xenonlicht eingebaut

hier kommen alle Umbau-Tipps fürs Auge rein (und auch alle diebezüglichen Fragen dazu). Es darf reichlich diskutiert werden.
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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Aussage eines Polizisten der Verkehrsüberwachung. Denke, der sollte das wissen.
Grüße, Henner

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TheBlackOne
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von TheBlackOne »

Weiß nicht was der gute Mann so weiß, ich zitiere mal die StVZO:

§50, Abs. 10:

Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit

1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,

ausgerüstet sein.


Abs 8, auf den sich Abs. 10 bezieht, und hier wirds dann interessant:

Mehrspurige Kraftfahrzeuge, ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Stapler, müssen so beschaffen sein, daß die Ausrichtung des Abblendlichtbündels von Scheinwerfern, die nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn (Absatz 3) angebracht sind, den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.


Damit fällt dann die automatische Einstellung weg, weil wegen einspurig <> mehrspurig.

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Frage ist gestellt, warte auf Antwort von ihm.
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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Jetzt verkomplizieren wir das noch ein wenig.

Quelle: http://www.bma-magazin.de/produktvorste ... orrad.html

Unser Leser Matthias E. fragte an, wie denn der Stand der Dinge ist, da es doch inzwischen serienmäßig Motorräder mit Xenonlicht gibt (z.B. die BMW K 1200 GT). Wir fragten sinniger Weise direkt beim Fachmann nach, ob man jetzt legal nachrüsten darf: Roger Eggers, Leiter des Produktmanagement beim TÜV-Nord in Hannover zum Thema Xenonscheinwerfer an Motorrädern: „Dies ist etwas kompliziert, da hier zwei unterschiedliche Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen, einerseits das deutsche Straßenverkehrsrecht nach StVZO und andererseits das EU-Recht nach den maßgeblichen EG-Richtlinien und ECE-Regelungen. In § 50 Abs. 10 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wird gefordert: (10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein. Motorräder zählen zu den Kraftfahrzeugen und deshalb sind die Anforderungen des o.a. Absatzes grundsätzlich auch auf sie anzuwenden. Auf neue Motorradtypen sind seit Juni 1999 die einschlägigen Richtlinien für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge anzuwenden. Für diese gibt es derzeit in den EG-Richtlinien und mitgeltenden ECE-Regelungen keine konkreten Vorschriften für Scheinwerfer mit Gasentladungslampen. Ein neuer Motorradtyp muss die zutreffenden Bestimmungen aller EU-Richtlinien erfüllen, während ein bereits zugelassenes Motorrad, das nachträglich umgerüstet wird, wahlweise nach den Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder den Vorgaben der EG begutachtet werden kann. Nach der Auffassung der TÜV NORD Mobilität wäre die Nachrüstung eines bauartgenehmigten Scheinwerfersystems mit Gasentladungslampen in ein bereits zugelassenes Motorrad zulässig, sofern das Fahrzeug mit einer Niveauregelung oder einer dynamisch regelnden Leuchtweitenregelung ausgerüstet wird. Eine Scheinwerferreinigungsanlage muss aus unserer Sicht nicht nachgerüstet werden, weil dies technisch in der Regel nicht möglich ist und es im EG-Recht keine diesbezügliche konkrete Anforderung gibt. Fahrzeuge mit dynamischen Niveauregelungen benötigen keine zusätzlichen Einrichtungen, um die Leuchtweite zu regeln, weil die Neigung des Fahrzeugs zur Fahrbahn durch dieses System geregelt wird. Das ist auch bei der von Ihnen angesprochenen BMW K 1200 GT so. Unseres Wissens ist das bisher auch das einzige Motorrad, das serienmäßig mit Scheinwerfern für Abblend- und Fernlicht mit Gasentladungslampen ausgerüstet ist. Der Einbau eines Xenon-Brenners in einen konventionellen Halogenscheinwerfer wäre auf jeden Fall unzulässig, weil durch diesen Eingriff die ursprüngliche Bauartgenehmigung des Scheinwerfers erlischt.” Stand der Informationen: 19.11.2008
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stratos
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von stratos »

..morgen ,der in deinem link abgebildete lampensockel schaut ganz anders aus als meiner und ist der ganz helle.vor dem würde ich dringend abraten weil zu hell und tagsüber wird man nicht so gut gesehen weil zuhohe auflösung.wie gesagt ich hab der k6000 mit dem bläulichen stich.ist ein wenig abgerundet aber leutet die strasse sehr gut aus.turatech wie man sieht hat die als zusatzlampen und man kann die montieren mit tüv.segen wie man lesen kann.also,für reisen wie zb. albanien wo es kaum strassenlich gibt sehr gut als zusatzlicht.hab ich mir auch schon überlegt ist aber nicht billig.ich glaube jetzt ist alles gesagt zu desen thema uns wir sollten alle auf ein bier geh´n lg.wolfi
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TenereRonin
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von TenereRonin »

>Aussage eines Polizisten der Verkehrsüberwachung. Denke, der
>sollte das wissen.


:7 :7 :7 :7 der war gut (Berufserfahrung) :7 :7 :7 :7 ROFL

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Meinte damit nicht Parkplatzkontrollettis...

Aber: "Ein Motorrad ist schon ein Kraftfahrzeug, aber ich glaube ich habe mich vertan, auch ein Motorrad muss SRA und ALWR besitzen... steht ja doch so im Gesetz und in der ECE r87 steht auch nichts gegenteiliges."

Also dann doch nicht.

Jedoch frage ich mich, wieso dann XenonBrenner mit ABE ohne ALWR angeboten werden... ???
Ich bleibe am Ball.


Grüße, Henner

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TheBlackOne
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von TheBlackOne »

Im Gesetz (jedenfalls in der StVZO) gilt das nur für mehrspurige Fahrzeuge, hatte ich doch entsprechend zitiert.

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Henner
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Joa, aber bei den ganzen EU-Richtlininen, die ja auch teilweise gelten, kann man da nie sicher sein.

Wie gesagt, ich versuche da am Ball zu bleiben. Wenn die mit ABE sind, dürfen die ja auch betrieben werden....
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stratos
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RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von stratos »


>
>Jedoch frage ich mich, wieso dann XenonBrenner mit ABE ohne
>ALWR angeboten werden... ???
>Ich bleibe am Ball.
>

um die leute zu beruhigen und beamte wollen lesen.
das erinnert mich an meinen hausbau da war folgendes-

meine garage steht genau an der grenze zum nachbarn.ich müßte auf seiner seite eine brandschutzmauer aufziehen weil es im gesetzt steht.sein haus ist obendrein weit weg.als ich zum planzeichner ging sagte der mir ich soll es vergessen,beamte wollen lesen. ich reichte die garage ein (holzgarage(((-;) hatte laut papier eine feuermauer drinnen und fertig.niemand kontrolliert das aber das gesetz besteht.

würde jetzt mein nachbar mich anzeigen dann wäre das was anderes.was ich sagen will ist das es sooo voele unnötige gesetze gibt von leuten gemacht die keine ahnung haben.auch mit der politik ist es so und viele wundern sich das es so hergeht.im tiefsten inneren sind wir alle from und wollen unsere ruhe haben von diesen paragraphenjungl gemacht von menschen die geführt werden wollen......
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