xenonlicht eingebaut

hier kommen alle Umbau-Tipps fürs Auge rein (und auch alle diebezüglichen Fragen dazu). Es darf reichlich diskutiert werden.
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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Ne... Du willst mich nicht verstehen.

Die oben zitierten Richtlinien sind in DE gültig, wie auch die StVZO.
Und wenn ich nun eine Prüfbescheinigung für den Laser habe, dann hat die Rennleitung dies zu akzeptieren.

Wenn ich bei nen anderen Gelegenheit die STVO zitiere, oder die StVZO hat er jederzeit die Möglichkeit sich zu erkundigen, ob das stimmt, was ich da erzähle. Und auch die Rennleitung erreicht Ihre Sachverständigen in der Nacht.

Und er kann gerne in den ECE-Richtlinien wälzen, allerdings habe ich die noch nicht in deutscher Sprache im Internet gefunden.

Da ich genug Leute von der Rennleitung kenne, sei Dir mal versichert, daß sowas nachgeprüft wird. Vor Ort. Egal ob in Hüll oder in Kleinkleckersdorf.

Wenn er mir was illegales vorwirft, MUß er mich aufklären, nach welcher gesetzlichen Regelung / Bestimmung dies ist.
Führt er §50StVZO auf, dann klärt ihn der Text oben, darüber auf, daß er noch weitere Unterlagen zu sichten hat, bevor er mir irgendwas kann. Und auf "ich glaube" das ist so nicht zulässig ... Würde er von mir nur ein Grinsen bekommen.

Andererseits, wer will den in dem EU-Gematsche überhaupt noch durchblicken ? 4234234234 Richtlinien, täglich quadriert sich das.

Wichtig in diesem Falle ist doch nur, daß es legal ist, wenn man Xenon-Brenner einbaut, und die obigen Vorschriften beachtet.

Darum gings eigentlich, und um nix anderes.

Natürlich will ich nen kolerischen Dorfsheriff, der grad nicht auf seine Alte durfte, nachdem seine Affäre ihn mit seinem jüngerem Bruder betrogen hat.... niemals ausschliessen.

Ach übrigens. Das Ordnungsamt hat keinerlei Rechte, in den fließenden Verkehr einzugreifen. Nur mal so am Rande erwähnt.
Grüße, Henner

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Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Ich reiche nochmal mehr Lesestoff nach:

