[font size="1" color="#FF0000"]LETZTE BEARBEITUNG AM 26-Nov-2007 UM 00:05 Uhr (GMT)[/font][p]Ho, ho, ho Henner,
wenn ich das richtig verstehe, dann hattest du zur Zeit der Kündigung keinen "echten Versicherungsschutz" und musstest für den RA in die eigene Tasche greifen oder hast zwischendurch eine neue weil: usw. usw.
Egal welchen RA du beauftragst, die Übernahme seiner Kosten entscheidet deine Rechtschutzversicherung nach der Prämisse!: Ist die Entstehung dieses Rechtsstreites vor Vertragsabschluss eingetreten oder danach!!! Und, wie lange vor dem Vertragsabschluss??? (meißtens ein halbes Jahr Wartezeit!)vorher keine Kostenübernahme - du musst also in diesem Fall erst mal ein halbes Jahr in der RV sein und dann erst darf sich der zu bestreitende Rechtsfall ereignen.
Bedeutet im Ernstfall: Der Köter deines über dir wohnenden Nachbarn kackt dir seit Jahren jedesmal nach jedem Gassi nochmal auf die Fußmatte. Du hast seit Jahren eine RV und es kommt zum Rechtsstreit. Sie bezahlt den RA. Du erkennst deine Interessen aber im Urteil nicht als ausreichend berücksichtigt und willst in Berufung gehen. Deine RV lehnt eine Kostenübernahme ab, da Ihrer Meinung nach ohne Erfolg. Da hilft auch keine neue RV. Die Kosten für die Berufung übernehmen die in dem Fall nicht, da die Entstehung des Rechtsstreites in das halbe Jahr vor Vertragsabschluss mit der neuen RV hinein reicht.
Der Wechsel des RA´s ist unabhängig von allem anderen ... kannste auch während des Verfahrens machen. Stört im Allgemeinen die bestehende RV, da erhöhte Kosten auf Sie zukommen - funktioniert aber häufig.
Aber, niemals der RV im "schwebenden Verfahren" kündigen. In diesem Fall würde die neue RV die Kostenübernahme ablehnen, weil, Entstehung der Ursache des Rechtsstreites vor Eintritt in neue RV (bis 6 Monate vorher).
Niemals einen Rechtsstreit ohne "bestehende"!!!! Kostenübernahme der RV beginnen!!!
Also für die Zukunfft: Wenn du dich streiten musst?: Bei neuer RV auf die Zeit im Vertrag schauen, in der die RV nicht übernimmt und die "Ursache" demgemäß verlegen, wenn nötig!!!
Soll heißen: Der Hund kackt mir erst seit Wochen vor die Tür und nun klage ich.(Das halbe Jahr ist rum)
Aktuell: AUF JEDEN FALL AUF DIE KOSTENÜBERNAHME DEINER RV WARTEN!!! Eine Beratung beim neuen RA solltest du für um die 100 Euronen bekommen - pauschal und nicht mehr!!!
Wenn du ohne Kostenübernahme deiner neuen RV auskommen musst, solltest du auf die Verklagung deines alten RA verzichten - zu teuer! (Und dass dein neuer RaA den alten platt macht???)
Wenns verlierst - haste das alles am Backen!
Schade, aber so funktiioniert das.
Kumbayoo!
Lemmy, grüßt die Roadcrew ...
P.S. Der RA verdient immer ... und berücksichtigt deine Interessen nur, wenn sie seinen entgegenkommen! Risiko abwägen!
Merke: Je geringer der Streitwert, desto dümmer darf der RA sein, denn er gehört zu den billigen und dein Risiko ist gering.
Merke: Je höher der Streitwert, desto besser die Aussicht einen guten zu bekommen, weil er dann auch gut verdient.
Merke: Je höher der Streitwert, desto eher kannst du hausieren gehen ... es finden sich genug. Ich glaube, dass das bei renomierten Kanzleien so bei 20.000 ? anfängt. Den Rest der Ra´s darfst du als studierte Bauern betrachten, die sich mit Mühe eine Schnitte vom Kuchen abschneiden wollen und sagen "das gewinnen wir schon."!
P.P.S. Was sind 20.000? Das hängt nur davon ab, wieviele du davon hast!

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