Hallo,
will bei meiner uw das heck etwas verschönern!
hab jetzt die frage: muss ich einen rückstrahler haben? und wenn ja wo muss dieser platziert sein?
Danke und Gruß
Tobias
Heckumbau 3uw
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- Registriert: Do 10. Feb 2011, 19:40
RE: Heckumbau 3uw
Nach 10 Sekunden mit Tante Google, hab ich das hier gefunden:
Kraftfahrzeuge müssen lt. § 53 Abs. 4 Satz 1 StVZO mit 2 Rückstrahlern ausgerüstet sein. Nach Satz 5 dürfen Krafträder auch nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet sein.
Nachtrag: Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm
Kraftfahrzeuge müssen lt. § 53 Abs. 4 Satz 1 StVZO mit 2 Rückstrahlern ausgerüstet sein. Nach Satz 5 dürfen Krafträder auch nur mit einem Rückstrahler ausgerüstet sein.
Nachtrag: Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900 mm
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: Heckumbau 3uw
Ja, ein Rückstrahler war bei mir laut TÜV Pflicht...ich glaube, dass es keine genaue Bedingung gibt auf welcher Höhe er sich am Heck befinden muss, würde Ihn aber unterhalb des Nummernschilds platzieren...
greetz Daniel
EDIT: Jemand anderes war schneller...
greetz Daniel
EDIT: Jemand anderes war schneller...