Geräuschmessung, Rechtliches
Verfasst: So 27. Jun 2010, 23:55
Macher kauft ja Zubehörauspuffanlagen gebraucht mit ABE oder e Nummer.
Ich hab hier 2 Links zur Info:
Ein Urteil und Messvorschriften/Infos
Zitat:
"
AG Viechtach
Az: 7 II OWi 01503/05
Beschluss vom 20.06.2006
Auszug:
... Mit Bußgeldbescheid vom 08.08.2005 wurden gegen den Betroffenen wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis in Tateinheit mit Verstößen wegen des unvorschriftsmäßigen vom TÜV festgestellten Zustandes eine Geldbuße von 120 Euro sowie in Tatmehrheit hierzu eine Geldbuße von 15 EUR wegen Nichtanzeige meldepflichtiger technischer Veränderungen an dem Fahrzeug festgesetzt. Gleichzeitig wurden dem Betroffenen die Kosten des Verfahrens auferlegt, u.a. Auslagen der Polizei für das Abschleppen des Fahrzeugs in Höhe von 67,28 EUR, sowie Gutachterkosten in Höhe von 1053,02 EUR, ...
"
Quelle:
http://www.ra-kotz.de/fahrgeraeuschemessung.htm
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Wie wird gemessen wie kann ich selbst messen:
Zitat, Auszug:
"...Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende Auspuffanlage montiert..
"
Quelle
http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf
Ich hab hier 2 Links zur Info:
Ein Urteil und Messvorschriften/Infos
Zitat:
"
AG Viechtach
Az: 7 II OWi 01503/05
Beschluss vom 20.06.2006
Auszug:
... Mit Bußgeldbescheid vom 08.08.2005 wurden gegen den Betroffenen wegen Inbetriebnahme eines Fahrzeuges ohne Betriebserlaubnis in Tateinheit mit Verstößen wegen des unvorschriftsmäßigen vom TÜV festgestellten Zustandes eine Geldbuße von 120 Euro sowie in Tatmehrheit hierzu eine Geldbuße von 15 EUR wegen Nichtanzeige meldepflichtiger technischer Veränderungen an dem Fahrzeug festgesetzt. Gleichzeitig wurden dem Betroffenen die Kosten des Verfahrens auferlegt, u.a. Auslagen der Polizei für das Abschleppen des Fahrzeugs in Höhe von 67,28 EUR, sowie Gutachterkosten in Höhe von 1053,02 EUR, ...
"
Quelle:
http://www.ra-kotz.de/fahrgeraeuschemessung.htm
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
Wie wird gemessen wie kann ich selbst messen:
Zitat, Auszug:
"...Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende Auspuffanlage montiert..
"
Quelle
http://bad-rat.com/download/geraeuschmessung.pdf