xenonlicht eingebaut

hier kommen alle Umbau-Tipps fürs Auge rein (und auch alle diebezüglichen Fragen dazu). Es darf reichlich diskutiert werden.
Rehburger
Beiträge: 2094
meble kuchenne Ruda Śląska Rybnik Tychy
Registriert: Di 26. Jul 2005, 19:07

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

Ich lasse euch ja den Spass, nur ist die Aussage von deine Tüv-Mokel keinen Cent wert.

Den ohne Gutachen liegt es im jeweiligen ermessen des Prüfer, ob das eingetragen wird oder nicht.

Oder willst du als nächstes auf deine Feldzug der Blendfreiheit, alle aaSoP die das Eintragen anschwärzen :+.


Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

>Ich lasse euch ja den Spass, nur ist die Aussage von deine
>Tüv-Mokel keinen Cent wert.

Ich will ja nicht wissen, ob er es eintragen würde, sondern wie nun exakt die gesetzlichen Bestimmungen zur Nachrüstungen bei nicht Fahrzeugen die nach StVZO und nicht nach EU-Richtlinien zugelassen sind.

>Den ohne Gutachen liegt es im jeweiligen ermessen des Prüfer,
>ob das eingetragen wird oder nicht.

Ohne Gutachten bekommst Du (außer Trinkgeld) sicherheitsrelevante Teile nicht eingetragen. Außer du weist nach, daß bessere Teile als vorher verbaut werden (zB Bremsadapter)

>
>Oder willst du als nächstes auf deine Feldzug der
>Blendfreiheit, alle aaSoP die das Eintragen anschwärzen :+.

Ja, Du kennst doch die Rentner, zu viel Zeit, zu wenig zu tun...
(NEIN, ich putze keine Moppeds für andere, um dem mal gleich zuvor zu kommen) }(
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Rehburger
Beiträge: 2094
Registriert: Di 26. Jul 2005, 19:07

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

Ich konnte aber nicht Nachweisen das mein Bremssatteladapter besser ist, weil ich vorher gar kein hatte. Des weiteren interessiert es den Prüfer auch nicht ob die Bremse nun besser sind, sonder sie durfte nicht schlechter sein.

Der ganze Gesetzesmüll ist für die Tonne, wenn A was sagt braucht sich B nicht dran halten. Es nützt die ein Furz wenn du eine Auspuff mit E Prüfzeichen fährst, mag dich der COP nicht, kann er ihn trotzdem Sicherstellen und zu Fuss nach Hause gehen.

Gesetz dem Fall ihr sollte euer Lichtblabla irgend wann mal lösen, dann kann es dir trotzdem ergehen wie folgenden Biker:

http://xjrforum.iphpbb3.com/forum/45302 ... 14631.html

Das Ende war klar, ist halt Deutschland.

Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Also hier mal ganz offiziell:

Krafträder dürfen mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit
Gasentladungs-/LED-Lichtquelle ausgerüstet sein, wenn ihr
Anbau den in der ECE-R 53.01 genannten Anforderungen entspricht.
Der Anbau der Beleuchtung von Krad muss der StVZO oder der entsprechenden EG
Richtlinie (93/92/EWG; neu: 2009/67/EG), ggf. der als gleichwertig anerkannten ECE
Regelung (ECE-R 53) entsprechen. Daher ist eine Ausrüstung mit Scheinwerfern für
Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Der Scheinwerfer muss eine Genehmigung gemäß 76/761/EWG oder
ECE-R 98 aufweisen. Kennzeichnung mit der Bezeichnung z.B.
DCR/DC/DR/D2R… (D = discharge = Gasentladung).
Die Lichtquelle samt Vorschaltgerät muss gemäß der EG-Rili
76/761/EWG Anhang IX oder ECE-R 99 genehmigt sein.
• Die vertikale Neigung des Lichtbündels der Scheinwerfern für Abblendlicht mit
einem Lichtstrom von mehr als 2000 Lumen (Gasentladungs-/LED-Lichtquelle)
muss bei allen Beladungszuständen des Krads zwischen – 0,5 % und – 2,5 %
bleiben (ECE-R 53.01 Punkt 6.2.5.3 und 6.2.5.4).
• Kann die Vorgabe für die vertikale Neigung bauartbedingt nicht eingehalten
werden, ist eine automatische Niveauregulierung oder Leuchtweiteregelung
erforderlich. Dazu gibt es eine Überganszeit von 60 Monaten, d.h.
bei Krad, die mit Scheinwerfern für Abblendlicht mit Gasentladungslichtquelle
bis zum 24.10.2014 ausgerüstet werden, ist eine manuelle Einstellmöglichkeit
ausreichend.
Durch den nachträglichen Einbau derartiger Scheinwerfer erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn eine EG- oder UNECE-Typgenehmigung erteilt und eventuelle Einschränkungen und Einbauanweisungen beachtet worden sind (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 StVZO).
Die Einschränkungen und Einbauanweisungen werden durch den Hersteller bzw. Technischen Dienst für das komplette System (Vorschaltgerät, Lichtquelle, Scheinwerfer und Leuchtweiten- oder Niveauregulierung erarbeitet und im Prüfbericht dokumentiert. Im Regel-fall ist dabei auch ein definierter Verwendungsbereich festgehalten. Zudem muss der Fahrzeughalter auf die Handhabung hingewiesen werden.
Für eventuelle Überprüfungen der vertikalen Neigung sowie der Konditionierung der Fahr-zeuge ist die ECE-R 53 heranzuziehen.
Eine Scheinwerferreinigungsanlage fordert die ECE-R 53.01 für diese Scheinwerfer nicht.
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

