UV-LICHT

hier kommen alle Umbau-Tipps fürs Auge rein (und auch alle diebezüglichen Fragen dazu). Es darf reichlich diskutiert werden.
Firefighterralf
Beiträge: 26
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: So 7. Aug 2011, 16:41

UV-LICHT

Beitrag von Firefighterralf »

Es ist vollbracht !
Nach Wochen des wartens, habe ich meine XT vom Elektriker zurück.
Bedingt durch meinen schweren Unfall im Dezember 2011 habe ich lange genug Zeit gehabt, mir über Sicherheit Gedanken zu machen.
Da die Unfallgegnerin gesagt hatte, Sie hätte mich nicht gesehen, als Sie mich frontal von vorne , als ich an der Ampel stand, abgeschossen hatte, dachte ich mir, "OK, die hätte mich auch umgefahren, wenn ich lichterloh gebrannt hätte", aber man will ja immer irgendetwas verbessern.
Also habe ich nachgedacht und das UV-Licht (Unfallverhütungslicht) für meine jetzige "neue" XT600 beschlossen.
In Ermangelung der eigenen Gesundheit, habe ich das von einem KFZ-Elektrikus umsetzen lassen und konnte gestern den Bock endlich wieder abholen.
Als Tagfahrlicht und UV-Licht habe ich mich für 2 Nebelscheinwerfer a´55Watt/H3 entschieden,geschaltet über Schliesser-Relais mit 40A in Verbindung mit Gauge Battery LED schwarz, damit man die Spannung immer im Auge hat. Zusätzlich wurde eine 12 Volt-Steckdose installiert, so das der Bock bei längerer Standzeit, oder nach Lust und Laune mit meinem oxford oximiser 900 ladegerät im Saft gehalten wird.
Da die Ärzteschaft mir vor 3 Tagen das Fahren wieder genehmigt hat, konnte ich die Beleuchtung heute testen.
Die Erfahrung: Ich habe den Eindruck, das ich eher von den anderen Verkehrsteilnehmern wahr genommen werde.
(dies hat meine bessere Hälfte im Selbstversuch mittels PKW getestet und sie ist der Meinung, man wird besser wahr genommen.
Zumindest hat mich meine Frau nicht mit dem Auto umgefahren...gröhl...es klappt also.
Anbei Fotos vom Umbau-Ergebnis:








Grüße
Ralf

TheBlackOne
Beiträge: 1262
Registriert: Di 11. Mai 2010, 12:21

RE: UV-LICHT

Beitrag von TheBlackOne »

Den Begriff "Unfallverhütungslicht" höre ich zum ersten Mal. Das scheinen Nebelscheinwerfer zu sein. Die darfst du zusammmen mit dem Abblendlicht ohne Sicht unter 50m nicht betreiben. Was geht, ist Nebelscheinwerfer mit STANDlicht zusammen (so bescheuert das klingt).

Tagfahrlicht ist soweit ich weiß am Motorrad (noch) nicht erlaubt. Selbst wenn müssen die Scheinwerfer dazu die passende Zulassung haben.

Firefighterralf
Beiträge: 26
Registriert: So 7. Aug 2011, 16:41

RE: UV-LICHT

Beitrag von Firefighterralf »

>Den Begriff "Unfallverhütungslicht" höre ich zum
>ersten Mal.

Natürlich sind das UV-Scheinwerfer !


Das scheinen Nebelscheinwerfer zu sein. Die darfst
>du zusammmen mit dem Abblendlicht ohne Sicht unter 50m nicht
>betreiben.

Natürlich schalte ich die nur bei Nebel ein, Ich bin prinzipieller Nebelfahrer und Brillenträger. Sobald die Sichtweite unter 50 Meter ist wird das UV-Licht eingeschaltet. Und glaube mir, hier im Rhein-Main-Gebiet ist die Sicht nur schlecht....

Was geht, ist Nebelscheinwerfer mit STANDlicht
>zusammen (so bescheuert das klingt).

Jepp- Klappt auch.

