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Geräuschmessung, Rechtliches

Verfasst: So 27. Jun 2010, 23:55
von oelschlonz
Macher kauft ja Zubehörauspuffanlagen gebraucht mit ABE oder e Nummer.

Ich hab hier 2 Links zur Info:

Ein Urteil und Messvorschriften/Infos

Zitat:
"
AG Viechtach
Az: 7 II OWi 01503/05
Beschluss vom 20.06.2006
Auszug:
... Mit Bußgeldbescheid vom 08.08.2005 wurden gegen den Betroffenen wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis in Tateinheit mit Verstößen wegen des unvorschriftsmäßigen vom TÜV festgestellten Zustandes eine Geldbuße von 120 Euro sowie in Tatmehrheit hierzu eine Geldbuße von 15 EUR wegen Nichtanzeige meldepflichtiger technischer Veränderungen an dem Fahrzeug festgesetzt. Gleichzeitig wurden dem Betroffenen die Kosten des Verfahrens auferlegt, u.a. Auslagen der Polizei für das Abschleppen des Fahrzeugs in Höhe von 67,28 EUR, sowie Gutachterkosten in Höhe von 1053,02 EUR, ...
"
Quelle:
http://www.ra-kotz.de/fahrgeraeuschemessung.htm

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Wie wird gemessen wie kann ich selbst messen:

Zitat, Auszug:
"...Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende Auspuffanlage montiert..
"
Quelle
http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf


RE: Geräuschmessung, Rechtliches

Verfasst: Mo 28. Jun 2010, 11:57
von TenereRonin
soviel mal zu der Diskussion ... "brauch ich die Flöte überhaupt" ... "wie räum ich den Auspuff aus" .... "Ich muss nächste Woche zur HU und habe keine Flöte" x(

RE: Geräuschmessung, Rechtliches

Verfasst: Sa 30. Jul 2011, 21:12
von Henner

RE: Geräuschmessung, Rechtliches

Verfasst: So 31. Jul 2011, 11:16
von Steffen
Fahrsicherheit wird durch einen offenen Endtopf wohl nicht gefährdet, da finde ich ein Erlöschen der ABE oder ein Verhindern der weiterfahrt überzogen. Vorführen genügt doch, vielleicht bei Verdacht auf Rückbau zu zwei oder drei terminen im Monatsabstand ... wie fies von mir.

Aber das gegen laute Auto- und Motorradfahrer - egal, obs vom Endtopf, vom Kavaliersstart mit 7000 U/min in der Innenstadt oder vom UZ-UZ-Radio kommt - vorgegangen wird finde ich OK. Strafzettel für zu lautes Radio sollte es viel öfter geben ;-) - auch auf die Gafahr hin, dass ich auch mal einen bekomme. Vielleicht hilfts ja.

Krach als Störfaktor oder gar Krankheitsursache wird so wie so unterschätzt.

Steffen

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Karlsruhe, Baden
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