>Ich konnte aber nicht Nachweisen das mein Bremssatteladapter
>besser ist, weil ich vorher gar kein hatte. Des weiteren
>interessiert es den Prüfer auch nicht ob die Bremse nun besser
>sind, sonder sie durfte nicht schlechter sein.
>
>Der ganze Gesetzesmüll ist für die Tonne, wenn A was sagt
>braucht sich B nicht dran halten. Es nützt die ein Furz wenn
>du eine Auspuff mit E Prüfzeichen fährst, mag dich der COP
>nicht, kann er ihn trotzdem Sicherstellen und zu Fuss nach
>Hause gehen.
>
>Gesetz dem Fall ihr sollte euer Lichtblabla irgend wann mal
>lösen, dann kann es dir trotzdem ergehen wie folgenden Biker:
>
&gt http://xjrforum.iphpbb3.com/forum/45302 ... 14631.html
>
>Das Ende war klar, ist halt Deutschland.

Nö, das Ende ist noch nicht klar. Im Normalfall wissen die aaSoP nämlich besser Bescheid als ein Streifenhörnchen.
Mit viel Pech wird das Streifenhörnchen den Anpfiff bekommen, wenn nicht sogar Regreß zahlen müssen.

Und, daß man ohne Beleuchtung weitergeschickt wird... Sorry, ne. Wenn dann bleibt der Bock da stehen, darf mem Hänger abgeholt oder heim geschoben werden. Weiterfahrt wird dann untersagt.
Sollte es bei so einer Aktion zum Crash kommen, und die Aussage kommt, die haben mich so fahren lassen, dann macht der Polizist sich strafbar. Das Risiko wird keiner eingehen. Nur mal so am Rande erwähnt.

Nicht jedes Märchen aus dem Internet ist wahr.
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Rehburger
Beiträge: 2094
Registriert: Di 26. Jul 2005, 19:07

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

Es steht dort ja nicht das dieses in der Dunkelheit passiert ist, aber eigentlich darf man ohne Ablendlicht auch nicht am Tage fahren.

Sogern wie die Cops mal einen Auspuff kassieren, kann ich mir auch gut vorstellen das bei sowas zu einer Überreaktion neigen.

Da du dann anschließend den langen Weg wegen der Verhältnissmässigkeit gehen kannst ist mir auch klar und du wirst auch einen Teil der enstanden Kosten erstattet bekommen.

Aber das das Streifenhörnchen ernsthaft dafür eins auf die Nuss bekommt bezweifel ich doch mal arg.

Übrigends schöner Text zum Blenderlicht, nur ohne Quellangabe relativ nutzlos und welcher aaSoP weiss das den schon. Bezieht sich das nun auf Motorräder mit E Zulassung oder auf Motorräder nach Stvzo?

Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

Der obige Text ist von meinem aaSoP für Motorräder (TÜV Forchheim).

Das gilt für alle Motorräder ! Man muss nur obenstehende Regeln einhalten, dann ist das vollkommen legal.

Dem Streifenhörnchen kann man dann den obigen Text ausgedruckt vorlegen. Dann werden die Streifen beim heulen ganz schön lang :D
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Rehburger
Beiträge: 2094
Registriert: Di 26. Jul 2005, 19:07

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

Wird das Streifenhörnchen unheimlig beeindrucken, wenn man ihn ein Auszug aus einen Internetforum zeigt :-(.


Die bei uns würden sich ziemlich verarscht vorkommen :7.

Benutzeravatar
Henner
(verstorben)
Beiträge: 19110
Registriert: Mi 5. Jul 2006, 21:35
Kontaktdaten:

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Henner »

>Wird das Streifenhörnchen unheimlig beeindrucken, wenn man
>ihn ein Auszug aus einen Internetforum zeigt :-(.
>
>
>Die bei uns würden sich ziemlich verarscht vorkommen :7.

Können die Angaben jederzeit telefonisch nachprüfen. Die entsprechenden Quellen (Richtlinien) sind für jedes SH einsehbar, spätestens auf dem Revier ein Kollege, den er per Funk erreicht.

Ich würds drauf ankommen lassen (ok, ich hab ne ViSiKa von meinem TÜVler einstecken)
Grüße, Henner

Admin XT600.de und XT-FOREN.DE

Ex: 3TB 4PTY EZ 98 - 4x 1VJ unterschiedlicher Baujahre - Umgestiegen auf nen V8 mit 5.7L

Rehburger
Beiträge: 2094
Registriert: Di 26. Jul 2005, 19:07

RE: xenonlicht eingebaut

Beitrag von Rehburger »

Ja klar habe ich ja gar nicht dran gedacht, bei euch kann man ja Nachts noch seine persönlichen Tüvler anrufen und die Streifenhörnchen wälzen im Zweifel solange die Akten bis sie sich ganz sicher sind das sie dir auch keine Unrecht an tun.

Ich gebe auf :7

Antworten