6.2 Scheinwerfer für Abblendlicht
6.2.1 Anzahl
6.2.1.1 An Kraftradern mit einem Hubraum # 125 cm3
Ein oder zwei genehmigte Typen gemas
a) Klassen B, C, D oder E der Regelung Nr. 113
b) Regelung Nr. 112;
c) Regelung Nr. 1;
d) Regelung Nr. 8;
e) Regelung Nr. 20;
f) Regelung Nr. 57;
g) Regelung Nr. 72;
h) Regelung Nr. 98.
6.2.1.2 An Kraftradern mit einem Hubraum . 125 cm3
Ein oder zwei genehmigte Typen gemas
a) Klassen B, D oder E der Regelung Nr. 113;
b) Regelung Nr. 112;
c) Regelung Nr. 1;
d) Regelung Nr. 8;
e) Regelung Nr. 20;
f) Regelung Nr. 72;
g) Regelung Nr. 98.
Zwei genehmigte Typen gemas
h) Klasse C der Regelung Nr. 113.
6.2.2 Anbauschema
Keine besondere Vorschrift.
6.2.3 Anordnung
6.2.3.1 In Richtung der Breite:
6.2.3.1.1 Ein unabhangiger Scheinwerfer fur Abblendlicht darf uber, unter oder
neben einer anderen vorderen Leuchte angebracht sein. Sind diese
Leuchten ubereinander angeordnet, so muss der Bezugspunkt des
Scheinwerfers fur Abblendlicht in der Langsmittelebene des Fahrzeugs
liegen; befinden sich diese Leuchten nebeneinander, so mussen ihre
Bezugspunkte symmetrisch zur Langsmittelebene des Fahrzeugs angeordnet
sein.
6.2.3.1.2 Ein mit einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebauter Scheinwerfer
fur Abblendlicht muss so angebracht sein, dass sich sein Bezugspunkt
in der Langsmittelebene des Fahrzeugs befindet. Ist das Fahrzeug
jedoch auch mit einem unabhangigen Scheinwerfer fur Fernlicht oder
mit einer mit dem Scheinwerfer fur Fernlicht ineinandergebauten Begrenzungsleuchte
ausgerustet, der neben dem Scheinwerfer fur Abblendlicht
angebracht ist, so mussen ihre Bezugspunkte zur Langsmittelebene
des Fahrzeugs symmetrisch sein.
6.2.3.1.3 Zwei Scheinwerfer fur Abblendlicht, von denen einer oder alle beide mit
einer anderen vorderen Leuchte ineinandergebaut sind, sind so anzubauen,
dass ihre Bezugspunkte symmetrisch zur Langsmittelebene des
Fahrzeugs liegen.
6.2.3.2 In der Hohe:
Mindestens 500 mm und hochstens 1 200 mm uber dem Boden.
6.2.3.3 In Langsrichtung:
Vorn am Fahrzeug. Diese Bedingung gilt als erfullt, wenn das ausgestrahlte
Licht den Fahrer weder direkt noch indirekt durch Ruckspiegel
und/oder andere spiegelnde Fahrzeugflachen stort.
6.2.3.4 Bei zwei Scheinwerfern fur Abblendlicht darf der Abstand zwischen den
beiden leuchtenden Flachen nicht groser als 200 mm sein.
6.2.4 Geometrische Sichtbarkeit
Sie wird durch dieWinkel und gemas 2.11 bestimmt:
= 158 nach oben und 108 nach unten;
= 458 nach links und nach rechts bei einer einzigen Leuchte;
= 458 nach ausen und 108 nach innen bei jeder Leuchte eines Paars.
Wande und andere Teile in der Umgebung des Scheinwerfers durfen
keinerlei storende Nebenwirkungen fur die ubrigen Verkehrsteilnehmer
hervorrufen.
6.2.5 Ausrichtung
6.2.5.1 Nach vorn. Der (Die) Scheinwerfer darf (durfen) mit der Lenkung mitschwenken.
6.2.5.2 Die vertikale Ausrichtung des Abblendlichts muss, auser wenn von
ausen zugangliche Verstelleinrichtungen vorhanden sind, zwischen
– 0,5%und – 2,5%verbleiben.
6.2.5.3 Bei Scheinwerfern fur Abblendlicht mit einer Lichtquelle mit einem
konkreten Lichtstrom, der 2 000 Lumen ubersteigt, muss die vertikale
Neigung des Scheinwerfers fur Abblendlicht zwischen – 0,5% und
– 2,5% bleiben. Eine Leuchtweiteregelung kann zur Einhaltung der
Vorschriften dieses Abschnitts verwendet werden, sie muss aber selbsttatig
arbeiten.4)
6.2.5.4 Die Anforderungen in 6.2.5.3 sind am Fahrzeug unter folgenden Bedingungen
zu prufen:
Zustand A (Fahrer allein)
Eine Masse von 75 kg 6 1 kg, die den Fahrer symbolisiert, ist so auf dem
Fahrzeug zu platzieren, dass die vom Fahrzeughersteller fur diese Beladung
angegebenen Achslasten erreicht werden. Die vertikale Neigung
(Ausgangsneigung) des Scheinwerfers fur Abblendlicht ist nach den
Herstellerangaben zwischen – 1,0% und – 1,5%einzustellen.
Zustand B (vollstandig beladenes Fahrzeug)
Masse, die die vom Hersteller als hochste zulassige Beladung angegebene
symbolisiert, ist so auf dem Fahrzeug zu platzieren, dass die vom
Hersteller angegebenen Achslasten durch diese Beladung erreicht werden.
Vor den Messungen muss das Fahrzeug dreimal auf und nieder gedruckt
sowie vorwarts und ruckwarts mindestens eine vollstandige Radumdrehung
bewegt werden.
6.2.6 Darf nicht kombiniert sein
mit einer anderen Leuchte
6.2.7 Elektrische Schaltung
Der Abblendschalter muss bewirken, dass der (die) Scheinwerfer fur
Fernlicht erlischt (erloschen).
Scheinwerfer fur Abblendlicht mit einer Lichtquelle nach der Regelung
Nr. 99 mussen eingeschaltet bleiben, wenn die Scheinwerfer fur Fernlicht
leuchten.
6.2.8 Einschalt-Kontrolle
Zulassig; nicht blinkende grune Signalleuchte.
6.2.9 Sonstige Vorschriften
Keine
Grüße, Henner

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Rehburger
Beiträge: 2094
Registriert: Di 26. Jul 2005, 19:07

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

>Ne... Du willst mich nicht verstehen.
>

Wieso ?

