xenonlicht eingebaut

hier kommen alle Umbau-Tipps fürs Auge rein (und auch alle diebezüglichen Fragen dazu). Es darf reichlich diskutiert werden.
stratos
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von stratos »

>Im Gesetz (jedenfalls in der StVZO) gilt das nur für
>mehrspurige Fahrzeuge, hatte ich doch entsprechend zitiert.


hast du da irgendwo einen auszug gelesen?ich hätte sowas gerne schriftlich kopiert und mitgeführt.wo schaut man da genau rein? ich muß da natürlich in die ösi gesetze einlesen...prima, legalize xenonliegts!

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

>>Im Gesetz (jedenfalls in der StVZO) gilt das nur für
>>mehrspurige Fahrzeuge, hatte ich doch entsprechend
>zitiert.
>
>
>hast du da irgendwo einen auszug gelesen?ich hätte sowas gerne
>schriftlich kopiert und mitgeführt.wo schaut man da genau
>rein? ich muß da natürlich in die ösi gesetze
>einlesen...prima, legalize xenonliegts!

Ne, eben nicht. Nach jetzigem Stand der Dinge, gehören Motorräder zu den Kraftfahrzeugen, daher muss mit ALWR gearbeitet werden.
BMW hat ne Niveauregulierung des ganzen Moppeds und hat aufwändige und teure Fahrtests machen müssen, um das für einige Modelle genehmigt zu bekommen.
Grüße, Henner

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Weitere Antworten dazu:

Aber nur nach dem Gesetzestext der StVZO (§ 50). Für eine Nachrüstung wäre diese u.a. anwendbar.

Eine serienmäßige Typgenehmigung für Fahrzeuge nach Gemeinschaftsrecht sieht diese Möglichkeit m.E. bisher jedoch nicht vor.
Wie BMW jetzt die EG-Zulassung bekommen hat (Typgenehmigung für das Fahrzeug inklusive "Xenon" mit Niveauregulierung) entzieht sich meiner Kenntnis. U.U. vielleicht Ausnahmegenehmigung oder § 20 StVZO???

Denn wenn ich die einschlägigen EG-Richtlinien oder ECE-Regelungen für Motorräder zu Grunde lege, habe ich nirgendwo etwas zum Anbau von Scheinwerfern mit Gasentladungslichtquellen gelesen.

Es gibt zahlreiche Regelungen, die die Zulassung und Kennzeichnung eines Bauteils behandeln. Im Bereich "Xenon" z.B. ECE-R-98 für die Scheinwerfer mit Gasentladungslichtquellen und ECE-R-99 für die Gasentladungslichtquellen.

Über deren Verwendung und Anbau gibt es gesonderte Regelungen. Für den Bereich der Vierradfahrzeuge über 25 km/h wäre dies z.B. die ECE-R-48 (welche auf ECE-R-45 verweist: Scheinwerferreinigungseinrichtung). Diese gilt aber nicht für Motorräder!

Für Motorräder kenne ich die entsprechende Anbauvorschrift nicht (weder in 2002/24/EG, 93/92/EWG, 97/24/EG Kapitel 2, noch ECE-R-53) die den Fall der Verwendung von Scheinwerfern mit Gasentladungslichtquellen vorsieht. Sollte es eine geben, bitte ich dies mitzuteilen.

Ob BMW hier nunmehr zunächst für die serienmäßige "Xenon"-Ausrüstung von Motorrädern vom gemeinschaftlichen Typgenehmigungsverfahren abweicht, ist mir nicht bekannt.

Auf Grund dessen tendiere ich dazu: Nach den einschlägigen Vorschriften des Gemeinschaftsrechts dürfte eine Verwendung von "Xenon" an Krafträdern derzeit nicht geregelt und somit unzulässig sein. Nach StVZO aber u.U. doch, wenn hier tatsächlich § 50 StVZO eingehalten wird oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt.
Vielleicht werden ja demnächst auch die Vorschriften des Gemeinschaftsrechts geändert. Wer weiß...

Der vormals benannte Ebay-Scheinwerfer kann also durchaus als zugelassenes Bauteil geprüft und gekennzeichnet worden sein. Die Verwendungsvorschriften (Anbau) sind jedoch gesondert davon zu beachten.

Über dies sollte ein aaSoP für Kraftfahrzeugverkehr genauer Bescheid wissen.
Grüße, Henner

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Rehburger
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

Die Idee mir den Xenon ist gut und ob legeal oder nicht´ist mir egal. Da gibt es genug Sachen an meinen Bike die nicht legal sind, ich aber Vertreten kann.

Große Fussrasten zb.

Nur mit Elektrik hat die Gesetzesblabla beim besten willen nichts zu tun.

Deswegen ist jetzt hier.


Vroma
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Vroma »

Also hier mal ein Auszug aus dem Gesetzestext §50 Stvzo:



"(7) Die Beleuchtungsstärke ist bei stehendem Motor, vollgeladener Batterie und bei richtig eingestellten Scheinwerfern zu messen.

(8) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen.

(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1.

einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,

2.

einer Scheinwerferreinigungsanlage und

3.

einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein."



Unter Absatz 8 kann man lesen, dass die LWR nur für mehrspurige Fahrzeuge nötig ist.



Es geht am Motorrad nur um einen Scheinwerfer, der für Xenon geprüft ist. Kauft man sich so einen und verwendet ein Xenonkit mit entsprechender E-Zulassung ist das völlig legal.



Zum Thema blenden: BMWs und Ducatis mit Serien-Xenon blenden in Schräglage den Gegenverkehr mit Zulassung... Ich selbst habe den Brenner auf dem Fernlicht. Wenn ich es brauche nutze ich es auch - das Licht ist so eingestellt, dass es niemanden blendet.

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Das war doch schon alles geklärt. Abs8 trifft nicht zu, deshlab benötigt ein Xenon am Mopped auch ALWR bzw NR.

Übrigens, da das nicht machbar ist, sind auch die "STVO"-konformen-Hinweise bei ebay fürn Bobbes.

StVZO müßte da stehen, nicht STVO.

Übermorgen sehe ich meinen aaSoP, der kann mir dann wohl 100% rechtsverbindliche Auskunft geben.
Grüße, Henner

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Vroma
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Vroma »

Dann Asche auf mein Haupt. Mir zerhackt es irgendwie die Anzeige des ganzen Threads. Sitze momentan am #### der Welt und bin mit dem Handy online...

Abs8 trifft nicht zu? Also ist ein Mopped ein Mehrspurfahrzeug?! Wäre nett wenn Du mir das nochmal kurz erläutern könntest.

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

8 ist eine Ausnahme für besagte Fahrzeuge.
Ein Motorrad zählt aber zu der Gattung Kraftfahrzeug, daher gilt:

§50, Abs. 10:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.

********************

Mittwoch Abend weis ich mehr.
Grüße, Henner

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Vroma
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Vroma »

Dann sag ich mal vielen Dank.

Hmm ein Onkel von mir fährt eine BMW 1200 LT. Ich denke irgendwas um 2006 im Baujahr. Kann mich nicht entsinnen, daß die solche Krankenheiten wie ALWR und SRA besitzt.

Naja ist ja bald Weihnachten... dann werd ich den Mann mal anhauen.

Falls ich schon wieder über Sachen referiere welche schon 2 mal durchdiskutiert worden sind tut es mir leid :)

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

BMW hat eine EG-Ausnahmegenehmigung bekommen, die durch etliche aufwändige Fahrversuche zustande gekommen ist.

Das ist aber für einen XT-Fahrer nicht wirklich bezahlbar.
Grüße, Henner

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