Betreff: Speed Index

Hier stehen Anfragen von uns um die geplante FAQ (oft gestelle Fragen) mit euch abzugleichen und euer Wissen mit einfliessen zu lassen
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Holgi
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Registriert: Mo 6. Okt 2008, 17:50

Betreff: Speed Index

Beitrag von Holgi »

Da ich mir einen Reifen montiern möchte,
den es mit dem vorgeschriebenen Speed Index nicht gibt,
war ich mal beim TÜV und hab nachgefragt.

Änderung kein Problem, wenn:
...und dann zeigte er mir einen (internen) Ausdruck,
wo die Kriterien draufstanden.
Geben durfte er ihn mir nicht.

Nach kurzer Suche im www fand ich was da stand:

(Quelle: 29. AKE-Sitzung vom 22.03.05 in Celle)
"Inhalt/ Kurztext:
Bauartgenehmigte Reifen der im Fahrzeugschein eingetragenen Größen sind
grundsätzlich zulässig, wenn sie der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
zuzüglich eines Sicherheitszuschlages und der angegebenen zulässigen
Achslast entsprechen. Ggf. sind Trägfähigkeitsabschläge zu berücksichtigen.

Ausführlicher Text:
In Kürze wird das BMVBW eine umfassende Information zum Thema
"Zulässige Bereifung/ Reifenkennzeichnung" im Verkehrsblatt
veröffentlichen.
Bis dahin ist gem. Vereinbarung anlässlich der 29. AKE-Sitzung folgende
Regelung anzuwenden:

Bauartgenehmigte Reifen der im Fz-Schein eingetragenen Größen sind
grundsätzlich zulässig und im Rahmen der HU nicht zu beanstanden, wenn sie
-der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines
Sicherheitszuschlages (Angabe zu Ziff. 6 + 6,5 km/h + 0,01 x Angabe zu
Ziff. 6 (bzw. T in den neuen Fz-Zulassungsbescheinigungen(oder Faustregel:
Angabe zu Ziff. 6 + 9 km/h) entsprechen, unabhängig von dem im Fz-Schein
eingetragenen Geschwindigkeitsindex, und
-der unter Ziff. 16 (bzw. Ziff. 33) angegebenen zulässigen Achslast
entsprechen, unabhängig von dem im Fz-Schein eingetragenen Lastindex.
Zu beachten ist, dass bei Geschwindigkeiten über 210 km/h ggf.
Trägfähigkeitsabschläge berücksichtigt werden müssen und andere
Reifenluftdrücke einzuhalten sind.

Eine Verpflichtung zur Eintragung der anderen Indizes besteht erst bei der
nächsten Befassung der Zulassungsstellen mit den Fahrzeugpapieren."


Also wäre meine geplante "Umrüstung" von "S" (180) auf "R" (170)
kein Problem bei der Vmax (155) mit "Sicherheitszuschlag" (= 164).
...und auch keine Eintragung nötig !

Endlich mal eine gute Nachricht vom TÜV!

Hoffentlich weiß das auch die Rennleitung,
falls ich dann mal auf der Strasse fahre und "angehalten" werde ! ;-)

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