>Die oben zitierten Richtlinien sind in DE gültig, wie auch die
>StVZO.
>Und wenn ich nun eine Prüfbescheinigung für den Laser habe,
>dann hat die Rennleitung dies zu akzeptieren.
>

Klar und wenn ein E zeichen drauf ist, ist das ein Freifahrtschein.

>Wenn ich bei nen anderen Gelegenheit die STVO zitiere, oder
>die StVZO hat er jederzeit die Möglichkeit sich zu erkundigen,
>ob das stimmt, was ich da erzähle. Und auch die Rennleitung
>erreicht Ihre Sachverständigen in der Nacht.
>

Steigst du durch dein geschreibsel noch durch, ich zumindest nicht!

>Und er kann gerne in den ECE-Richtlinien wälzen, allerdings
>habe ich die noch nicht in deutscher Sprache im Internet
>gefunden.
>
>Da ich genug Leute von der Rennleitung kenne, sei Dir mal
>versichert, daß sowas nachgeprüft wird. Vor Ort. Egal ob in
>Hüll oder in Kleinkleckersdorf.
>

Theorie und Praxis da war doch was?

>Wenn er mir was illegales vorwirft, MUß er mich aufklären,
>nach welcher gesetzlichen Regelung / Bestimmung dies ist.
>Führt er §50StVZO auf, dann klärt ihn der Text oben, darüber
>auf, daß er noch weitere Unterlagen zu sichten hat, bevor er
>mir irgendwas kann. Und auf "ich glaube" das ist so
>nicht zulässig ... Würde er von mir nur ein Grinsen bekommen.
>

Klar doch und dann fickt er dich richtig, schaut sich die Kiste sehr genau an und macht noch mal schnell ein Drogentest.

>Andererseits, wer will den in dem EU-Gematsche überhaupt noch
>durchblicken ? 4234234234 Richtlinien, täglich quadriert sich
>das.
>
>Wichtig in diesem Falle ist doch nur, daß es legal ist, wenn
>man Xenon-Brenner einbaut, und die obigen Vorschriften
>beachtet.
>
>Darum gings eigentlich, und um nix anderes.

Falsch es ging um Nachrüstsatz im H4 Scheinwerfer und diese sind trotzdem illegal.


>
>Natürlich will ich nen kolerischen Dorfsheriff, der grad nicht
>auf seine Alte durfte, nachdem seine Affäre ihn mit seinem
>jüngerem Bruder betrogen hat.... niemals ausschliessen.
>

Schön Satz, relativiert alles vorherige.

>Ach übrigens. Das Ordnungsamt hat keinerlei Rechte, in den
>fließenden Verkehr einzugreifen. Nur mal so am Rande erwähnt.

Schön und wenn interessiert das.

TheBlackOne
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Registriert: Di 11. Mai 2010, 12:21

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von TheBlackOne »

Woah Henner, wie wärs denn mal mit ner halbwegs vorhandenen Formatierung, wenn du schon so ne Vorschrift hier reinklatschst?

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Henner
(verstorben)
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Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

>Woah Henner, wie wärs denn mal mit ner halbwegs vorhandenen
>Formatierung, wenn du schon so ne Vorschrift hier
>reinklatschst?

Aus meiner mail:

"Anbei ein Auszug aus der ECE R53:

(gewisse Formatierungen hat´s beim Kopieren aus PDF nicht übernommen – sorry)"

Was stört Dich denn ? zuviele CR+LF oder ?
Kannst ihn gerne überarbeiten, ich tausch das dann gerne für Dich aus.
Grüße, Henner

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motorradthor007
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Registriert: Di 26. Sep 2006, 10:14

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von motorradthor007 »

Moin moin Mäddels,
So langsam überlege ich mir mal die Beiträge hier für meinen Karnevalsverein als Büttenrede zusammen zuschreiben :+
Das wird ja immer lustiger mit dem Lämpchen hier.
Ich möcht ja gern nen Zielscheinwerfer von nem Leopardpanzer an meinen Hobbel basteln hat jemand einen Tipp für mich wegen dem anklemmen der Kabel,bin da etwas unsicher }(

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