>Tagfahrlicht ist soweit ich weiß am Motorrad (noch) nicht
>erlaubt. Selbst wenn müssen die Scheinwerfer dazu die passende
>Zulassung haben.

Ist ja kein Tagfahrlicht.

;-)

aschmed
Beiträge: 101
Registriert: Sa 1. Okt 2011, 18:16

RE: UV-LICHT

Beitrag von aschmed »

Kannst du mal noch ein paar Bilder von der Seite und von der Befestigung machen? Danke.




Gruß Jörg

TheBlackOne
Beiträge: 1262
Registriert: Di 11. Mai 2010, 12:21

RE: UV-LICHT

Beitrag von TheBlackOne »

>>Den Begriff "Unfallverhütungslicht" höre ich
>zum
>>ersten Mal.
>
>Natürlich sind das UV-Scheinwerfer !

Jetzt mal ehrlich: Hast du den Begriff erfunden oder stammt der irgendwoher? Mir ist er weiterhin unbekannt.

Firefighterralf
Beiträge: 26
Registriert: So 7. Aug 2011, 16:41

RE: UV-LICHT

Beitrag von Firefighterralf »

Lach....

Ich gebe bekannt: Copyright und sämtliche RECHTE liegen mit dem Datum der Veröffentlichung bei mir !

Unfallverhütungslicht ist mir im Kopfe aufgegangen.
(Wohl das erste mal im Leben, das mir ein Licht aufgegangen ist...)
Grööhl...

Und daher UV-Licht.

Und man kann ruhig damit fahren.
Interessiert die Rennleitung nicht im geringsten.
Ich bin heute im hessischen an einem Kontrollpunkt vorbeigefahren,
wurde nicht heraus gewunken.
Wenige Stunden später im bayrischen Kontrollpunkt- wurde auch nicht mit meinem UV-Fahrzeug herausgewunken.
(habe jeweils sogar gewendet und habs nochmal versucht- es geht ja nix über den Selbstversuch.)
Nö, hat die uniformierten Damen und Herren nicht interessiert.
Rein rechtlich ist´s auch Wurscht.
Die Unfallverhütungsscheinwerfer haben e-Nummer und Mopedfahrer sollen ja mit Licht fahren.

moeppie
Beiträge: 150
Registriert: Mo 14. Jun 2010, 12:05

RE: UV-LICHT

Beitrag von moeppie »

Ob das nun erlaubt ist oder nicht, wird der nächste TÜV klären.
Die Idee dahinter finde ich erstmal recht gut.

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Henner
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Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
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RE: UV-LICHT

Beitrag von Henner »

TÜV sagt:

Nebelscheinwerfer:

- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig

Weitere zulässige Leuchten nach EWG:

93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11

- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer
- Nebelschlußleuchte- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler- reflektierende, weiße Reifenflanken- Parkleuchten- Rückfahrscheinwerfer
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Antek
Beiträge: 305
Registriert: Mo 6. Okt 2003, 18:09

RE: UV-LICHT

Beitrag von Antek »

Soo..hier mal mein Senf dazu:

Als technischer Support im Moppedbereich hatte ich ja täglich damit zu tun.Haben ja tausenden von den Teilen verkauft.
Grundsätzlich ist es verboten Nebelscheinwerfer ohne Grund leuchten zu lassen.Und die 50m-Regel gilt NUR für die Nebelschlußleuchte!

Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich dürfen bei solcher Witterung Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.Unabhängig von der Sichtweite!

Um endlich mal diesem 50m-Spuk ein Ende zu bereiten.

Grüße
Antek


Firefighterralf
Beiträge: 26
Registriert: So 7. Aug 2011, 16:41

RE: UV-LICHT

Beitrag von Firefighterralf »

>Kannst du mal noch ein paar Bilder von der Seite und von der
>Befestigung machen? Danke.
>
>
>
>
>Gruß Jörg

Aber Sicher doch.








Die Montage erfolgte stehend auf dem Motorschutzbügel.
Montageplatte zurecht geschnitten, Bohrung / Gewindebohrung in Bügel,
schwarz lackiert, montiert- Fertig.

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