xenonlicht eingebaut
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- Registriert: Fr 1. Jan 2010, 13:22
RE: xenonlicht eingebaut
Ach Du Kacke! Staatlich geförderter Technikvorsprung. Toll wie man durch "Fahrversuche" bestehende Gesetze biegen kann.
Naja schon wieder ne neue Story den man den Grünen erzählen kann wenn man angehalten wird: "Wissen Sie, ich führe gerade Fahrversuche für meine EG-Ausnahmegenehmigung durch..."
Vielleicht sagt mir WikiLeaks irgendwann mal wen ich wie schmieren muss um sowas durchzubringen.
Naja schon wieder ne neue Story den man den Grünen erzählen kann wenn man angehalten wird: "Wissen Sie, ich führe gerade Fahrversuche für meine EG-Ausnahmegenehmigung durch..."
Vielleicht sagt mir WikiLeaks irgendwann mal wen ich wie schmieren muss um sowas durchzubringen.
RE: xenonlicht eingebaut
Jaein... Jedes Neu-Fahrzeug muß ja geprüft werden, und vom KBA zur Teilnahme am STraßenverkehr zugelassen werden. Und wenn man neue Techniken haben mag, dann müssen die ausreichend geprüft werden, bevor sie ne Zulassung bekommen.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: xenonlicht eingebaut
Für diese dann die gleichen Gesetze gelten wie für alle anderen auch... deshalb ist es ein Witz wenn ein großer Hersteller wie BMW gesetzliche Extrawürste bekommt.
Wie sieht sowas bei ner Fahrzeugkontrolle aus? Polizist: "Sie brauchen ALWR und SRA für Xenon!" Fahrer: "Nein, mein Hersteller hat den Zulassern Koks&Nutten spendiert. MEIN Fahrzeug hat eine Ausnahmegenehmigung!" :*
Wie sollen da die armen Grünen den Überblick behalten? Gleiches Recht für Alle sag ich da nur! x(
Wie sieht sowas bei ner Fahrzeugkontrolle aus? Polizist: "Sie brauchen ALWR und SRA für Xenon!" Fahrer: "Nein, mein Hersteller hat den Zulassern Koks&Nutten spendiert. MEIN Fahrzeug hat eine Ausnahmegenehmigung!" :*
Wie sollen da die armen Grünen den Überblick behalten? Gleiches Recht für Alle sag ich da nur! x(
RE: xenonlicht eingebaut
BMW hat wohl das ganze über eine Niveauregulierung im Fahrzeug hinbekommen.... Und damit entspricht das wieder der StVZO.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
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RE: xenonlicht eingebaut
Naja wenn sie eine Ausnahmegenehmigung bekommen haben. Ist es technisch nicht sauber gewesen.
Denn eine Niveauregulierung egal ob bei Luft- oder Hydropneumatischer Federung ist dafür nicht ausreichend. Aber dieses Thema wurde schonmal in einem anderen Forum erörtert.
Mir geht es nur darum, daß alle die gleichen Zulassungsbestimmungen haben sollten.
Werde mich nun weiter meiner zukünftigen EMV - Klausur widmen...
Danke für die kurzweilige Ablenkung Henner
Denn eine Niveauregulierung egal ob bei Luft- oder Hydropneumatischer Federung ist dafür nicht ausreichend. Aber dieses Thema wurde schonmal in einem anderen Forum erörtert.
Mir geht es nur darum, daß alle die gleichen Zulassungsbestimmungen haben sollten.
Werde mich nun weiter meiner zukünftigen EMV - Klausur widmen...
Danke für die kurzweilige Ablenkung Henner
RE: xenonlicht eingebaut
Wie gesagt, am Mittwoch hab ich en Date mit nem aaSoP (amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer). Danach kann ich es definitiv in amtsdeutsch sagen... Hoffe es wird verständlich
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
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RE: xenonlicht eingebaut
Betreff: AW: Scheinwerfer für Gasentladungslampen
Wall
Sehr geehrter Herr xxxx,
für den Anbau von Beleuchtungseinrichtung bestehen zwei Regelungen, ECE R48 für PKW und LKW sowie ECE R53 für Krafträder. In der R53 finden Sie die Forderungen nach einer LWR und SWR nicht. D. h. bei Krafträdern kann auf die zwei Einrichtungen verzichtet werden, ohne dass das Kraftrad unvorschriftsmäßig ist.
