Ist zufällig ein Experte in Steuerfragen anwesend? Ok, Ok, bin ein bischen früh dran, aber aus aktuellem Anlass geht es mir um die Kilometerpauschale.
Da das Bunderverfassungsgericht noch über die Rechtmäßigkeit der Kilometerpauschale erst ab dem 21ten km zu entscheiden hat und unsere tolle Regierung nach zuerst guten Denkansätzen mal wieder die Diskussion für´s Staatssäckel entschieden hat, stellen sich für mich folgende Fragen:
- Wie soll ich bei der nächsten Erklärung vorgehen?
- Kilometer angeben, trotz weniger als 21 km und dann vorsorglich Einspruch gegen den Bescheid erheben, da das Gesetz noch auf Verfassungsmäßigkeit geprüft wird?
- Bekomme ich eine eventuelle Auszahlung trotzdem, trotz Einspruch?
- Wie ist Eure Einschätzung? Lohnt sich der Streit mit dem Finanzamt oder sollte ich mich besser nur ärgern und schlucken?
Ich finde es ehrlich gesagt eine Riesensauerei! Jeder der Morgens/Mittags/Nachts zur Arbeit fährt, hat Kosten. So oder so! Und unsere Steuerlast ist schon hoch genug! Warum sollen wir Arbeitnehmer 20 km zur Arbeit selbst tragen? Erläßt uns die große Koalition Steuern (KFZ, Benzin, Energie, Versicherung)? Nein, ganz im Gegenteil! Kraftfahrer und Berufspendler sind immer noch die Melkkuh der Regierungen! Und wir werden bestraft, dass wir zur Arbeit fahren und leider keinen Arbeitsplatz in 100 m Entfernng finden! Wo ist den da die (Steuer-) Gerechtigkeit?
Wie ist Eure Meinung und was sollte ich tun?
Viele Grüß an alle!
Biff

XT 600 E DJ02 BJ. 03