Regelung Nr. 112;
c) Regelung Nr. 1;
d) Regelung Nr. 8;
e) Regelung Nr. 20;
f) Regelung Nr. 72;
g) Regelung Nr. 98.
Zwei genehmigte Typen gemas
h) Klasse C der Regelung Nr. 113.
6.2.2 Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.2.3 Anordnung
6.2.3.1 In Richtung der Breite:
6.2.3.1.1 Ein unabhangiger Scheinwerfer fur Abblendlicht darf uber, unter oder
neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht sein. Sind diese
Leuchten ubereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt des
Scheinwerfers fur Abblendlicht in der Langsmittelebene des Fahrzeugs
liegen; befinden sich diese Leuchten nebeneinander, so mussen ihre
Bezugspunkte symmetrisch zur Langsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet
sein.
6.2.3.1.2 Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Scheinwerfer
fur Abblendlicht muss so angebracht sein, dass sich sein Bezugspunkt
in der Langsmittelebene des Fahrzeugs befindet. Ist das Fahrzeug
jedoch auch mit einem unabhangigen Scheinwerfer fur Fernlicht oder
mit einer mit dem Scheinwerfer fur Fernlicht ineinandergebauten Begrenzungsleuchte
ausgerustet, der neben dem Scheinwerfer fur Abblendlicht
angebracht ist, so mussen ihre Bezugspunkte zur Langsmittelebene
des Fahrzeugs symmetrisch sein.
6.2.3.1.3 Zwei Scheinwerfer fur Abblendlicht, von denen einer oder alle beide mit
einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, sind so anzubauen,
dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Langsmittelebene des
Fahrzeugs liegen.
6.2.3.2 In der Hohe:
Mindestens 500 mm und hochstens 1 200 mm uber dem Boden.
6.2.3.3 In Langsrichtung:
Vorn am Fahrzeug. Diese Bedingung gilt als erfullt, wenn das ausgestrahlte
Licht den Fahrer weder direkt noch indirekt durch Ruckspiegel
und/oder andere spiegelnde Fahrzeugflachen stort.
6.2.3.4 Bei zwei Scheinwerfern fur Abblendlicht darf der Abstand zwischen den
beiden leuchtenden Flachen nicht groser als 200 mm sein.
6.2.4 Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch dieWinkel und gemas 2.11 bestimmt:
= 158 nach oben und 108 nach unten;
= 458 nach links und nach rechts bei einer einzigen Leuchte;
= 458 nach ausen und 108 nach innen bei jeder Leuchte eines Paars.
Wande und andere Teile in der Umgebung des Scheinwerfers durfen
keinerlei storende Nebenwirkungen fur die ubrigen Verkehrsteilnehmer
hervorrufen.
6.2.5 Ausrichtung
6.2.5.1 Nach vorn. Der (Die) Scheinwerfer darf (durfen) mit der Lenkung mitschwenken.
6.2.5.2 Die vertikale Ausrichtung des Abblendlichts muss, auser wenn von
ausen zugangliche Verstelleinrichtungen vorhanden sind, zwischen
– 0,5%und – 2,5%verbleiben.
6.2.5.3 Bei Scheinwerfern fur Abblendlicht mit einer Lichtquelle mit einem
konkreten Lichtstrom, der 2 000 Lumen ubersteigt, muss die vertikale
Neigung des Scheinwerfers fur Abblendlicht zwischen – 0,5% und
– 2,5% bleiben. Eine Leuchtweiteregelung kann zur Einhaltung der
Vorschriften dieses Abschnitts verwendet werden, sie muss aber selbsttatig
arbeiten.4)
6.2.5.4 Die Anforderungen in 6.2.5.3 sind am Fahrzeug unter folgenden Bedingungen
zu prufen:
Zustand A (Fahrer allein)
Eine Masse von 75 kg 6 1 kg, die den Fahrer symbolisiert, ist so auf dem
Fahrzeug zu platzieren, dass die vom Fahrzeughersteller fur diese Beladung
angegebenen Achslasten erreicht werden. Die vertikale Neigung
(Ausgangsneigung) des Scheinwerfers fur Abblendlicht ist nach den
Herstellerangaben zwischen – 1,0% und – 1,5%einzustellen.
Zustand B (vollstandig beladenes Fahrzeug)
Masse, die die vom Hersteller als hochste zulassige Beladung angegebene
symbolisiert, ist so auf dem Fahrzeug zu platzieren, dass die vom
Hersteller angegebenen Achslasten durch diese Beladung erreicht werden.
Vor den Messungen muss das Fahrzeug dreimal auf und nieder gedruckt
sowie vorwarts und ruckwarts mindestens eine vollstandige Radumdrehung
bewegt werden.
6.2.6 Darf nicht kombiniert sein
mit einer anderen Leuchte
6.2.7 Elektrische Schaltung
Der Abblendschalter muss bewirken, dass der (die) Scheinwerfer fur
Fernlicht erlischt (erloschen).
Scheinwerfer fur Abblendlicht mit einer Lichtquelle nach der Regelung
Nr. 99 mussen eingeschaltet bleiben, wenn die Scheinwerfer fur Fernlicht
leuchten.
6.2.8 Einschalt-Kontrolle
Zulassig; nicht blinkende grune Signalleuchte.
6.2.9 Sonstige Vorschriften
Keine



Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

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