Mit freundlichen
Grüßen
Das war ´ne schriftliche Antwort vom TÜV Hessen.
Wall
Sehr geehrter Herr xxxx,
für den Anbau von Beleuchtungseinrichtung bestehen zwei Regelungen, ECE R48 für PKW und LKW sowie ECE R53 für Krafträder. In der R53 finden Sie die Forderungen nach einer LWR und SWR nicht. D. h. bei Krafträdern kann auf die zwei Einrichtungen verzichtet werden, ohne dass das Kraftrad unvorschriftsmäßig ist.
Mit freundlichen
Grüßen
Das war ´ne schriftliche Antwort vom TÜV Hessen.
RE: xenonlicht eingebaut
Jo richtig. Nur das die ECE R53 für 2 und 3-rädrige Krafträder gilt, und daß das die EU-Zulassung ist, die seit Juni 1999 für Moppeds gilt. Bei diesen sind auch die neuen Richtlinien anzuwenden.
Unsere "alten Schätzchen" sind nach StVZO zugelassen, da gelten abweichende Regeln.
Wenn der TÜV-Mensch das auf Grund der R53 einträgt, würde mich das schon ein wenig wundern. Morgen sehe ich meinen Prüfinschenör, dann kann ich noch mehr dazu sagen.
Unsere "alten Schätzchen" sind nach StVZO zugelassen, da gelten abweichende Regeln.
Wenn der TÜV-Mensch das auf Grund der R53 einträgt, würde mich das schon ein wenig wundern. Morgen sehe ich meinen Prüfinschenör, dann kann ich noch mehr dazu sagen.
Grüße, Henner
Admin XT600.de und XT-FOREN.DE
Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L
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RE: xenonlicht eingebaut
Mit den kleinen Hacken das der eine Tüv-Mokel hüh sagt und der andere hot.
Ich kenne einen der würde mir das ungesehen Eintragen, auch kenne ich einen der würde es genausten Überprüfen und wenn akzeptabel Eintragen.
Aber ich kenne auch eine der würde mir am liebsten die Plakete schon ohne Xenon wieder vom Blech kratzen.
Ihr könnt Fachsimpeln bis das Web kein Buchstaben mehr hat, aber weiter kommen werdet ihr bei diesen Gesetzesmüll nicht.
Ich kenne einen der würde mir das ungesehen Eintragen, auch kenne ich einen der würde es genausten Überprüfen und wenn akzeptabel Eintragen.
Aber ich kenne auch eine der würde mir am liebsten die Plakete schon ohne Xenon wieder vom Blech kratzen.
Ihr könnt Fachsimpeln bis das Web kein Buchstaben mehr hat, aber weiter kommen werdet ihr bei diesen Gesetzesmüll nicht.
RE: xenonlicht eingebaut
Laß uns doch unseren Spaß
Klar kennt man einen, der einen kennt, der evtl....
Ich kenn sogar einen, da reicht es, die Wagenpapiere hinzuschicken per Post, kommen gestempelt, unterschrieben und mit Aufkleber fürs Kennzeichen zurück. Aber das kann und soll so nicht sein.
Aber darum geht es mir nicht. Ich möchte endgültig klären, ob solche Nachrüstaktionen Gesetzeskonform (DE) sind, oder nicht.
Wie war das weiter oben mit dem Östereicheder gegen Trinkgeld beim TÜV .... ?
Es wäre nicht der erste aaSoP der seine Zulassung wegen sowas verliert.
Klar kennt man einen, der einen kennt, der evtl....
Ich kenn sogar einen, da reicht es, die Wagenpapiere hinzuschicken per Post, kommen gestempelt, unterschrieben und mit Aufkleber fürs Kennzeichen zurück. Aber das kann und soll so nicht sein.
Aber darum geht es mir nicht. Ich möchte endgültig klären, ob solche Nachrüstaktionen Gesetzeskonform (DE) sind, oder nicht.
Wie war das weiter oben mit dem Östereicheder gegen Trinkgeld beim TÜV .... ?
Es wäre nicht der erste aaSoP der seine Zulassung wegen sowas verliert.
Grüße, Henner
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